Das Urteil des bermudischen «Court of Appeal» wird in der ersten Jahreshälfte 2023 erwartet. Die Verhandlung vor dem Berufungsgericht des britischen Überseegebiets dauerte vom Montag bis zum Freitag vergangener Woche.
Sollten die Anwälte der Schweizer Grossbank Erfolg haben, so könnte das Urteil wieder an die Vorinstanz zurückgewiesen werden, hiess es in Medienberichten. Allerdings ist laut informierten Kreisen auch noch eine weitere Berufung beim britischen «Privy Council» möglich. Die CS wollte die Verhandlungen auf Anfrage nicht kommentieren.
Beim Rechtsstreit um eine CS-Versicherungstochter geht es um den ehemaligen georgischen Regierungschef und Milliardär Bidzina Ivanishvili. Dieser war Kunde des betrügerischen Genfer CS-Beraters Patrice Lescaudron und hatte hohe Summen seines Vermögens über die CS investiert.
Lescaudron hatte spätestens ab 2011 reichen Kunden dreistellige Millionenbeträge aus dem vom ihm betreuten Vermögen abgezweigt - darunter von Ivanishvili. Das Gericht auf den Bermudas hatte der CS vorgeworfen, sie habe «keine oder unzureichende Massnahmen getroffen», um Lescaudrons «betrügerische Misswirtschaft» zu verhindern.
Laut einem Bericht von Bloomberg von vergangener Woche begründeten die CS-Anwälte ihre Berufung gegen das Urteil unter anderem damit, dass im Gerichtsurteil die Berechnung der Schadenersatzsumme übermässig vereinfacht worden sei. So sei von theoretischen Renditen ausgegangen worden, die nur bei einem anhaltenden «Bullenmarkt» hätten erzielt werden können.
Ivanishvili führt ausser dem Verfahren auf den Bermudas auch in Singapur einen Prozess gegen eine CS-Gesellschaft. Der georgische Milliardär machte auch in Singapur vor Gericht geltend, dass er nicht in die Verwaltung seines Vermögens involviert gewesen sei und alle Investitionsentscheide seinem Berater Lescaudron überlassen habe.
Lescaudron war 2015 bei der Credit Suisse fristlos entlassen worden und im Jahr 2018 in Genf wegen Betrugs zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Im Sommer 2020 nahm er sich das Leben.
(SDA)