Bei der ersten Corona-Welle im Frühling kannten die wenigsten persönlich jemand Betroffenen. Nun, bei der zweiten Welle, mehren sich die Meldungen von Neuansteckungen im Bekanntenkreis. Und vor allem fallen offenbar zunehmend Ansteckungen bei Kindern und Jugendlichen auf, die bislang unter dem Radar blieben: in der Schule, im Hort, ja sogar in Kindergärten.
Bei hohen Fallzahlen trifft es mehr und mehr Personen. Sie müssen in Quarantäne oder Isolation. Die Regeln dazu sind auf den ersten Blick nicht allzu einfach. Es wird unterschieden zwischen Isolation und Quarantäne. Und nach Alter. BLICK beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wann muss man in Corona-Quarantäne?
Wenn das Risiko einer Ansteckung besteht, muss man sich in die zehntägige Quarantäne begeben. Das ist ab dem Datum des Kontakts zu einer infizierten Person oder Einreise aus einem Risikoland der Fall. Hat man keine Symptome, darf man nach zehn Tagen die Quarantäne wieder verlassen. Zeigen sich Symptome, soll man erst einmal zu Hause bleiben. Und dort den Corona-Check des BAG absolvieren. Dieser gibt eine Empfehlung zum Testen ab. Nach dem Testen gehts wieder nach Hause – mit Schutzmaske, auf direktem Weg, bestenfalls ohne ÖV oder Taxi, sondern mit eigenem Verkehrsmittel. Zu Hause heisst es warten, bis das Resultat kommt. Wichtig: Abstand zu den anderen Familienmitgliedern halten und das Haus keinesfalls verlassen.
Was ist, falls der Test positiv ausfällt?
Dann beginnt per sofort die Zeit der Isolation. Die zuständigen Behörden informieren dann, wann man diese wieder verlassen darf. Sie erhalten ein SMS mit den ersten Informationen. Dort wird die Angabe einer E-Mail-Adresse verlangt. Sie erhalten Zugang zu Ihren Tracing-Daten und können auch eine Bescheinigung der Quarantäne für Ihren Arbeitgeber herunterladen. Menschen, mit denen Sie engen Kontakt hatten (während mehr als 15 Minuten über weniger als 1,5 Meter Distanz, ohne Maske, bis 48 Stunden vor Beginn der Symptome), müssen Sie informieren. Diese müssen sich ebenfalls in eine zehntägige Quarantäne begeben.
Darf ich mit einem negativen Testergebnis aus der Quarantäne?
Alle, die während einer Quarantäne den Corona-Test absolvieren, dürfen diese nicht verlassen. Die Dauer der Quarantäne verkürzt sich auch mit einem negativen Testergebnis nicht. Wer nicht in Quarantäne war und sich wegen Symptomen testen lässt, muss mit einem negativen Test nicht zehn Tage in Quarantäne, sondern bleibt zu Hause, bis zwei Tage nachdem die Symptome abgeklungen sind.
Muss ich in Quarantäne, wenn mein Arbeitskollege positiv getestet ist?
Hier kommt es darauf an: Das BAG unterscheidet zwischen engem und nicht-engem Kontakt. Wer länger als 15 Minuten ungeschützt mit einer Person zusammen war, muss in Quarantäne. Die zehn Tage beginnen ab dem letzten Kontakt mit der infizierten Person. Auch zuhause soll man zu den anderen Familienmitgliedern Abstand halten. Zu besonders gefährdeten Personen soll Abstand gehalten werden. Und auch zu den anderen Quarantäne-Kollegen. War der Kontakt nicht-eng zum Arbeitskollegen, soll man zwar auf Symptome bei sich achten. Muss allerdings nicht in Quarantäne.
Geht eine Isolation immer zehn Tage?
In Isolation muss, wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde. Diese dauert mindestens zehn Tage. Wer dann noch Symptome hat, der muss länger bleiben. Die Isolation darf erst verlassen werden, wenn die Symptome seit 48 Stunden vergangen sind. Während dieser Zeit muss der ganze Haushalt strikt von den anderen Familienmitgliedern getrennt bleiben. Das heisst, eigenes Geschirr, Badezimmer und Aufenthalt im Zimmer bei geschlossener Tür. Sollte man während der Isolation zum Arzt gehen, muss man immer eine Maske tragen und den öffentlichen Verkehr wenn möglich meiden.
Welche Regeln gelten für Kinder?
Für Kinder unter 12 Jahren unterscheiden sich die Regeln von älteren Personen. Bei Symptomen, nachdem das Kind Kontakt mit einer infizierten Person hatte, meldet man sich bei der zuständigen Kinderärztin. Für Kinder unter 12 Jahren gelten andere Testkriterien, es wird generell weniger getestet. Fällt ein allfälliges Testresultat negativ aus, darf das Kind bereits 24 Stunden nach Symptom-Abschwung wieder in die Schule. Ohne Symptome darf das Kind nach dem negativen Testergebnis direkt wieder in die Schule. Hat das Kind keinen Kontakt mit einer angesteckten Person, kommt es auf die Symptome an. Bei leichtem Schnupfen, Halsweh oder Husten darf das Kind weiterhin in die Schule. Bei Fieber und starkem Husten muss es allerdings zu Hause bleiben.
Mein Kind ist positiv, ich allerdings nicht.
In diesem Fall sollte der Kontakt des Kindes zu anderen Haushaltsmitgliedern so weit wie möglich reduziert werden. Die Durchsetzbarkeit hängt allerdings vom Alter des Kindes ab. Insbesondere bei kleinen Kindern sollten die Bedürfnisse des Kindes berücksichtigt werden. Der Rest der Familie muss mit einem positiven Kind zu Hause in Quarantäne, weil der Kontakt im Normalfall eng war.
Was ist, wenn ein Elternteil positiv getestet wurde?
Dann sollte der andere Elternteil die Kinderbetreuung übernehmen. Stehen beide Eltern in Isolation und das Kind nicht, soll wenn möglich, eine Fremdbetreuung organisiert werden. Doch das Wohl des Kindes steht laut dem BAG am Schluss immer zuoberst.
Muss ich die Kinder 10 Tage lang eingesperrt halten?
Eine weitere Sonderregel betrifft kurzes Luft schnappen draussen. Erwachsene dürfen weder in Quarantäne noch in Isolation draussen spazieren gehen oder ähnliches tun. Kinder schon. «Kurze Frischluftepisoden für unter Quarantäne stehende Kinder ohne Kontakt zu Personen ausserhalb der Familie sind möglich», hält das BAG ausdrücklich fest. Das gilt allerdings nur für Kinder, die sich in Quarantäne befinden. Nicht aber für jene, die in Isolation sind.