Ab morgen Samstag, dem 17. Oktober, sind zehn Schweizer Kantone, darunter auch Zürich und Zug, aus Sicht des Auswärtigen Amts Deutschlands ein Risikogebiet.
Wer nun aus einem solchen Gebiet über die Grenze nach Deutschland einreisen will, muss sich vorbereiten. Wer keinen aktuellen negativen Corona-Test beim Grenzübertritt vorlegen kann, der muss für 14 Tagen in Deutschland in Quarantäne. Mit dem Negativ-Test in der Tasche hat man freie Fahrt. So hiess es bis jetzt.
Doch das Ministerium für Soziales und Integration von Baden-Württemberg hat bereits eine Sonderregel für die Schweizer am Start. «Sie wird heute Abend auf jeden Fall noch notverkündet werden und tritt um Mitternacht in Kraft», sagt die Pressesprecherin.
Auf der Website des Bundeslandes heisst es: «Wir stehen in einem engen interregionalen Austausch mit unseren Partnern und setzen auf eine grenzüberschreitende Pandemiebekämpfung. Deshalb haben unsere drei Länder beschlossen, dass die sogenannte 24-Stunden-Regelung entlang der jeweiligen Grenzen zu den Nachbarländern gelten soll.» Der Grenzverkehr solle auf keinen Fall zum Erliegen kommen.
Ohne Test über die Grenze
Das Bundesland schreibt weiter: «Diese Regelung erlaubt es den Bürgerinnen und Bürgern, sich diesseits und jenseits der Grenzen unbeschränkt innerhalb von 24 Stunden im Grenzgebiet zu bewegen und ihrem Alltag grenzüberschreitend und ohne Behinderungen nachzugehen.» Die Regel sei gerechtfertigt, weil man mittlerweile Nachverfolgung von Infektionsketten und Corona-Tests habe.
Wie Sprecher Markus Jox am Telefon gegenüber BLICK bestätigt, gilt die Regelung auch für die Schweiz. Es braucht keinen negativen Corona-Test, wenn Schweizer innerhalb von 24 Stunden Baden-Württemberg wieder verlassen. Auch Einkaufstouristen profitieren davon.
Gewisse Kantone ausgenommen
Diese 24- Stunden Regel gilt aber nicht für alle Kantone. Baden-Württemberg will explizit den Grenzverkehr weiter zulassen. Deshalb können nur Leute aus folgenden Kantonen von der Regel Gebrauch machen: die Kantone Appenzell, Aargau, Basel, Basel-Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, Sankt Gallen, Thurgau und Zürich. Kantone die sowieso nicht auf der Risikoliste sind dürfen weiterhin normal einreisen. Die Grenzkantone die auch Risikokantone sind, kommen mit der 24 Stunden Regel auch nach Baden-Württemberg. Weiterhin einen Test zeigen müssen Leute aus den Kantonen Freiburg, Nidwalden, Neuenburg, Schwyz, Uri, Waadt, Zug und Genf.
Bereits heute Morgen stellte der Schweizer Botschafter in Deutschland, Paul Seger, eine Spezialregel in Aussicht. «Wenn diese Musterverordnung in Kraft tritt, wäre es möglich, den Einkaufstourismus weiter vorzunehmen», sagte Seger im Radio gegenüber SRF. Der Botschafter rechnete am Morgen noch damit, dass die Regelung erst ab 9. November gilt. Doch wie Baden-Würtemberg bestätigt tritt sie bereits ab morgen ein. Die Regel trifft auch auf die Bundesländer Saarland und Rheinland-Pfalz zu. (uro/lui)