Schockbriefe für Haushalte, weil Behörden am Anschlag sind
Verwaltungen drohen Mietern mit Kündigung

Haushalte erhalten von ihrer Verwaltung regelmässig Mahnungen oder Kündigungsandrohungen. Sie sollen nicht den vollen Mietzins bezahlt haben. Doch das stimmt nicht. Eine Verwaltung sticht dabei besonders heraus.
Publiziert: 23.12.2023 um 08:52 Uhr
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Aktualisiert: 23.12.2023 um 14:16 Uhr
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Briefträger verteilen in den letzten Wochen und Monaten regelmässig dicke Post.
Foto: Keystone
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Martin SchmidtRedaktor Wirtschaft

Dicke Post für Mieterinnen und Mieter: Weil sie angeblich zu wenig Mietzins zahlen, landen bei Haushalten regelmässig Mahnungen und Kündigungsandrohungen im Briefkasten. Verwaltungen fordern den erhöhten Mietzins ein, den sie ihren Mietern im Sommer mitgeteilt haben. Dabei machen die Verwaltungen den höheren Referenzzinssatz, die Teuerung und in vielen Fällen auch eine Kostensteigerungspauschale geltend.

Doch zahlreiche Haushalte haben gegen die Mietzinserhöhung Beschwerde eingereicht. Die grosse Zahl der Verfahren bringt die Behörden in einigen Regionen an den Anschlag – beispielsweise in Zürich. Deshalb finden viele Verhandlungen erst im kommenden Jahr statt. Während dieser Zeit dürften Verwaltungen die geplanten Mieterhöhungen noch nicht an die Bewohner weitergeben, da diese rechtlich noch nicht verbindlich ist. «Einige dreiste Verwaltungen fordern aber trotzdem die höhere Miete und schicken den Mieterinnen und Mietern Mahnungen und drohen gar mit der Kündigung», sagt Nicole Schweizer (36), Co-Leiterin der Rechtsberatung beim Mieterinnen- und Mieterverband Zürich.

Nächste Erhöhung steht bereits an

Viele betroffenen Mieter holen sich nach dem Schockbrief Hilfe beim Verband. Wie Blick weiss, sticht eine Verwaltung besonders hervor: Livit. Die Swiss-Life-Tochter mit Sitz in Zürich zählt schweizweit neun Niederlassungen und bewirtschaftet knapp 200'000 Mietobjekte.

Livit wurde bereits mehrfach auf den Fehler hingewiesen. Trotzdem hat die Verwaltung in den letzten Wochen weitere Mahnungen und Kündigungsandrohungen verschickt. Warum dies immer noch geschieht? «Wenn eine Mietpartei ein Schlichtungsverfahren eröffnet, wird der Vermieter durch die Behörde informiert. Das kann insbesondere dann eine gewisse Zeit beanspruchen, wenn Schlichtungsgesuche aufgrund der ausserordentlich grossen Zahl von Begehren noch nicht bearbeitet wurden», schreibt die Verwaltung auf Anfrage. «Wir können daher nicht ausschliessen, dass es auch bei uns Fälle gab, in denen Mieter trotz laufendem Schlichtungsverfahren eine Mahnung erhielten. Sollte es vorgekommen sein, dass Mitarbeitende nicht auf solche Hinweise reagiert haben, entschuldigen wir uns dafür.»

Derweil steht für viele Haushalte bereits die nächste Mietzinserhöhung vor der Tür. Das Bundesamt für Wohnungswesen hat den Referenzzinssatz am 1. Dezember von 1,5 auf 1,75 Prozent erhöht.

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