Schon wieder hat die Swiss einer Passagierin den Rückflug gestrichen. Weil diese offenbar den Hinflug nicht angetreten habe, was gegen Ticketregeln verstösst.
Erwischt hat es Leserreporterin Christina Ueberschlag (49) aus Luzern, die deshalb fast nicht aus einem langen Pfingstwochenende auf Malta in die Schweiz zurückkehren konnte.
Blick berichtete bereits über einen ähnlichen Fall. Damals kam es bei einem Passagier zu einer irrtümlichen Doppelbuchung. Auch im aktuellen Fall gab es offenbar ein technisches Problem, wodurch die Swiss Ueberschlags Flug annullierte.
Trotz Hinflug als «No Show» im System
Bereits auf dem Hinflug von Zürich nach Malta am 18. Mai geschieht Seltsames: Beim Online-Check-in wird Ueberschlag Sitz 4A zugewiesen, der in der Businessclass liegt. Ueberschlag hat ein Economy-Ticket gebucht und glaubt an ein Upgrade. Eine Flugbegleiterin schickt sie dann zurück auf Sitz 10A in der Economy. «Es war wie ein ‹Walk of shame›, als man mich kurz vor Abflug nach hinten beorderte», so Ueberschlag zu Blick. Immerhin gelangt sie problemlos nach Malta.
Das grössere Problem folgt erst: Als sie am Sonntag in Malta online für den Heimflug am Montag einchecken will, findet sie ihre Buchung nicht. Auf Nachfrage bei Swiss erhält sie den Bescheid, dass die Lufthansa-Tochter ihr den Heimflug gestrichen hat: «Wegen No-Show.» Also weil sie den Hinflug nicht angetreten habe, wodurch automatisch der Rückflug verfällt.
Ueberschlag schickt der Hotline Bilder aus Malta, von ihrer Bordkarte, weist auf einen Loungebesuch in Zürich hin, den Swiss registriert haben müsste. Doch die Vielfliegerin beisst auf Granit, wird als Lügnerin dargestellt: «Der Swiss-Kundendienst sagte mir, ich könne nicht hingeflogen sein, weil es nicht im System vermerkt sei.» Ueberschlag fragt sich, wie es die Swiss mit der Sicherheit hält, «wenn sie nicht mal wissen, wer an Bord ist».
Rückflug auf eigene Faust
Da sie nichts mehr hört, kauft sie selber ein neues Ticket von Malta nach Zürich: «Weil ich am Dienstag einen unaufschiebbaren Termin hatte.» Zum Glück: Zwei Stunden vor Abflug – fast 22 Stunden, nachdem sie selber das Problem beim Online-Check-in bemerkt hat – erhält sie von Swiss eine kurze Mitteilung: «Ihre Flüge konnten nicht zeitgemäss wieder eingebucht werden.» Mitsamt Entschuldigung. Aber ohne Alternativlösung.
Nun will sie die 279 Euro für das neue Ticket zurück. Ein Ticket notabene, das von Malta nach Zürich und zurück führt – weil das billiger war als ein Einweg-Flug in die Schweiz. So wird sie den Rückflug absichtlich verfallen lassen. Welch Ironie!
Blick legt Swiss den Fall vor. Die Airline bestätigt den Fehler und geht davon aus, «dass dieser beim Boarding passierte und die Bordkarte von Frau Ueberschlag am Gate nicht korrekt erfasst und im System registriert wurde.» Swiss geht von einem «bedauerlichen Einzelfall» aus, entschuldigt sich und stellt eine Rückvergütung der 279 Euro in Aussicht.
Für Ueberschlag, die meist mit anderen Airlines fliegt, ist es schon der zweite Konflikt mit Swiss. Ende 2022 hatte Swiss auf Twitter ihren Buchungscode veröffentlicht. Swiss verspricht: «Wir überprüfen nach solchen Unregelmässigkeiten immer unsere Prozesse.»