Zwei weitere Klagen bestätigt
Tidjane Thiam hatte öfter Händel mit Hausangestellten

Der Prozess mit seiner Ex-Haushälterin ist kein Einzelfall: Das Gericht bestätigt, dass zwei weitere Verfahren gegen den Ex-CS-Chef stattgefunden haben.
Publiziert: 01.09.2024 um 18:05 Uhr
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Verurteilt: Das Bezirksgericht Meilen bestätigt, dass es insgesamt drei arbeitsrechtliche Verfahren mit Tidjane Thiam als Beklagtem gab.
Foto: Bloomberg
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Erik Nolmans
Bilanz

Der Fall der gerichtlichen Auseinandersetzung von Ex-Credit-Suisse-Chef Tidjane Thiam mit seiner ehemaligen Haushälterin hat in den letzten Wochen international für Schlagzeilen gesorgt. Thiam macht dabei keine gute Falle. Den Strafprozess, den er gegen die Frau anstrengte – er bezichtigte sie der Erpressung und Nötigung –, verlor er: Das Verfahren vor dem Bezirksgericht Meilen endete am 6. August mit einem Freispruch auf ganzer Linie. Thiam hat angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

Beim Zivilprozess, welchen die Frau gegen ihn führte, besteht diese Möglichkeit nicht, auch hier hat seine ehemalige Haushälterin gewonnen. Der Prozess fand unter umgekehrten Vorzeichen statt: Thiam war der Beklagte, es ging um arbeitsrechtliche Fragen. Thiam wurde im September 2023 rechtskräftig verurteilt und muss der Klägerin rund 200'000 bis 250'000 Franken bezahlen.

Nun zeigt sich, dass diese Auseinandersetzung kein Einzelfall ist: Das Bezirksgericht Meilen bestätigt auf Anfrage von BILANZ, dass es weitere arbeitsrechtliche Klagen gegeben habe. Das Gericht spricht für Meilen von insgesamt drei Fällen, wo Thiam Beklagter war, alle drei seien rechtskräftig abgeschlossen. Weitere Details zu den Fällen gab das Gericht nicht heraus.

Artikel aus der «Bilanz»

Dieser Artikel wurde erstmals in der «Bilanz» publiziert. Weitere spannende Artikel findest du unter bilanz.ch.

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Noch mehr Hausangestellte klagen

Aus dem Umfeld der Prozessbeteiligten heisst es, dass es sich bei den Fällen nebst der bereits erwähnten Haushälterin um zwei weitere ehemalige Hausangestellte handeln soll. Thiam soll einen ziemlichen Durchlauf bei seinen Angestellten gehabt haben, rund 30 Personen seien es in den rund fünf Jahren gewesen, in denen Thiam in Herrliberg residierte. Zum Teil soll es pro Funktion bis zu drei Wechsel pro Jahr gegeben haben.

Im bekannten Fall der ehemaligen Haushälterin wurden Missstände publik, so musste die Frau praktisch rund um die Uhr zur Verfügung stehen. Nach einem Streit mit der Partnerin von Thiam erlitt sie einen Zusammenbruch, sie fuhr zur Notaufnahme des Spitals Zollikerberg, wo ihr ein Nervenzusammenbruch diagnostiziert wurde. Ihr Anwalt im Strafprozess warf Thiam «unethisches und teilweise menschenverachtendes Verhalten meiner Mandantin gegenüber» vor.

Weil Thiam der Zahlung der rund 200'000 bis 250'000 Franken aus dem Zivilprozess, die der Frau zustehen, nicht nachkommt, hat die ehemalige Haushälterin Thiam betrieben und ihr Anwalt unter anderem die Arretierung von möglichen Guthaben bei der UBS, in der die Credit Suisse aufgegangen ist, sowie von Sitzungsgeldern beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC), wo Thiam Member ist, verlangt. Bisher ohne Erfolg.

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