Stichtag am 1. Februar
Bereits 1,6 Millionen E-Vignetten im Umlauf – das musst du wissen

Hast du deine neue Vignette bereits? Ab dem 1. Februar musst du diese für die Autobahn vorweisen. Erstmals kannst du sie auch digital lösen. Oder du kaufst den herkömmlichen Aufkleber.
Publiziert: 27.01.2024 um 00:18 Uhr
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Aktualisiert: 27.01.2024 um 02:54 Uhr
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Das BAZG rechnet damit, dass sich zwischen 40 und 50 Prozent der Vignettenkäufer 2024 für die E-Vignette entscheiden.
Foto: keystone-sda.ch
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Milena KälinRedaktorin Wirtschaft

Am 1. Februar – kommenden Donnerstag – ist Stichtag: Alle Autofahrerinnen und -fahrer, die die Autobahn nutzen, müssen eine neue Vignette vorweisen. Zum ersten Mal muss man diese nicht an die Windschutzscheibe kleben – sondern kann sie auch online lösen. Diese ist dabei elektronisch mit dem Nummernschild verknüpft. Das neue Angebot scheint bei der Bevölkerung anzukommen. 

1,6 Millionen E-Vignetten im Umlauf

Seit Anfang Dezember wurden bereits mehr als 1,6 Millionen E-Vignetten verkauft, wie das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auf Anfrage von Blick mitteilt. Der Registrierungsprozess, der bewusst einfach gehalten wurde, sei bei den allermeisten Transaktionen einwandfrei verlaufen.

«Wir rechnen damit, dass sich zwischen 40 und 50 Prozent der Vignettenkäufer 2024 für die E-Vignette entscheiden», sagt David Venetz, Mediensprecher des BAZG. Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren rund 10,5 Millionen Vignetten verkauft.

Venetz rechnet damit, dass die Nachfrage in den nächsten Tagen nochmals anziehen wird. Am 1. Dezember war der Ansturm dermassen gross, dass es beim Verkaufsstart zu Verzögerungen gekommen ist.

So funktioniert die Kontrolle

An den Grenzen ist das BAZG für die Verkehrskontrolle zuständig, im Inland ist es die Polizei. «Wenn ein Fahrer keine Klebevignette am Auto hat, wird das betreffende Kontrollschild mittels einer mobilen Applikation mit der Datenbank der registrierten Kontrollschilder abgeglichen», erklärt Venetz. Ein Mehraufwand entsteht dabei nicht. Das bestätigt auch die Kantonspolizei Zürich, Bern und Basel-Stadt auf Anfrage von Blick. 

Solange sowohl physische als auch elektronische Vignetten geprüft werden müssen, werden sogenannte Nummernschild-Scanner keine Option sein. Gemäss dem BAZG wäre das nicht zielführend. Die Kantonspolizei Bern bestätigt, dass solche Scanner auch für die Zukunft nicht vorgesehen sind. 

Physische Vignette bleibt bis ...

Gemäss dem Nationalstrassenabgabegesetz soll die Klebevignette angeboten werden, bis der Anteil unter 10 Prozent aller Vignetten fällt. Erst dann soll die Klebevignette abgeschafft werden. «Wir werden sehen, wie sich die Anteile von Klebevignette und E-Vignette entwickeln werden», meint Venetz. 

Das sind die Vorteile

Die E-Vignette ist vor allem für Autofahrer mit einer Wechselnummer attraktiv – weil diese an die Autonummer gebunden ist und nicht wie bisher an das Fahrzeug. Auch wenn man sich ein neues Fahrzeug unter dem Jahr kauft, ist die E-Vignette praktisch. Und wer hat nicht die Nase voll vom mühsamen Abkratzen der alten Klebevignette. Diese ist für 2024 übrigens grün. 

So löst du deine E-Vignette

Der Verkaufspreis bleibt unverändert bei 40 Franken – sowohl für die E- als auch die Klebevignette. Zumindest sofern man die E-Vignette über das offizielle Portal des BAZG kauft. Andere Anbieter verlangen zum Teil mehr. Im Formular muss man lediglich die Fahrzeugart, das Zulassungsland sowie das gültige Kontrollschild eingeben. 

Der Umtausch einer Klebevignette in eine E-Vignette ist jedoch nicht möglich. Wer ohne Vignette auf der Autobahn erwischt wird, muss 200 Franken bezahlen. 

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