Pierin Vincenz (65) war schon vor dem Schuldspruch blank. Seit die Untersuchung gegen ihn läuft, sind seine Vermögenswerte gesperrt. Er hat weder Zugriff auf seine Konten noch kann er seine Luxusimmobilien verkaufen, um an frisches Geld zu kommen. Nachdem er vor vier Jahren aus der Untersuchungshaft entlassen wurde, musste er sich deswegen schon Millionen von seinen potenten Freunden borgen. Stadler-Rail-Patron Peter Spuhler (63) schoss ihm 6,5 Millionen Franken vor. Ex-FCSG-Präsident Dölf Früh (70) machte 4,3 Millionen locker.
23 Millionen Franken betrug Vincenz' Schuldenberg vor Prozessbeginn, wie er selber vor Gericht aussagte. Seit gestern sieht seine Finanzlage noch desolater aus: Die Geldstrafe in Höhe von 280 Tagessätzen à 3000 Franken ist zwar bedingt ausgesprochen worden. Wenn Vincenz sich innerhalb der nächsten zwei Jahre nichts Weiteres zuschulden kommen lässt, muss er die gesamthaft 840'000 Franken nicht bezahlen.
Trotzdem kommen mit dem Urteil weitere Millionenforderungen auf ihn zu: Für seine Stripclubbesuche, Ferienflüge auf Firmenkosten und weitere Spesenexzesse muss Vincenz der Raiffeisen mehr als eine Viertelmillion Franken zurückzahlen, urteilte das Gericht.
Teures Gerichtsverfahren
Hinzu kommen 1,3 Millionen Franken, die Vincenz der Aduno (heute Viseca) für den Fall Commtrain schuldet. Bei den übrigen Firmentransaktionen, namentlich Investnet, GCL und Eurokaution, kommen im Zivilverfahren weitere Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe auf ihn zu.
Als Schuldiger muss Vincenz auch für die Gerichtskosten aufkommen. Die Staatsanwaltschaft hat jahrelang ermittelt, hat 500 Bundesordner mit Beweisen gefüllt, externe Gutachten erstellt und Telefonate abgehört. Das geht ins Geld. Kommt die achttägige Verhandlung hinzu, für die extra das Volkshaus angemietet werden musste. 200'000 Franken beträgt die Gerichtsgebühr – vorerst. «Allfällige weitere Auslagen bleiben vorbehalten», heisst es im Urteilsdispositiv, einer Art Vorabversion des fertigen Urteils. Rechtsexperte Peter V. Kunz (56) geht davon aus, dass die 200'000 Franken bei weitem nicht ausreichen, wie er auf Anfrage sagt.
Die AHV muss reichen
Immerhin: Vincenz erhält einen Teil seiner Anwaltskosten zurück, stattliche 115'000 Franken. Warum das so ist, ist selbst Experte Kunz schleierhaft. «Normalerweise gibt es das nur bei Pflichtverteidigern», sagt er überrascht. Davon kann bei Staranwalt Lorenz Erni (71) wohl kaum die Rede sein.
Wirklich aus der Patsche hilft das Vincenz aber nicht. Sein Schuldenberg bleibt, wächst mit dem Schuldspruch sogar. Magere 2000 Franken AHV-Rente im Monat müssen dem einstigen Starbanker mit Millionensalär heute zum Leben reichen, wie er vor Gericht aussagte. Allerdings: Seine Pensionskasse umfasste bis vor kurzem mehr als 11 Millionen Franken. Einen Teil davon hat Vincenz laut eigenen Angaben für die Rückzahlung von Hypotheken und Steuern verwendet. Ob er auf den restlichen Millionenbetrag der PK Zugriff hat oder nicht, ist nicht restlos geklärt.