In vielen Haushalten flatterte in den letzten Wochen unerfreuliche Post in den Briefkasten. Die Verwaltung erhöht die Miete. Der monatliche Aufschlag beträgt in einigen Fällen 40 oder 50 Franken. Zum Teil kommen aber auch 100, 200 und mehr Franken obendrauf. Damit steigen die Anfragen bei den Mieterverbänden, Schlichtungsstellen werden bestürmt.
Schon bei der letzten Erhöhungsrunde im Sommer 2023 hatte die Co-Leiterin der Rechtsberatung beim Mieterinnen- und Mieterverband Zürich alle Hände voll zu tun. «Bei uns sind innert weniger Monate so viele Anfragen wie sonst in einem ganzen Jahr eingegangen», sagt Nicole Schweizer (36), die auch als Schlichterin in der Mietschlichtungsbehörde des Bezirksgerichts Pfäffikon ZH tätig ist. «Die Betroffenen wollten insbesondere von uns wissen, ob die Erhöhungen im rechtlich vertretbaren Rahmen liegen oder ob sie die Mietzinserhöhung anfechten sollen.»
Das ändert sich für Mieter und Eigentümer
Der Zürcher Mieterverband prüfte zahlreiche Fälle und kam zum Schluss: «Das Ausmass der Mietzinserhöhungen dürfte oft nicht gerechtfertigt sein. Wir haben vielen Leuten deshalb empfohlen, die Erhöhung anzufechten», sagt Schweizer. Das liegt weniger am höheren Referenzzinssatz, für den viele Verwaltungen im Oktober drei Prozent auf den Mietzins aufschlagen durften. Aber nur, wenn diese die vorherigen Senkungen auch weitergegeben haben. Vermieter dürfen auch – soweit rechtlich vertretbar – eine Kostensteigerungspauschale auf die Miethaushalte abwälzen.
Hohe Pauschalen oft nicht gerechtfertigt?
Diese Pauschale beinhaltet Betriebskosten, die nicht bereits über die Nebenkosten verrechnet werden. Sie kann zu einer Erhöhung des Nettomietzinses von bis zu 1 Prozent pro Jahr seit der letzten Mietzinsänderung führen. «Das ist in vielen Fällen aber zu viel», sagt Schweizer. Gerade bei Neubauten, in denen kaum Reparaturen anfallen, oder wenn bereits viele Posten über die Nebenkosten abgerechnet werden. In solchen Fällen sind aus Sicht des Verbands keine bis Aufschläge von lediglich 0,25 Prozent gerechtfertigt.
Die verschiedenen Schlichtungsbehörden im Kanton Zürich winkten bei den Kostensteigerungspauschalen bis anhin ganz unterschiedliche Aufschläge durch. Der Verband insistierte dagegen mit Erfolg: «Die Schlichtungsbehörden im Kanton Zürich haben sich darauf geeinigt, dass Vermieter die Kostensteigerung künftig nachweisen müssen oder die von den Behörden einheitlichen Pauschalen akzeptiert werden», sagt Schweizer.
Was viele nicht wissen: Der Gang an die Schlichtungsstelle ist gratis. Ab dem Moment, wo sich die Parteien nicht einigen können, geht es ans Gericht. In vielen Fällen empfehlen Mietervertreter, hart zu bleiben und keinen Vergleich mit den Verwaltungen zu unterschreiben, wenn man sich im Recht sieht. Legen Vermieter ihre Unterlagen in Schlichtungssitzungen nur sehr selten offen, müssen sie vor dem Mietgericht definitiv auspacken. Allerdings können ab dieser Gerichtsstufe Kosten anfallen.
Die grosse Zahl an Schlichtungsverfahren bringt die Behörden an den Anschlag: Viele Verhandlungen finden erst im kommenden Jahr statt und betreffen die Anfechtung der ersten Mietzinserhöhung aus dem Sommer 2023. Während dieser Zeit dürften Verwaltungen die geplanten Mieterhöhungen noch nicht an die Bewohner weitergeben.