Das Rät Pro Senectute für sichere Weihnachten
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Wie schützen wir Grosseltern?Das Rät Pro Senectute für sichere Weihnachten

Hygiene und Abstand unter dem Weihnachtsbaum
Wie schützen wir unsere Grosseltern?

Diese Weihnachten sind aussergewöhnlich. Zu beachten sind Personen-Anzahlen, Abstandsregeln und Hygienerichtlinien beim Feiern. BLICK beantwortet die wichtigsten Fragen.
Publiziert: 21.11.2020 um 10:14 Uhr
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Aktualisiert: 03.05.2021 um 17:41 Uhr
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Weihnachtsmärkte gibt es dieses Jahr kaum.
Foto: imago images
Aline Leutwiler und Patrik Berger

Die geselligen Wochen des Jahres beginnen! Weihnachtsapéros mit den besten Freunden, Samichlausfeiern mit den Kindern und vor allem die Weihnachtsfeiertage – in diesem Jahr ist aber wegen Corona all das anders.

Knapp fünf Wochen vor Heiligabend ist bei vielen das Planen der Verwandtschaftsbesuche und Familienzusammenkünfte das grosse Thema. Gesundheitsminister Alain Berset (48) sagt: «Es wird keine normalen Weihnachten geben.» Denn Zusammenkünfte von Personen aus verschiedenen Haushalten begünstigt die Verbreitung des Virus. Doch frustriert sich in den eigenen vier Wänden verschanzen muss sich niemand. «Wir können feiern, aber anders als gewohnt», beruhigt Berset. «Vor allem aber mit weniger Menschen.»

BLICK sagt, wie Sie und Ihre Liebsten über Weihnachten von bösen Corona-Überraschungen verschont bleiben.

Weihnachten mit der ganzen Familie
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Wie geht das zu Corona-Zeiten?Weihnachten mit der ganzen Familie

Wie plant man das Weihnachtsfest?

Klären Sie ab, wie viele Personen gemeinsam feiern möchten. Das BAG empfiehlt grundsätzlich, sich mit möglichst wenigen Personen zu treffen. Soll die Feier mit zehn oder weniger Personen stattfinden, ist das im privaten Rahmen erlaubt – Kinder eingerechnet. «Einzige Ausnahme bilden Familien mit mehr als zehn Personen, die permanent im selben Haushalt leben», sagt BAG-Sprecher Yann Hulmann zu BLICK. Der Basler Kantonsarzt Thomas Steffen rät dringend, nicht mit Personen aus mehr als zwei Familien zu feiern. Dass sich alle Geschwister mit ihren Familien bei den Eltern treffen, sei weniger ratsam.

Was ist mit Grossfamilien?

Mit mehr als zehn Personen darf man im privaten Rahmen nicht feiern. Im Freien dürfen sich bis zu 15 Personen treffen. «Auch eine Feier im öffentlichen Raum, wie etwa im Wald, ist denkbar», sagt der BAG-Sprecher. Er mahnt aber: «Es braucht eine Zustimmung der Gemeinde und ein Schutzkonzept.»

Darf man in der grossen Runde in der Beiz feiern?

In Restaurants und Hotels sind Veranstaltungen mit bis zu 50 Personen erlaubt. Dann dürfen jeweils maximal vier Leute am selben Tisch sitzen. Eine Ausnahme gilt für Familien mit Kindern. Die Veranstalter sind dann auch für die Umsetzung des Schutzkonzepts verantwortlich. Essen und trinken darf man nur im Sitzen.

Soll man die Gäste gestaffelt einladen?

Grundsätzlich gibt es verschiedene kreative Ideen, die Corona-Regeln zu umgehen. Die Familie gestaffelt einzuladen, sodass immer weniger als zehn Personen anwesend sind, erhöht das Ansteckungsrisiko jedoch stark. Davon rät das BAG deshalb ab.

Darf die Familie aus dem Ausland einreisen?

Aus Ländern ausserhalb des Schengen-Raums ist die Einreise für Ausländer schwierig bis unmöglich. Innerhalb Europas gibt es keine Einreiseverbote. Je nachdem muss man sich aber in der Schweiz in eine zehntägige Quarantäne begeben. Das gilt aktuell für Andorra, Luxemburg, Montenegro, Tschechien sowie die Regionen Oberösterreich und Salzburg. Wenn die Familie allerdings weniger als 24 Stunden in der Schweiz bleibt, fällt die Quarantänepflicht weg. Eine kurze Familienfeier ist also möglich.

Soll man die Grosseltern ausladen, um sie zu schützen?

Trotz Corona soll man die Grosseltern treffen, rät Pro Senectute. «Sozialer Kontakt ist wichtig. Hält man sich an die Vorgaben, kann man auch mit den Grosseltern feiern», sagt Peter Burri von Pro Senectute. Entscheidend sei dieses Jahr die Absprache mit den Eingeladenen, ob sie sich mit den Schutzmassnahmen wohlfühlten. Wer sich mit Maske nicht unwohl fühle, solle diese bei den Grosseltern ruhig tragen, rät das BAG.

Am besten testen vor dem Festen?

Wenn ein Risikopatient mitfeiern will, soll man sich mit dem Hausarzt absprechen. Ob man die Grosseltern im Altersheim besuchen darf, variiert je nach Altersheim. Wer auf Nummer sicher gehen will, der soll am besten einen Schnelltest machen oder sich vor der Feier in Quarantäne begeben, rät Pro Senectute.

Wie bereite ich das Fest vor?

In den Tagen vor Weihnachten soll man sich nicht in Risikosituationen begeben oder stark besuchte Orte besuchen. Corona-Tests und Quarantäne sind keine Pflicht. Der Basler Kantonsarzt Steffen rät trotzdem zu einer Vor-Quarantäne. So werde das Risiko stark reduziert. Zudem soll man die Geschenke in diesem Jahr frühzeitig kaufen, um keine überfüllten Läden kurz vor dem Fest besuchen zu müssen.

Für jeden Haushalt ein eigenes Fondue-Set?

Am Weihnachtsfest selbst muss man Abstand halten, Umarmungen und einen Händedruck vermeiden und immer wieder die Hände waschen. Am besten feiert man im grössten Raum. Abstand auch beim Essen: Wenn es unbedingt das in der Deutschschweiz traditionelle Fondue Chinoise sein müsse, solle man zumindest für jeden Haushalt am Tisch ein eigenes Set benutzen, rät das BAG, und immer fleissig lüften. «Gestalten Sie die Feier besser etwas kürzer als länger», heisst es beim Bundesamt weiter.

Muss die ganze Verwandtschaft in Quarantäne, wenn jemand mit Corona an der Feier teilgenommen hat?

Wird eine Person nach dem Fest positiv getestet, muss diese umgehend in Isolation. Die anderen Teilnehmer der Weihnachtsfeier müssen in Quarantäne, wenn die Bedingungen des BAG erfüllt sind. Es kommt darauf an, wie eng der Kontakt während der Feier war. Der Kontakt gilt als eng, wenn jemand mehr als fünfzehn Minuten zu wenig Abstand ohne Schutz hatte. Alle Teilnehmer, auf die das zutrifft, müssen sicherheitshalber in Quarantäne. Wer während der Quarantäne Symptome zeigt, soll den Coronavirus-Check des BAG absolvieren. Dieser gibt eine Empfehlung ab, ob man sich testen lassen soll.

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