«Die Schweiz braucht keine Kampffront auf den Baustellen»
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Oberster Baumeister warnt:«Die Schweiz braucht keine Kampffront auf den Baustellen»

Wegen Coronavirus
Jetzt schliesst Implenia Baustellen

Nach Coronafällen auf eigenen Baustellen und Anordnungen mancher Kantone fährt Implenia den Betrieb auf Baustellen in diversen Ländern herunter – auch in der Schweiz.
Publiziert: 20.03.2020 um 08:24 Uhr
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Aktualisiert: 02.04.2020 um 22:03 Uhr
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Implenia-Baustelle Kantonsspital Baden AG. Am 5. März gab es hier einen Corona-Fall.
Foto: Zvg

Implenia sorgt sich um seine Mitarbeitenden. Deshalb fährt der grösste Schweizer Baukonzern den Betrieb auf seinen Baustellen herunter. Manche Baustellen würden geschlossen, heisst es in einer Mitteilung.

Aufgrund der behördlich verordneten Massnahmen kommt es in der Schweiz, Deutschland, Frankreich sowie in Österreich zu Einschränkungen im Baustellenbetrieb, schreibt Implenia weiter.

Der Schweizer Bauriese war in jüngster Vergangenheit von Coronafällen auf eigenen Baustellen betroffen, wie BLICK berichtete.

Genf und Tessin betroffen

Zur aktuellen Lage in der Schweiz schreibt Implenia, im Kanton Genf hätten die Behörden die Baustellen geschlossen. Im Tessin sei es teilweise zu Schliessungen gekommen, weil Subunternehmer nicht mehr arbeiteten oder Grenzgänger nicht mehr einreisen konnten. In den übrigen Kantonen werde auf den Baustellen gearbeitet, teilweise entstünden Verzögerungen durch Probleme mit Subunternehmern und Lieferanten.

In Frankreich seien alle Baustellen geschlossen. Gearbeitet werde auf den Baustellen in Österreich und Deutschland. Es komme aber teilweise zu Verzögerungen durch Probleme mit Subunternehmern und Lieferanten. In Schweden und Norwegen läuft der operative Betrieb auf den Baustellen bis auf weiteres normal.

Tagesgeschäft aufrecht halten

Unter Einhaltung der behördlichen Empfehlungen und Weisungen sowie der notwendigen eigenen Vorsichtsmassnahmen sei Implenia bestrebt, das Tagesgeschäft, darunter auch die Bauproduktion, soweit und wo möglich aufrecht zu erhalten – trotz der erwähnten Einschränkungen.

Vertraglich vereinbarte Termine würden, wann immer möglich und zumutbar, eingehalten. Im Falle von Baustellenschliessungen werde die erstellte Bauleistung geschützt und die Baustelle für die Dauer der Schliessung gesichert. (SDA/uro)

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