Mit einem besonderen arbeitsrechtlichen Fall hat sich der Oberste Gerichtshof in Murcia im Südosten Spaniens befasst, wie der «Spiegel» berichtet. Es wies die Kündigung eines Elektrikers zurück. Seine Firma muss ihn wieder einstellen und ihm eine Entschädigung von 47'028 Euro zahlen, wie lokale Medien berichten.
Was den Fall so kurios macht: Der Mann war rausgeschmissen worden, weil er während der Arbeitszeit mehrere Liter Bier getrunken hatte. Das Gericht begründete das Urteil mit dem Argument, der Mann habe das Bier während des Zmittags getrunken, und seine Leistung sei durch den Konsum nicht beeinträchtigt worden.
Schon 2020 war der Mann wegen seines erstaunlichen Bierkonsums für 13 Tage suspendiert worden. Auch diese Massnahme hatte er vor Gericht angefochten und gewonnen.
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Suff-Fahrt mit Firmenwagen?
Im Juli 2021 heuerte das Unternehmen einen Detektiv an. Dieser beobachtete, wie der Elektriker am 5. Juli 2021 um acht Uhr morgens gemeinsam mit einem Kollegen in einem weissen Lieferwagen die Firma verliess und die Bar «Los Cuñaos» aufsuchte.
Später sei er nach Cartagena zu einer Baustelle gefahren. Unterwegs holte er sich in einem Supermarkt vier Dosen und eine Einliterflasche Bier und trank sie noch vor Ort. Auf dem Rückweg hielt er an einem Kiosk an, kaufte eine weitere Dose Bier und leerte sie. Anschliessend fuhr er weiter.
Ein paar Tage später soll er dabei beobachtet worden sein, wie er mit Kollegen Bier zum Zmittag trank. Das Unternehmen reagierte auf die Handlungen, die es als schwerwiegende Straftaten einstufte, und sprach die Kündigung aus. Der Alkoholgenuss in rauen Mengen sei eine Gefahr für den Elektriker und seine Kollegen. Ein weiteres Argument: Die Suff-Fahrten mit dem Firmenwagen hätten andere Menschen in Gefahr gebracht.
Hohe Temperaturen in Murcia
Der Arbeiter klagte – mit der Begründung, dass die Mittagspause nicht Teil seines Arbeitstages sei. Es gebe keine handfesten Beweise dafür, dass er alkoholisiert gewesen oder seine Arbeitsleistung durch Alkohol beeinträchtigt gewesen sei.
Nun gab ihm das Oberste Gericht von Murcia recht: In den Berichten des Detektivs seien «zu keinem Zeitpunkt» Anzeichen von Trunkenheit erwähnt worden. Der Mann habe ausschliesslich in seinen Pausen getrunken. Zudem sei der Biergenuss immer mit der Einnahme von Nahrungsmitteln begleitet gewesen.
Die hohen Temperaturen in Murcia und Cartagena im Juli müssten berücksichtigt werden. Wenn es heiss sei, müsse man viel trinken. (nad)