Die Sommerferien haben begonnen, die Schweiz ist wieder im Reisefieber. Doch je nachdem, wo es hingeht, gelten punkto Arzneimitteln andere Regeln. Blick erklärt, wie du dich für unbeschwerte Auslandsreisen wappnest.
Was muss vor der Abreise beachtet werden?
Geht es in ein abgelegenes Gebiet, ist eine Beratung einige Woche vor der Abreise beim Hausarzt, in einem reisemedizinischen Zentrum oder in einer Impfapotheke sinnvoll. Denn unter Umständen sind bereits vor dem Ferienbeginn vorbeugende Massnahmen gegen gefährliche Erkrankungen nötig. «Je nach Land oder Gebiet sind verschiedene Krankheiten vorherrschend», sagt Apothekerin Natalia Blarer (47) der Zürcher Europaallee-Apotheke.
So brauche es unter Umständen eine Impfung gegen Hepatitis A und B, Tollwut, Gelbfieber, Typhus, Japanische Enzephalitis oder Meningokokken. Auch lohne es sich, vorgängig zu schauen, wie gut die medizinische Versorgung und die Verfügbarkeit von Medikamenten am Reiseziel ist, sagt Blarer.
Bei Allergien oder Unverträglichkeiten empfiehlt das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) auch, sich ein ärztliches Zeugnis auszustellen. Zudem sei eine Zusatzversicherung sinnvoll. Denn nicht alle Krankenkassen kommen für anfallende Kosten im Reiseland auf.
Was gehört zwingend in die Reiseapotheke?
«In jede Reiseapotheke gehört ein Paracetamol gegen Fieber und Schmerzen, ein Mittel gegen Reisedurchfall sowie ein Desinfektionsmittel für Wunden und Pflaster», sagt Blarer. Bei Familienferien mit dem Nachwuchs empfehle sich zusätzlich, ein fiebersenkendes Schmerzmittel in Tropfen- oder Sirupform für die Kinder mitzunehmen. «Nicht zu vergessen sind natürlich auch persönliche Medikamente, die regelmässig eingenommen werden müssen.»
Werden rezeptpflichtige Medikamente mitgeführt, darf auch das Originalrezept nicht fehlen. Denn so kann belegt werden, dass sie legal bezogen wurden. Auch die Mitnahme des Impfausweises ist sinnvoll oder gar zwingend.
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«Viele Krankheiten wie Malaria oder das Denguefieber werden durch Mücken übertragen», sagt Blarer. «In südlichen, subtropischen bis tropischen Ländern ist daher ein guter Mückenschutz Pflicht.» Geht es in Malariagebiete, ist auch die Mitnahme oder gar die vorbeugende Einnahme von Malariamitteln zwingend.
Bei welchen Medikamenten ist im Ausland Vorsicht geboten?
Nicht jedes Medikament, das in der Schweiz zugelassen ist, ist auch im Ausland legal. «Wir empfehlen, vor jeder Reise mit Betäubungsmitteln ausserhalb des Schengenraumes die Botschaft des Reiselandes zu den geltenden Bestimmungen anzufragen», sagt Blarer.
Im Schengenraum muss bei Medikamenten, die Betäubungsmittel enthalten, aufgepasst werden: Sie benötigen eine Bescheinigung. Dabei geht es nicht nur um starke Opioide wie etwa Methadon oder Morphin, sondern auch um gewisse starke Schlafmittel sowie Psychopharmaka. Die Bescheinigung kann beim Bezug in der Schweiz von der Apotheke oder der Arztpraxis ausgestellt werden.
Erlaubt ist jedoch nur die Ausfuhr eines Eigenbedarfs für 30 Tage. Bei längeren Auslandsreisen muss also ein Arzt im Aufenthaltsland besucht werden. So können die Medikamente mit einem neuen Rezept vor Ort bezogen werden.
Was ist mit der Rückkehr in die Schweiz?
Bei der Heimkehr gelten dieselben Regeln wie bei der Abreise: Es darf höchstens der Monatsbedarf an Arzneimitteln eingeführt werden. Berechnet werden die 30 Tage nach der Dosierung in der Packungsbeilage. Das gilt jedoch nur für den Eigenbedarf: «Die Einfuhr von Medikamenten für kommerzielle Zwecke ist für Privatpersonen verboten», sagt Blarer.