Auf einen Blick
Wie teuer die Medikamente in der Schweiz sind, belegt eine Stichprobe des «Beobachters». Der Auslandspreisvergleich zeigt krasse Preisunterschiede bei Produkten desselben Herstellers.
Die drei Arzneimittel des Basler Generikaunternehmens Sandoz (Pantoprazol, Atorvastatin, Hyrimoz) kosten in der Schweizer Apotheke drei- oder sogar fünfmal mehr als in Österreich. Betroffen sind einerseits häufig verkaufte Alltagsmedikamente wie der Magenschoner Pantoprazol (Sandoz), der Cholesterinsenker Atorvastatin (Sandoz) oder der Heuschnupfen-Nasenspray Avamys (GSK).
Für wen sich ein Auslandseinkauf lohnt
Wer diese Medikamente wegen eines hohen Selbstbehalts sowieso selbst bezahlt und damit rechnet, die Franchise bis Ende Jahr nicht zu erreichen, kann also ins Ausland ausweichen.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Ein österreichischer Apotheker, der nahe der Schweizer Grenze sein Geschäft führt, bestätigt: In Österreich brauchts für den Einkauf bloss ein Rezept auf Papier mit einer Originalunterschrift des Arztes oder der Ärztin.
Zollfreigrenze beachten
Die Einfuhr in die Schweiz von Medikamenten zum persönlichen Gebrauch ist legal. Die Mehrwertsteuer auf Medikamente beträgt in Österreich 10 Prozent und in Deutschland 19 Prozent. Sie kann bis zu einem Warenwert von 150 Franken pro Tag zurückgefordert werden, ohne dass man die Schweizer Mehrwertsteuer auf Medikamente von 2,6 Prozent bezahlen muss.
Aber Achtung: Es gibt andererseits auch bei teuren Medikamenten massive Preisunterschiede – zum Beispiel bei Mitteln gegen rheumatische Gelenkentzündungen wie Hyrimoz-Spritzen (Sandoz) oder Inflectra-Spritzen (Pfizer). Hier empfiehlt sich kein Auslandseinkauf, da der Bedarf unbedingt der Franchise angerechnet werden soll. Und das geschieht nur, wenn die Betroffenen diese Arzneimittel in der Schweiz beziehen.
Die Politik verhindert das Sparen absichtlich
Das ist Absicht. Die Politik verhindert das Sparen durch den Auslandseinkauf ganz bewusst. Noch vor zehn Jahren ignorierten einige Krankenkassen das im Gesetz verankerte sogenannte Territorialitätsprinzip und bezahlten den Betroffenen das Geld zurück, wenn sie ein teures Medikament viel günstiger im Ausland eingekauft hatten. Doch dann intervenierte das Bundesamt für Gesundheit und unterband diese pragmatische Belohnung von Sparbemühungen, wie das Amt auf Anfrage bestätigt. Grund: Das Gesetz verbietet das.
Der Bundesrat versprach zwar mehrfach, das Gesetz zu ändern, scheiterte aber immer an der Pharmalobby im Parlament. Die Folge: Heute erhalten die Betroffenen keinen Rappen zurück für im Ausland gekaufte, viel günstigere Medikamente, wie eine Umfrage unter den Krankenkassen zeigt.
Abnehmspritze Ozempic günstiger in Schweiz
Bei der patentgeschützten Abnehmspritze Ozempic ist die Schweiz hingegen am günstigsten. Zumindest auf dem Papier. Denn der österreichische Endverkaufspreis ist nicht der wahre Preis, wie der österreichische Dachverband der Sozialversicherungsträger bestätigt. Der Hersteller erstattet den Kassen einen Teil des Preises zurück. Wie viel das ist, ist aber geheim, denn es ist ein «vertrauliches Refundierungsmodell».
Es scheint wie ein Naturgesetz: Im Herbst fallen die Blätter und die Krankenkassenprämien steigen. Mit dem Prämienticker unternimmt der «Beobachter» etwas dagegen: Er recherchiert und publiziert Missstände im Gesundheitswesen, benennt die Verantwortlichen und fordert Lösungen von den Entscheidern.
Es scheint wie ein Naturgesetz: Im Herbst fallen die Blätter und die Krankenkassenprämien steigen. Mit dem Prämienticker unternimmt der «Beobachter» etwas dagegen: Er recherchiert und publiziert Missstände im Gesundheitswesen, benennt die Verantwortlichen und fordert Lösungen von den Entscheidern.
Hersteller weisen Schuld von sich
Der Verband Interpharma schreibt, dass patentgeschützte Originale im Ausland im Durchschnitt nur 8,9 Prozent günstiger seien als in der Schweiz. Und sieht kein Problem. Der Generikahersteller Sandoz schreibt, die Preise würden durch das BAG festgelegt. In vielen Fällen erhalte der Hersteller nur einen Drittel des Endverkaufspreises, der Rest gehe an die Vertreiber. Für den Verband Intergenerika ist deshalb klar, dass der Preisvergleich des «Beobachters» nichts darüber aussage, wer von den hohen Preisen profitiere.
Klar ist hingegen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten diese hohen Preise bezahlen müssen und dass Hersteller und Verbände verhindern wollen, dass sie sich im Ausland zu tieferen Preisen versorgen.