Unschön, wie manche Lieferdienste mit der Paketpost umgehen. Zum Beispiel DHL. Eine Leservideo deckte die rabiate Päckli-Verteilung von zwei DHL-Pöstlern auf. Sie warfen Pakete in hohem Bogen in ihre Lieferwagen – ohne Rücksicht auf den Inhalt. «Dieses Verhalten entspricht keineswegs auch nur ansatzweise unseren hohen Qualitätsstandards», rechtfertigt sich der Marketing-Chef von DHL Schweiz gegenüber BLICK.
Wie in den Kommentarspalten zu lesen ist, ist der Logistiker wohl kein Einzelfall. Der Umgang mit Paketen von anderen Transporteuren wird ebenfalls kritisiert. Ausgerechnet jetzt, wo die Lieferdienste mit Paketen geflutet werden, kann es folglich zahlreiche Bestellerinnen und Besteller treffen.
Was kann man tun, wenn die Paket-Sendung beschädigt wurde?
Das sagen die Transporteure und Shops
«Sie haben bis acht Tage nach der Zustellung Zeit, um den Schaden bei Ihrer nächsten Filiale der Post zu melden», heisst es auf der Webseite des Postkonzerns. Das heisst: Der Kunde bringt das Paket und den Inhalt zum Postschalter, um den Schaden beurteilen zu lassen. «Wir prüfen danach, ob Sie Anspruch auf Schadenersatz haben», verspricht die Post.
Bei DHL heisst es: «Wenn Waren während des Transports verloren gehen oder beschädigt werden und der Schaden von aussen sichtbar ist, vermerken Sie dies bitte bei Sendungseingang auf dem Frachtbrief oder den Transferdokumenten.» Mittels Webformular kann man weitere Ansprüche geltend machen.
Die Online-Shops der Händler stellen auf ihren Webseiten allgemeine Informationen zur Rücknahme beschädigter Ware bereit. Ins Detail geht beispielsweise Microspot.ch, eine Plattform von Coop. Diese listet sämtliche Lieferdienste und deren Kontaktdaten auf, mit denen sie zusammenarbeitet.
Das rät die Konsumentenschützerin Betroffenen
Der Rat von Konsumentenschützerin Sara Stalder lautet: Wenn Pakete äusserlich sichtbar beschädigt sind, sollte man unbedingt bei der Annahme des Pakets einen Vorbehalt äussern. Zum Beispiel: «Weil das Paket Beschädigungen aufweist, behalte ich mir eine Schadensmeldung vor».
Falls Schäden äusserlich nicht erkennbar sind, müssen Konsumenten den Schaden dem Transportunternehmen innerhalb von spätestens acht Tagen nach Zustellung melden.
Hilfreich sei es, Fotos der Beschädigungen zu machen. «Behalten Sie alle Verpackungen und Inhalte der Verpackungen auf», rät Stalder, «und überprüfen Sie alle bestellten Produkte genau.» Es empfehle sich, Beschädigungen sowohl dem Online-Shop (Absender) als auch dem Transportunternehmen (Post, DHL und Co.) zu melden. «Sobald wie möglich, spätestens innerhalb von acht Tagen nach Lieferung.»
Grundsätzlich muss für den Schaden das Transportunternehmen aufkommen, so der Konsumentenschutz. Ausser bei mangelhafter Verpackung – dann müssen die Absender und deren Versicherungen dafür aufkommen, sagt Stalder.