Sonnenbrillen
Wer kennt sie nicht: die Strassenverkäufer und Souvenirstände in Rom, Athen oder in der Südtürkei? Neben den kitschigen Mitbringseln, dem Billigschmuck sowie T-Shirts mit fragwürdigen Sprüchen bieten sie meist auch auffällig günstige Sonnenbrillen an. Prüfverbände wie etwa die TÜV-Organisationen warnen bereits seit mehreren Jahren vor dem vermeintlich nützlichen Sonnenschutz.
Denn ein grosser Anteil der Brillen weist bei den Sicherheitsprüfungen gravierende Mängel auf. Das macht sie nicht nur unnütz, sondern auch effektiv gefährlich: Falsch getönte oder verzerrte Brillengläser können beispielsweise für Autofahrer lebensgefährlich werden. Und auch der UV-Schutz lässt oftmals zu wünschen übrig. Strafbar ist die Einfuhr der Brillen zwar nicht. Entdeckt die Schweizer Zollbehörde jedoch gefälschte Waren, muss sie diese beschlagnahmen und zerstören.
Spielzeug
Dasselbe wie bei den Sonnenbrillen gilt auch bei Spielzeugen: Auch wenn bloss der Handel mit gefälschten oder gefährlichen Artikeln strafbar ist, so empfiehlt sich dennoch auch für die Käuferin oder den Käufer ein wenig Wachsamkeit.
Zahlreiche Billigsouvenirs für Kinder verfehlen die europäischen und Schweizer Richtlinien – auch wenn sie an einem europäischen Strand verkauft werden. Sie können etwa verbotene, gesundheitsgefährdende Weichmacher enthalten, eine Brandgefahr sein oder haben Kleinteile, die einfach verschluckt werden können. Und geht es um elektronische Mitbringsel, ist gemäss einer Prüfung der deutschen Organisation TÜV Rheinland auch die elektrische Sicherheit nicht gewährleistet.
Geschirr und Metallobjekte
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit (BLV) warnt vor dem Kauf von Keramikgeschirr im Ausland. Denn die Glasuren enthalten unter Umständen gefährliche Schwermetalle. Lebensmittel, die damit in Kontakt kommen, können zu schweren Vergiftungen führen. Vor allem bei handgefertigten Keramiksouvenirs sei besondere Vorsicht geboten, schreibt das BLV. Auch Mitbringsel aus Metall, wie etwa Teekrüge, Besteck oder Schmuck, seien aus demselben Grund heikel.
Tropenholz und Pflanzen
Nun wird es nicht bloss gefährlich, sondern auch illegal. Die Schweiz gehört innerhalb des Washingtoner Artenschutzabkommen (Cites) zu den 180 Ländern, die sich zu strengen internationalen Handelskontrollen bei geschützten Pflanzen- und Tierarten verpflichtet haben. Diese können also zwar in den Herkunftsländern als Souvenir verkauft werden, können aber bei der Einfuhr in die Schweiz zu hohen Strafen führen.
Streng kontrolliert ist etwa der Import des gefährdeten Rio-Palisander-Holzes, das nur in Brasilien wächst. Aber auch vor Räucherstäbchen oder ätherischen Ölen aus Rosenholz warnt das BLV.
Tierischer Schmuck
Aufgepasst auch bei Schmucksachen aus Tierbestandteilen: Sei es eine Elfenbeinschnitzerei oder Krokodilleder – die Einfuhr von Objekten aus geschützten, respektive gefährdeten Tierarten ist gemäss Cites ebenfalls strafbar. Das gilt auch für Meerestiere, wie beispielsweise Haifische oder Schildkröten. Bei der Einfuhr von Korallen ist gemäss dem BLV ein Nachweis nötig, dass sie aus nachhaltigem Handel stammen. Und auch das unkontrollierte Sammeln von Muscheln oder Federn in den Ferien kann bei der Heimreise mit einer bösen Überraschung enden.
Lebensmittel
Gemäss dem BLV ist die Einfuhr für sämtliches lebendes Pflanzenmaterial aus Ländern ausserhalb der EU seit dem 1. Januar 2020 verboten. Nur wenn ein Pflanzengesundheitszeugnis vorhanden ist, dürfen Bestandteile wie etwa Samen, Früchte oder Knollen importiert werden. Denn die Gefahr, dass Krankheitserreger eingeschleppt werden, ist gross. Bei der Kartoffel gilt es beispielsweise zu verhindern, dass sich die in Nordamerika verbreitete bakterielle Ringfäule in der Schweiz verbreiten würde.
Einige Lebensmittel sind nur in beschränkter Menge einführbar. Da beispielsweise der Stör durch die Kaviargewinnung stark gefährdet ist, sind sämtliche Arten durch Cites geschützt. Bewilligungsfrei dürfen folglich nur maximal 125 Gramm Stör-Kaviar pro Person eingeführt werden.
Ton, Steine, Scherben
Auf Tauchgang in Griechenland und plötzlich liegen da wunderschöne Bruchstücke einer Amphore? Natürlich wäre der Fund auch zu Hause ein Augenfänger. Doch eine Ausfuhr von archäologischen Stücken ist meist verboten, denn sie gehören zum Kulturgut des entsprechenden Landes. Beispielsweise in Griechenland können solche Exportversuche zu langen Haftstrafen führen.
Auch der attraktive Sandstrand lohnt sich oft nicht einzusammeln: Auf Sardinien, in Thailand oder Ägypten ist das Mitnehmen jeglicher Sandkörner oder Quarzkiesel als Souvenir strikt verboten. In der Türkei drohen gar bis zu zehn Jahre Haft.
Diese Mitbringsel sind unbedenklich
Dennoch gehören Souvenirs weiterhin zu den Auslandsferien dazu. So gibt auch der Bund bei vielen Objekten ohne Einschränkungen grünes Licht. Wildseide, Steinskulpturen oder FSC-zertifizierte Holzobjekte seien beispielsweise unproblematisch. Auch Bücher, Malereien sowie Schmuck aus Glas oder Steinen lassen sich ohne schlechtes Gewissen nach Hause bringen.
Und auch für die, die im Ausland auf das Wunschsouvenir stossen und sich noch nicht ganz sicher sind, ob es ins Gepäck darf, gibt es Hilfe: Der WWF bietet in Zusammenarbeit mit dem BLV einen Souvenir-Ratgeber an.