Das gibt einsame Weihnachten
Feiern mit der Familie im Ausland kaum noch möglich

Unsere Nachbarländer geben die Regeln für Weihnachten bekannt. Ein unbeschwertes, gemeinsames Fest im Ausland wird immer unwahrscheinlicher. Ein Land nach dem anderen zieht die Schrauben an.
Publiziert: 03.12.2020 um 16:34 Uhr
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Aktualisiert: 19.12.2020 um 08:49 Uhr
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Weihnachten im Kreis der Familie zu feiern, ist schwierig, wenn die Verwandten im Ausland sind.
Foto: Getty Images
Aline Leutwiler

Schon das Organisieren einer Weihnachtsfeier ist in Zeiten von Corona eine knifflige Sache. Noch schwieriger wird es, wenn man mit der Familie im Ausland feiern will. Österreich führt über die Feiertage eine Quarantänepflicht ein. Italien will Reisen innerhalb des Landes sogar möglichst ganz verhindern.

Die Bedingungen für eine gemeinsame Feier variieren je nach Land. Zu beachten sind Einreiseregeln, Ausgangssperren, Personen-Beschränkungen und Öffnungszeiten in Restaurants. Eines steht fest: Wegen der aktuellen Corona-Massnahmen sind Feiern in der Schweiz wohl einfacher.

Zudem fallen meistens Quarantäne-Pflichten weg, wenn man weniger als einen Tag lang im Zielland bleibt. Sofern Reisen überhaupt möglich ist. Wichtig ist auch, dass bis Weihnachten noch eine Aktualisierung der Quarantäneliste des BAG erfolgen könnte. Die Bestimmungen können also nochmals ändern.

Kurze Feier in Deutschland erlaubt

Die Schweiz kennt keinerlei Beschränkungen für Einreisende aus Deutschland. Seit dem 24. Oktober steht dafür die Schweiz auf der Risikoliste von Deutschland. Das heisst, grundsätzlich müssen Reisende für zehn Tage in Quarantäne, wenn sie nach Deutschland kommen. Pflicht ist zudem das Ausfüllen eines Onlineformulars.

Eine Ausnahme gilt für Personen, die sich weniger als 24 Stunden in der Schweiz oder in Deutschland aufhalten und die in einem Grenzkanton zu Deutschland leben. Dann gilt die Quarantänepflicht nicht mehr. Eine kurze Feier ist also möglich.

Wer die Familie länger als einen Tag sehen will, für den gilt die Quarantänepflicht. Es gibt allerdings zu beachten, dass jedes deutsche Bundesland seine eigenen Quarantänebestimmungen erlassen kann. Wer einen längeren Besuch geplant hat, muss also die Bedingungen des jeweiligen Bundeslands überprüfen. So ist man etwa in Baden-Württemberg von der Quarantänepflicht befreit, wenn man einen negativen Corona-Test dabei hat.

Feiern in Österreich kaum möglich

Seit dem 2. Dezember sind die Regeln für Weihnachten in Österreich bekannt. Für Einreisende auch aus der Schweiz gilt in Österreichab 19. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 eine zehntägige Quarantänepflicht. Hotels und Beizen bleiben über die Festtage geschlossen. Eine Feier in Österreich ist also höchstens mit einer langen Vorlaufzeit möglich.

Seit der letzten Quarantäneliste erschwert sich auch die Reise von Österreich in die Schweiz. Die Länder Salzburg und Oberösterreich stehen nämlich auf der Liste des BAG. Lebt die Familie nicht in diesen Ländern, ist die Einreise kein Problem. Ansonsten gilt auch in der Schweiz eine 24-Stunden-Regel: Wer weniger als einen Tag bleibt, muss nicht in Quarantäne. Wer dann aber nach Österreich zurückkommt, der muss zehn Tage zu Hause bleiben.

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In Frankreich kommt es darauf an

Bei der Einreise in Frankreich gelten keine besonderen Bestimmungen. Allerdings sind die französischen Restaurants geschlossen und Hotels nur für Dienstreisen geöffnet. Ausserdem gelten Ausgangsbeschränkungen. Man darf das Haus nur aus wichtigen Gründen verlassen. Etwa für den Arztbesuch oder zum Einkaufen. Private Reisen sind untersagt. Die Regeln gelten mindestens bis zum 15. Dezember. Auch hier kann es also nochmals zu einer Änderung kommen.

In der Schweiz gelten Einreiseregeln für Frankreich abhängig von der Region. Laut der Quarantäneliste des BAG ist aber nur das Überseegebiet Französisch-Polynesien auf der Liste. Alle anderen Reisenden kommen ohne Quarantäne in die Schweiz.

Neue Regeln in Italien

Die Schweiz kennt keine Einreisebeschränkungen für Reisende aus Italien. Ebenso gilt kein grundsätzliches Reiseverbot für Schweizer in Italien. Allerdings verhängte Italien eine Reisesperre innerhalb Italiens. Vom 21. Dezember bis 6. Januar darf die Bevölkerung die eigene Region nicht verlassen. Sowohl am 25. und 26. Dezember als auch 1. Januar darf man nicht mal die eigene Stadt oder Gemeinde verlassen. Damit will die italienische Regierung Weihnachtsfeiern verhindern.

Zudem hat Italien eine Ausgangssperre von 22 Uhr bis 5 Uhr verhängt. Hotels und Restaurants sind weiterhin offen. Bars und Restaurants müssen aber schon um 18 Uhr schliessen.

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