Stutz statt Schutz
Hat sich der KESB-Beistand bei einer dementen Frau bedient?

Bei einer vermögenden, dementen Frau verschwinden in Kürze 450'000 Franken vom Konto, nachdem sie einen Beistand der Kesb erhält. Der Fall ist bis heute nicht geklärt. Die Angehörigen drängen die Kesb zur Aufklärung.
Publiziert: 27.10.2024 um 11:05 Uhr
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450'000 Franken, in Tranchen über 36 Monate vom Bancomaten bezogen.
Foto: imago images/Wavebreak Media Ltd

Auf einen Blick

  • Demente, vermögende Frau von Beistand ausgenutzt
  • 450'000 Franken in 36 Monaten abgehoben
  • Kesb Meilen verweigert Auskunft und beruft sich auf Verschwiegenheit
  • Verzögerungstaktik im Rahmen einer Haftungsklage
  • Angehörige kämpfen weiter für Gerechtigkeit
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Jean-Claude RaemyRedaktor Wirtschaft

Kesb steht für «Kinder- und Erwachsenen-Schutzbehörde». Doch manchmal scheint es statt um Schutz mehr um Stutz zu gehen. Und die Kesb macht bei der Aufarbeitung solcher Fälle keinen guten Eindruck.

Das verdeutlicht das Beispiel von Elisabeth Alder* (86), das die «SonntagsZeitung» dokumentiert. Die Frau wohnt an der Zürcher Goldküste, ist wohlhabend, verwitwet – und dement. Als ihr Mann 2017 starb, tauchte plötzlich ein Manuel Iten* auf, umsorgte sie und begann, grossen Einfluss auf ihr Leben zu haben. So sehr, dass das Umfeld von Elisabeth Alder mehrfach Gefährdungsmeldungen bei der Kesb Meilen deponierte. Ihr Arzt attestierte, dass Frau Alder «urteilsunfähig» sei.

Doch was passierte? Trotz der Gefährdungsmeldungen erklärte die Kesb Meilen noch 2017 Manuel Iten «auf Wunsch von Elisabeth Alder» offiziell zu deren Beistand.

Kurz darauf begannen Geldbezüge von deren Konto. Innert 36 Monaten fast 450'000 Franken. Mal in Tranchen von 2000, mal von 34'000 Franken. Ein Beistand darf kein Geld abheben. Was genau passiert war und wofür das Geld gebraucht wurde, weiss niemand. Es existieren keine Belege für irgendwelche Verwendungszwecke.

Der Beistand stirbt, die Kesb schweigt

Ende 2021 verstarb Manuel Iten plötzlich. Die Schwägerin von Elisabeth Alder engagierte einen Anwalt und wollte wissen, was mit dem Geld passiert ist. Sie wollte den Kanton verklagen wegen des Umgangs der Kesb mit ihrer Schwägerin. Doch ihr Haftungsbegehren wurde von der dafür zuständigen Zürcher Finanzdirektion abgelehnt. Grund: Sie sei nicht klageberechtigt. Nur Elisabeth Alder selber, oder ihr Beistand. Die eine dement, der andere verstorben.

Oder der neue Beistand müsste seinen eigenen Arbeitgeber verklagen. Tatsächlich sagte dieser dem Anwalt der Schwägerin, dass die Sachlage «für eine Haftungsklage spreche». Die Finanzdirektion des Kantons Zürich bestätigt den Eingang der Klage.

Doch es passierte nichts. Die Geschäftsleitung der Kesb Meilen verweigerte die Auskunft und berief sich auf Verschwiegenheitspflicht. 19 Monate nach Eingang der Klage war unklar, ob die Haftungsklage gutgeheissen oder abgeschlagen wurde. Die Kesb Meilen erwähnte nur beiläufig, dass sie «Erkenntnisse aus diesem Fall» in die Arbeitsgruppe der Schweizerischen Konferenz für Kindes- und Erwachsenenschutz eingebracht habe. In welcher Form, sagte sie nicht.

Angehörige kämpfen weiter

Schliesslich bestätigt die Kesb Meilen dann doch noch, dass die Finanzdirektion des Kantons Zürich das Haftungsbegehren des Beistands abgelehnt habe. Ohne Begründung. 

Der Fall ist aber noch nicht abgeschlossen. Die Nichte und der Neffe von Elisabeth Alder wollen weiterkämpfen. Sie wollen nicht zulassen, dass die Angelegenheit unter den Teppich gekehrt wird.

* Name geändert 

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