Am 19. Januar stellte ein Vermieter ein Inserat für eine Wohnung in München auf die Plattform «WG-Gesucht.de». Zunächst schien dieses ganz normal: Eine Zweizimmerwohnung auf 60 Quadratmetern wurde für rund 1000 Euro im Monat angeboten.
Bei der Beschreibung wurden die Interessentinnen und Interessenten dann aber stutzig. Wie die «Süddeutsche Zeitung» berichtet, verlangte der Vermieter, dass «zunächst keine Kinder unter drei Jahren miteinziehen und aktuell keine Schwangerschaft besteht». Selbst für einen Besichtigungstermin wurde eine ärztliche Bescheinigung zur Nicht-Schwangerschaft verlangt.
Diskriminierungs-Klage wohl erfolglos
Der Fall sorgte nicht nur bei den Wohnungssuchenden, sondern auch beim Mieterverein München für Kopfschütteln. Der «Süddeutschen Zeitung» zufolge wurden in der Vergangenheit noch nie solche Forderungen gestellt.
Obwohl eine klare Diskriminierung vorliegt, wäre eine Klage aufgrund des allgemeinen Gleichstellungsgesetzes in Deutschland wohl erfolglos. Denn Vermieter mit weniger als 50 Wohnungen müssen nicht alle Diskriminierungsmerkmale beachten. Der Inserent fällt in diese Kategorie.
Inserat nach drei Stunden verschwunden
Das Inserat blieb dann auch nicht lange online. Wie die Betreiber von «WG-Gesucht.de» bestätigen, wurde die Annonce nur drei Stunden nach der Freischaltung wieder gelöscht. Die Beweggründe des Vermieters bleiben nach wie vor unklar.
Nebst Inseraten mit kuriosen Bedingungen geistern im Internet auch viele Fake-Inserate herum. So wurde der 66-jährige Francesco Scilingo aus Biel BE bei der Wohnungssuche beinahe um 2000 Franken abgezockt. (obf)