Rechtsexperte Peter V. Kunz zur Sammelklage von CS-Aktionären
«Grosskanzleien wollen sich nicht mit der UBS anlegen»

Die UBS sieht sich nach dem CS-Übernahme-Deal mit Sammelklagen von Aktionären konfrontiert. Vertreten werden diese von kleinen Kanzleien. Die Grosskanzleien halten sich zurück – und das aus nachvollziehbaren Gründen, sagt Rechtsprofessor Peter V. Kunz.
Publiziert: 15.08.2023 um 00:08 Uhr
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Peter V. Kunz ist nicht überrascht, dass die Gross-Kanzleien in der Schweiz die Kleinaktionäre gegen die UBS nicht vertreten.
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Martin SchmidtRedaktor Wirtschaft

Credit Suisse und UBS haben Anwaltskanzleien in diesem Jahrtausend schon so einige grosse Zahltage eingebracht: Steuerstreit, Zinsmanipulation oder die Debakel rund den Hedgefonds Archegos oder Greensill. Nach der CS-Übernahme durch die UBS ist die neue Megabank für die grossen Anwaltskanzleien im Land ein noch attraktiverer Kunde. Zu tun gibt es genug: Am Montag werden die nächsten Klagen gegen die UBS publik. Aktionäre gehen gleich in mehreren Sammelklagen gegen den Übernahme-Deal vor.

Was dabei gemäss Rechtsprofessor Peter V. Kunz (58) ins Auge sticht. «In der Schweiz gibt es acht oder neun Grosskanzleien mit der entsprechenden Expertise im Fusionsrecht und diese wollen sich nicht mit der UBS anlegen.» Schliesslich sei es absehbar, dass die UBS in den nächsten Jahren weitere juristische Unterstützung benötigen werde. «Aus ökonomischen Gründen ist es deshalb völlig nachvollziehbar, nicht gegen einen potenziellen Grosskunden vorzugehen», erklärt Kunz.

Anleihen-Kläger mit höheren Erfolgsaussichten?

Der Rechtsprofessor macht noch einen weiteren Grund für die Zurückhaltung aus: «Die Erfolgsaussichten bei der Klage sind relativ gering. Für Kanzleien ist es ein Reputationsrisiko, wenn man einen derart prominenten Fall übernimmt und dann hochkant verliert.» Dass überhaupt eine Erfolgschance besteht, liege an einem Fehler des Bundes, so Kunz. Man habe mit Notrecht zwar das Fusionsrecht mit Blick auf die Verhandlungen und Generalversammlungen ausgehebelt. Dabei jedoch vergessen, gleich noch die Klagemöglichkeit auszuschliessen.

Grössere Erfolgschancen rechnet Kunz der Sammelklage gegen den Totalabschreiber der AT1-Anleihen aus. Diese wurden im Zuge der CS-Rettung nach einer Verfügung der Finanzmarktaufsicht (Finma) von 16 Milliarden Franken auf null abgeschrieben. «Das Vorgehen der Finma ist sicher schwieriger zu begründen als der Wertverlust bei den Aktionären», so Kunz.

Zudem gehe es hier um wesentlich mehr Geld, und es seien Grossinvestoren betroffen. Das mache den Fall für grosse Kanzleien attraktiver. Mit der Kanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan hat sich ein Koloss mit über 900 Anwälten des Falles angenommen. Sie vertritt gemeinsam mit fünf anderen gemäss eigenen Angaben über 1000 Anleihegläubiger.

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