Im Verfahren des früheren georgischen Regierungschefs Bidzina Ivanishvili gegen die Grossbank Credit Suisse auf den Bermudas hat ein Berufungsgericht zwar gewisse Punkte des bisherigen Urteils revidiert. Allerdings hat das auf das Gesamturteil, das eine Zahlung von gut 600 Millionen Dollar vorsieht, insgesamt wenig Einfluss. Die Credit Suisse will das Urteil des Berufungsgerichts daher noch weiter ziehen, schreibt sie in einer Stellungnahme vom Freitagabend.
Die Grossbank begrüsse den Entscheid des Berufungsgerichts auf den Bermudas, die vorinstanzliche Feststellung aufzuheben. Demnach soll ihre Lebensversicherungsgesellschaft Credit Suisse Life Bermuda die Klägerin arglistig getäuscht haben. Es sei aber enttäuschend, dass das Gericht den Argumenten der Versicherungstochter nicht gefolgt sei, dass diese ihren Vertrag mit dem Kunden nicht verletzt habe.
Betrügerischer Genfer CS-Beraters Lescaudron
In dem am Freitag veröffentlichten Urteil des Berufungsgerichtes heisst es denn auch, dass die Aufhebung der Ansprüche über arglistige Täuschung keine Relevanz für die Gesamtklage habe. Ein Gericht auf den Bermuda-Inseln hatte im Frühling die Credit Suisse, die mittlerweile in der UBS aufgegangen ist, zu einer Bussenzahlung von 607 Millionen Dollar verurteilt.
Ivanishvili war Kunde des betrügerischen Genfer CS-Beraters Patrice Lescaudron und hatte hohe Summen seines Vermögens über die CS investiert. Lescaudron hatte spätestens ab 2011 reichen Kunden dreistellige Millionenbeträge aus dem vom ihm betreuten Vermögen abgezweigt – darunter von Ivanishvili. Das Gericht auf den Bermudas hatte der CS vorgeworfen, sie habe «keine oder unzureichende Massnahmen getroffen», um Lescaudrons «betrügerische Misswirtschaft» zu verhindern. (SDA/kae)