Spitalverband H+ warnt vor neuer Verordnung
120 Spitalstandorte sind von Schliessung bedroht

Der Spitalverband H+ schlägt Alarm: 120 Spitalstandorte und 10'000 Jobs sind gefährdet, falls die Krankenversicherungsverordnung (KVV) im Sinne des Bundesrats geändert würde.
Publiziert: 06.03.2020 um 13:37 Uhr
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Aktualisiert: 06.03.2020 um 14:29 Uhr
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10'000 Jobs in Spitälern sind bedroht, falls die Krankenversicherungsverordnung (KVV) so geändert würde, wie der Bundesrat es fordert.
Foto: Keystone

Der Spitalverband H+ ist sonst eher um Zurückhaltung bemüht, doch nun schlägt der Branchenverband Alarm. 120 Spitalstandorte und 10'000 Jobs sind bedroht. Das sind weit mehr Spitäler und Standorte als BLICK anfangs Jahr aufgelistet hat. Das berechnete Sparpotenzial: rund 200 Millionen Franken.

Der Grund für die Aufregung bei H+: die Revision der Krankenversicherungsverordnung (KVV). Diese hatte der Bundesrat am 12. Februar in die Vernehmlassung geschickt. Er möchte damit den Flickenteppich bei den Spitaltarifen beseitigen und so Kosten sparen und die Transparenz erhöhen. Künftig sollen die Tarifpartner und die Kantone die Tarife schweizweit transparent und nach einer einheitlichen Methodik ermitteln.

Gesundheitsversorgung gefährdet

Mit ihrem Vorschlag überschreite die Landesregierung gleich in mehrfacher Hinsicht ihre Kompetenzen, teilte H+ am Freitag in seiner Vernehmlassungsantwort mit. Diese Verordnung dürfe keinesfalls in Kraft gesetzt werden. Nur so könnten die bereits laufenden kantonalen Spitalplanungen abgeschlossen werden.

Die Konsequenzen für Spitäler und Kliniken wären weitreichend, wie ein von H+ in Auftrag gegebenes juristisches Gutachten zeige. Würden die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) wie geplant umgesetzt, müssten 120 Spitalstandorte geschlossen werden. Dies würde 10'000 Spitalangestellte den Job kosten. So gefährde der Bund die Gesundheitsversorgung der Patientinnen und Patienten, so der Befund des Gutachtens.

Kleine Landspitäler bedroht

Der vom Bundesrat vorgeschlagene einheitliche Effizienzmassstab für den Vergleich widerspreche einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2019, das diesen als «gravierend verzerrt» klassifiziert habe. Mittelfristig würden der Branche dadurch rund 670 Millionen Franken fehlen.

Der Bundesrat stützt die Revision ebenfalls auf verschiedene Urteile des Bundesverwaltungsgerichts. Dieses hatte unter anderem festgehalten, dass sich das Ziel der Revision zur Spitalfinanzierung ohne Vorgaben zur einheitlichen Ermittlung und Beurteilung der Effizienz einzelner Spitäler kaum verwirklichen lasse.

Treffen würde der Kahlschlag laut Mitteilung und Gutachten von H+ vor allem kleinere ländliche Spitäler. Die faktische «Einheitsbaserate» des Bundes verunmögliche es den Spitälern, ihre Leistungen kostendeckend zu erbringen und dringend notwendige Investitionen in die Zukunft zu tätigen.

Zu wenig Mitsprache

Den Tarifpartnern würden «Handschellen angelegt», weil der Bundesrat ihnen den Grundsatz der Tarifautonomie aus der Hand nehmen wolle. Zudem verstosse die revidierte Verordnung gegen Verfassungsrecht und enthalte Bestimmungen mit Gesetzescharakter, ohne dass das Parlament dafür Grundlagen verabschiedet habe. Der Bundesrat umgehe damit Parlament und Stimmvolk.

Die Frist für eine Stellungnahme zur KVV-Revision läuft bis am 20. Mai. Die Bestimmungen sollen bereits am 1. Januar 2021 in Kraft treten. (SDA/koh)

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