Was passiert, wenn ich kein Testament verfasse?
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Erbschafts-Experte antwortet:Was passiert, wenn ich kein Testament verfasse?

Weltweit einzigartige Auswertung – 17'000 Testamente analysiert
So erbt die Schweiz – einzigartige Einblicke in unser Budget

Jährlich werden in der Schweiz über 90 Milliarden Franken vererbt. Doch wer erhält den Nachlass überhaupt? Eine grosse Schweizer Studie liefert nun neue Erkenntnisse – und zeigt zudem, wer überhaupt ein Testament schreibt.
Publiziert: 12:18 Uhr
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Aktualisiert: 12:27 Uhr
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In der Schweiz schreibt etwa jeder Vierte ein Testament. (Symbolbild)
Foto: Getty Images

Auf einen Blick

  • Schweizer Erbschaftsreport 2024 analysiert Testamente und Erbverhalten der Bevölkerung
  • Jährliches Erbschaftsvolumen in der Schweiz beträgt 90 Milliarden Franken
  • Verheiratete mit Kindern vererben hauptsächlich an Ehepartner und Nachkommen
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Robin WegmüllerRedaktor Wirtschaft

Das Thema Erben ist kein einfaches. Obwohl 90 Prozent der Schweizer Bevölkerung bereits geerbt hat oder erben wird, bleibt es ein Tabu. Dabei werden riesige Beträge weitergegeben. Die Summe aller Erbschaften und Schenkungen hat sich in den letzten 15 Jahren fast verdoppelt. Das Erbschaftsvolumen in der Schweiz beträgt jährlich 90 Milliarden Franken.

Der neue «Erbschaftsreport Schweiz 2024» lüftet nun einen kleinen Teil des Geheimnisses. Die Universität Lausanne hat 17'000 anonymisierte Testamente analysiert. «Die Auswertung ist weltweit einzigartig», schwärmt Studienleiter Marius Brülhart. «Noch nie wurden so viele reale Testamentdaten ausgewertet, um das Verhalten der Bevölkerung zu verstehen.»

Die Daten stammen von März 2020 bis Februar 2024 und kommen von der gemeinnützigen Einrichtung Dein Adieu. Ursprünglich gegründet, um Nachlassspenden für wohltätige Organisationen zu generieren, bietet Dein Adieu auch einen Testamentdienst für Privatpersonen an. In der Schweiz hinterlässt jeder vierte Verstorbene ein Testament – das ergibt jährlich etwa 18'000 letztwillige Verfügungen. Ein Drittel davon eröffnet auf Dein Adieu eine Vorlage. Anhand der Studie zeigt dir Blick, an wen die Menschen in der Schweiz ihren Nachlass vermachen. Denn je nach Familienkonstellation unterscheidet sich das stark.

Verheiratete mit Kindern

Verheiratete Personen mit Nachkommen vererben 57 Prozent an den Ehepartner und 37 Prozent an die Kinder. Die Nachlassplanung ist verständlicherweise auf die engste Familie fokussiert. «Das Testierverhalten zeigt, dass die Absicherung des Ehepartners und der Nachkommen oberste Priorität hat», meint Laia Soler, Ökonomin der Universität Lausanne. Nur ein ganz kleiner Teil geht an andere Verwandte oder wohltätige Organisationen.

Unverheiratete mit Kindern

Bei Unverheirateten mit Nachkommen ist der Erbanteil der Kinder sehr gross – er beträgt 68 Prozent. Auch hier werden andere Verwandte, nicht verwandte Personen und Organisationen kaum berücksichtigt. Die Lebenspartner von unverheirateten Personen erhalten – im Vergleich zu den Ehepartnern – mit 23 Prozent des Erbes nur einen kleinen Anteil.

Unverheiratete ohne Kinder mit zwei Elternteilen

Die Nachlassgestaltung bei unverheirateten Menschen ohne Nachkommen, aber noch mit beiden Eltern ist um einiges vielfältiger. Am höchsten ist der Prozentsatz der Lebenspartner. Sie erhalten 52 Prozent des Nachlasses. Die Eltern bekommen mit 22 Prozent ein wesentliches Stück des Erb-Kuchens. Weitere Verwandte sowie nicht verwandte Personen sind ebenfalls regelmässig unter den Begünstigten.

Unverheiratete ohne Kinder mit nur einem Elternteil

Bei Unverheirateten ohne Kinder und nur einem Elternteil erhält der Lebenspartner ebenfalls fast die Hälfte des Erbes. Mit nur einem noch lebenden Elternteil schwindet auch deren Anteil und beträgt noch 11 Prozent. Dafür profitieren andere Verwandte und nicht verwandte Personen. Diese werden mit mehr als einem Drittel begünstigt.

Verheiratete ohne Kinder

Bei verheirateten Schweizerinnen und Schweizer ohne Nachkommen sieht die Planung mit einem oder noch beiden Elternteilen praktisch gleich aus. Der Ehepartner übernimmt praktisch das ganze noch vorhandene Vermögen. Etwas mehr als ein Zehntel geht an Eltern und andere bekannte Personen.

Wer erstellt überhaupt ein Testament?

Der Schweizer Erbschaftsreport liefert nicht nur Erkenntnisse zu den Angehörigen, die Erbe erhalten, sondern auch zu den jeweiligen Personen, die überhaupt ein Testament verfassen. Der typische Schweizer beziehungsweise die typische Schweizerin erstellt ein Testament im Durchschnitt im Alter von 53 Jahren. Die meisten Verfügungen stammen von Personen, die zwischen 50 und 60 Jahre alt sind, gefolgt von der Altersgruppe 60 bis 70 Jahre.

Ein Blick auf die Altersverteilung offenbart geschlechtsspezifische Unterschiede. In den jüngeren Gruppen zwischen 20 und 50 Jahren schliessen Männer etwas öfter eine Nachlassplanung ab. Ab dem 50. Lebensjahr verstärkt sich dieser Trend, mit dem höchsten Männeranteil in der Altersgruppe der 60- bis 70-Jährigen mit 74 Prozent. Im hohen Alter gleicht sich das Verhältnis aus. Bei den über 90-Jährigen überwiegen dann die Frauen. Das ist auf die höhere Lebenserwartung von Frauen zurückzuführen.

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