Vorstandsmitglied bei Pharmasuisse
Prominenter Apotheker verkaufte illegal Potenzmittel für 190’000 Franken

Der Präsident des Zürcher Apothekerverbands, Lorenz Schmid, importierte jahrelang illegal Medikamente. Nun bestraft ihn die Heilmittelbehörde Swissmedic.
Publiziert: 25.02.2025 um 15:54 Uhr
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Aktualisiert: 25.02.2025 um 17:35 Uhr
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Mit 10’000 Franken Busse bestraft: Lorenz Schmid in seiner Apotheke am Zürcher Paradeplatz.
Foto: Phillippe Rossier/Blick

Darum gehts

  • Zürcher Apotheker importierte illegal Potenzmittel und andere Medikamente aus Deutschland
  • Lorenz Schmid ist Präsident des Zürcher Apothekerverbands und Vorstandsmitglied von Pharmasuisse
  • Swissmedic verhängte bedingte Geldstrafe von 53’000 Franken und Busse von 10’000 Franken
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Thomas Angeli
Beobachter

Die Toppharm-Apotheke Paradeplatz in Zürich liegt an bester Lage für ein zahlungskräftiges Publikum. Trotzdem war es Inhaber Lorenz Schmid ein Anliegen, seiner Kundschaft günstige Arzneimittel zu besorgen. Er importierte für Stammkunden während mindestens sieben Jahren illegal grössere Mengen der Potenzmittel Cialis und Tadalafil aus Deutschland. So steht es in einer rechtskräftigen Strafverfügung der Heilmittelbehörde Swissmedic, die dem «Beobachter» vorliegt. 

Beide Stoffe sind in der Schweiz nicht zugelassen. Zudem beschaffte Schmid im Ausland rezeptpflichtiges Melatonin und DHEA. Letzteres wird bei Vaginalerkrankungen eingesetzt – und steht als verbotenes Dopingmittel in der Sportförderverordnung des Bundes. 

«In regelmässigen Abständen bestellt»

Swissmedic konnte dem Apotheker nachweisen, dass er zwischen 2018 und 2023 für rund 187’000 Franken Cialis sowie Tadalafil im Wert von 3700 Franken eingeführt und verkauft hat, dazu Melatonin für rund 23’000 und DHEA für 58’000 Franken. Es handle sich also um einen «namhaften Nebenverdienst», schreibt die Heilmittelbehörde. Zudem sei «nicht ausgeschlossen, dass mehr Arzneimittel unerlaubterweise eingeführt worden sind». 

Artikel aus dem «Beobachter»

Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.

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Schmid könne sich auch nicht darauf berufen, dass er als Apotheker in Ausnahmefällen nicht zugelassene Arzneimittel einführen dürfe, schreibt Swissmedic in der Strafverfügung weiter: «Es wurden weder ‹kleine› Mengen eingeführt, noch waren diese für jeweils eine bestimmte Patientin oder einen bestimmten Patienten oder für Notfälle bestimmt […]. Vielmehr hat der Beschuldigte diese in regelmässigen Abständen für eine nicht näher bestimmte, weil stetig wechselnde Gruppe von Stammkunden bestellt und führte einige davon an Lager.» 

Schon früher gab es Verfahren

Pikant: Der ausgebildete Apotheker Lorenz Schmid ist nicht nur Verwaltungsratspräsident der Toppharm-Apotheke Paradeplatz AG, sondern auch in Standesorganisationen aktiv. Er ist Präsident des Apothekerverbands des Kantons Zürich und sitzt im Vorstand des Branchenverbandes Pharmasuisse. 

Schmid hatte jedoch nicht bloss als Fachmann Zugang zu den Informationen, welche Medikamente in die Schweiz importiert werden dürfen. Zwischen 2016 und 2023 führte Swissmedic im Rahmen von Marktkontrollen mehrere Verwaltungsverfahren gegen den Paradeplatz-Apotheker und machte ihn auf die Rechtslage im Zusammenhang mit den Importen aufmerksam. Auch in diesen Verfahren ging es um Potenzmittel, Melatonin und DHEA.

In mindestens einem Fall hatte Schmid die Medikamente an die Adresse seines Sohnes schicken lassen. Die Gebühren für das Verfahren zahlte damals laut Strafverfügung Schmids Ehefrau, die ehemalige CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer, die auch im Verwaltungsrat der Toppharm-Apotheke Paradeplatz AG sitzt. 

Schmid: «Verfahrensfehler unterlaufen»

Lorenz Schmid spricht gegenüber dem «Beobachter» von einem «Verfahrensfehler», der ihm unterlaufen sei: «Ich hatte keine Grosshandelsbewilligung, die benötigt gewesen wäre.» Bei den Erektionsförderern Cialis und Tadalafil handle es sich um Produkte, die nicht auf der Spezialitätenliste stehen. Insofern sei seiner Ansicht nach der Parallelimport nicht verboten. Er habe die Strafverfügung von Swissmedic jedoch akzeptiert, weil er nicht mehrere Jahre prozessieren wolle. 

Für Swissmedic hingegen ist der Fall klar: Cialis und Tadalafil seien Arzneimittel im Sinne des Heilmittelgesetzes und in der Schweiz nicht zugelassen. Lorenz Schmids Verschulden beurteilte die Behörde als «gerade noch leicht bis mittelschwer» und brummte dem Apotheker eine bedingte Geldstrafe von 53’000 Franken sowie eine Busse von 10’000 Franken auf. Zudem muss er die Verfahrenskosten von 2900 Franken bezahlen. 

Ob die Verurteilung auch Auswirkungen auf Schmids Vorstandstätigkeit bei Pharmasuisse hat, steht noch nicht fest. Der Branchenverband teilte auf Anfrage mit, man habe bisher keine Kenntnis vom Fall. Man werde diesen nun analysieren und «sehr rasch die notwendigen Schlüsse ziehen».

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