Zusatzgeld im Rentenalter
Helfen diese Spezial-Hypotheken armen Hausbesitzern?

Nicht alle sind reich, die nach der Rente im eigenen Haus ihren Lebensabend verbringen. Wer den Verkauf der Liegenschaft scheut, aber trotz Rente knapp bei Kasse ist, hat heute neue Möglichkeiten. Doch das Zusatzgeld ist mit Risiken verbunden.
Publiziert: 26.12.2022 um 00:13 Uhr
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Aktualisiert: 02.02.2023 um 15:41 Uhr
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Der erste Blick kann täuschen: Wer in seinem Ruhestand im eigenen Haus wohnt, muss nicht unbedingt reich sein. (Symbolbild)
Foto: Zamir Loshi
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Ulrich RotzingerWirtschaftschef

Immobilien machen den grössten Teil des Vermögens Schweizer Haushalte aus. Dennoch können gerade ältere Hausbesitzerinnen und -besitzer in finanzielle Probleme geraten. Nämlich dann, wenn sie im Ruhestand weiter im eigenen Haus leben möchten, aber die Rente nur knapp oder gar nicht reicht, alle alltäglichen Ausgaben zu decken.

«Das macht mich hässig, wenn Leute denken, ich sei reich, nur weil mir mein Haus gehört», sagt eine Rentnerin aus Pratteln BL dem «Beobachter». Der Eigenmietwert reisse ihr ein Loch ins Budget. Die 80-Jährige muss rund 3000 Franken an Steuern mehr bezahlen – bei ihrem kleinen Budget ein riesiges Problem. Die frühere Selbstständigerwerbende hat ein Leben lang ihre Ersparnisse in den Traum vom Eigenheim investiert. Das gesamte Kapital steckt folglich im Haus.

Laut dem Konsumentenmagazin schlägt der Tessiner Kantonsrat Carlo Lepori eine neue Lösung für «arme Hausbesitzer» vor. Die Idee: Kantonalbanken sollen allen Hausbesitzern, die wegen der Steuern auf den Eigenmietwert in Not geraten und ihr Haus verkauften müssen, eine spezielle Hypothek anbieten. Mit dieser sollen sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Gemäss «Beobachter»-Angaben stösst die Idee bei Schweizer Banken auf wenig Gegenliebe.

«Wer eine Hypothek abschliessen möchte, muss einiges mehr zahlen»
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Immo-Expertin über hohe Zinsen:«Wer eine Hypothek abschliessen will, muss mehr zahlen»

Bislang wenige Angebote – Abwägen ist geboten

Noch sind Angebote solcher speziellen Hypotheken deshalb rar, aber es gibt sie. So wirbt Thurgauer Kantonalbank auf ihrer Website: «Mit der Umkehrhypothek im Ruhestand sorgenfrei im Eigenheim leben.» Die Umkehrhypothek ist auch bekannt als Immo-Rente. Statt das Haus verkaufen zu müssen, beleiht man die selbst bewohnte Liegenschaft mit einer Hypothek. Heraus springt eine monatliche Rente, die nicht als steuerbares Einkommen ausgewiesen werden muss. Als Sicherheit für die Bank dient das Haus, die Eigentümerschaft bleibt im Grundbuch als solche eingetragen, ein Einkommen braucht es nicht.

Die Thurgauer Kantonalbank nennt folgende Voraussetzungen für den Erhalt einer Umkehrhypothek: Antragstellende müssen mindestens 60 Jahre alt sein, die Hypothek auf der Immobilie ist ganz oder grösstenteils abbezahlt, die Immobilie muss in gutem Zustand sein, in guter Lage, wertstabil und selbst genutzt werden.

Bei diesen Kriterien fallen so manche im Seniorenalter raus, die diese Anforderungen nicht erfüllen können, merkt der «Beobachter» an.

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Knackpunkte bei der Umkehrhypothek

Zwar lassen sich mit einer Immo-Rente finanzielle Probleme im Alter eventuell lösen. Doch es gibt auch Tücken, die nicht ausser Acht gelassen werden sollten.

So mindert die Immo-Rente im Todesfall den Nachlass. Grund: Die kreditgebende Bank verwertet das Haus zur Schuldentilgung. Eher geeignet dürfte die Umkehrhypothek folglich für Rentnerinnen und Rentner sein, die keine ihnen nahestenden Erben haben. Wichtig ist auch: Angebote unbedingt vergleichen, auch wenn die Anzahl der Anbieter noch überschaubar ist.

Hier helfen auch der Schweizerische Hauseigentümerverband (HEV) und das VZ Vermögenszentrum mit Informationen zur Immo-Rente weiter. Diese merken an, dass es sich bei der Umkehrhypothek auch immer um einen Kreditvertrag handle, der sich nicht einfach rückgängig machen lasse. Ausserdem gilt sie als wegen ihrer hohen Gebühren als teures Produkt.

Beachten sollten Interessierte an solch einer speziellen Hypothek auch: Wer aus dem eigenen Haus auszieht, setzt damit auch im Normalfall der Immo-Rente ein Ende. Der Kreditgeber hat in diesem Fall die Option, die Liegenschaft zur Schuldentilgung zu verkaufen. Ist dann noch etwas übrig vom Erlös, geht dieser an die ehemaligen Eigentümer oder im Todesfall an die Erben.

Muss der Umkehrhypothekar-Nehmer etwa in ein Pflegeheim ziehen, wäre mit dem Zügeln das Haus verloren. Eine Alternative zur Immo-Rente ist die Vermietung der eigenen Liegenschaft und das Zügeln in eine kleinere Wohnung im Ruhestand. Oder die guten Verkaufschancen und hohen Preise auszunutzen, die der Schweizer Immobilienmarkt derzeit noch hergibt. Beratung von Expertinnen und Experten sollte man sich auch in diesem Fall holen.

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