Morgen ab 1. Februar gilt nur noch die neue Autobahnvignette 2024. Die meisten Auto- und Töfffahrer stehen jetzt zum ersten Mal vor der Wahl, zwischen der bekannten Klebe- und der neuen E-Vignette, die bei uns vor vier Monaten eingeführt wurde. Der Verkaufspreis bleibt (egal ob E- oder Klebevignette) unverändert 40 Franken und auch die Gültigkeitsdauer bleibt gleich – vom 1. Dezember 2023 bis zum 31. Januar 2025. Voraussichtlich im Frühling 2024 dürfte aber im Parlament wieder über eine Preiserhöhung diskutiert werden.
Was bringt die E-Vignette?
Im Unterschied zur bekannten Klebevignette ist die neue E-Vignette nicht ans Fahrzeug, sondern ans Kontrollschild gebunden. Dies ist insbesondere für Besitzerinnen und Besitzer von Fahrzeugen mit Wechselschildern ein Vorteil. Aber auch für all jene, die unter dem Jahr ein neues Fahrzeug kaufen. Ganz abgesehen davon, dass man sich endlich das mühsame Abkratzen der alten Vignette sparen kann.
Wichtig: Es empfiehlt sich, die E-Vignette ausschliesslich übers Webportal Via des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) unter e-vignette.ch zu kaufen. Andere Anbieter verlangen häufig einen höheren Preis. Der Onlinekauf der E-Vignette funktioniert ganz einfach: Beim Formular muss man lediglich die Fahrzeugart, das Zulassungsland sowie das gültige Kontrollschild eingeben. Weiter kann gewählt werden, ob die Registrierung öffentlich einsehbar ist. Diese Option wählen vorzugsweise Personen, die ein Fahrzeug teilen (Mietfahrzeuge, Carsharing, Anhänger). So kann auf dem Portal abgefragt werden, ob fürs betreffende Kontrollschild eine gültige E-Vignette vorhanden ist. Wird diese Option nicht ausgewählt, ergibt die Abfrage kein Resultat. Übrigens: Ein Umtausch einer Klebevignette in eine E-Vignette ist nicht möglich.
Wer will, kann weiter kleben
Wer nicht auf die mit dem Nummernschild verknüpfte neue E-Vignette umsteigen will, kann wie bis anhin die bekannte Klebevignette (für 2024 ist sie grün) an den gewohnten Verkaufsstellen erwerben. Die Vignette muss auf der Innenseite der Frontscheibe gut sichtbar aufgeklebt werden. Das Gesetz verbietet unter anderem, den Aufkleber mit Klebestreifen zu befestigen oder im Handschuhfach aufzubewahren. Die Vignette muss am Rand der Windschutzscheibe oder hinter dem Innenspiegel angebracht werden, ohne die Sicht zu behindern.
Es gibt zwar kein Gesetz darüber, dass nur die jeweils gültige Vignette auf der Frontscheibe kleben darf, es empfiehlt sich aber, die alte Vignette zu entfernen. Zum Beispiel mit dem Schaber für den Glaskeramikherd. Einfach eine Rasierklinge einspannen, den Schaber von einer Ecke her unter die Vignette schieben und diese so von der Scheibe lösen. Rückstände mit Wasser befeuchten und ebenfalls mit dem Schaber beseitigen. Der Aufwand lohnt sich, die Polizei kann nämlich Autofahrerinnen und Autofahrer büssen, wenn die Sicht durch eine oder mehrere Vignetten eingeschränkt ist.
Apropos Busse: Unverändert bleibt die Höhe der Strafe (200 Franken), wenn man ohne gültige Vignette auf der Autobahn erwischt wird. Die Kontrolle der E-Vignette erfolgt aufgrund stichprobenartiger Abfragen der Kontrollschilder.
420 Millionen Franken Einnahmen
Gemäss dem BAZG wurden im vergangenen Jahr in der Schweiz 10,5 Millionen Autobahnvignetten verkauft. Macht beim Preis von 40 Franken Einnahmen von 420 Millionen Franken. Kein Wunder, gibts im Parlament immer wieder Vorstösse, den Preis der Vignette zu erhöhen. Das Schweizer Volk lehnte eine Erhöhung auf 100 Franken zwar schon mal ab, doch im Frühling dürfte dieses Thema beim Bundesrat und im Parlament erneut aufs Tapet kommen. Und geht man von einer Preiserhöhung um 60 Franken aus, könnte künftig alleine mit der Autobahnvignette mehr als eine Milliarde Franken Einnahmen pro Jahr generiert werden. Bisher flossen diese Einnahmen in den Unterhalt der Schweizer Autobahnen.