Ab Dienstag sind alle Augen auf das Zürcher Volkshaus gerichtet. Als ob der Monsterprozess gegen Vincenz, Stocker und Co. nicht schon kompliziert genug wäre, kommt jetzt ein weiteres Element hinzu: Von Privatklägerseite erfolgte in den vergangenen Tagen eine zusätzliche Eingabe bei Gericht. Eine sogenannte Adhäsionsklage wurde eingereicht.
Damit wollen mutmasslich Geschädigte – das sind die Kreditkartenfirma Aduno und Raiffeisen selber – ihre Geldforderungen direkt in den Strafprozess integrieren. Sie machen Pierin Vincenz und Beat Stocker für einen Schaden von insgesamt rund 25 Millionen Franken verantwortlich. Den beiden werden verheimlichte Beteiligungen an der Softwarefirma Commtrain, dem Kreditunternehmen GCL, der Kautionsversicherung Eurokaution sowie dem KMU-Finanzierer Investnet vorgeworfen.
Faktor Zeit
Das Vorgehen ist nicht der Standard. In der Regel warten Privatkläger ein Strafurteil ab und klären Finanzielles im Anschluss auf dem Zivilweg.
Mit einer Adhäsionsklage vermeidet man, einen zweiten Prozess führen zu müssen. In dem vorliegenden Fall kommt noch der Faktor Zeit hinzu.
Zivilrechtlich verjährt, Strafrechtlich noch nicht
Die mutmassliche Bereicherung von Vincenz und Stocker bei der Übernahme der Firma Commtrain durch das Kreditkartenunternehmen Aduno erfolgte 2007. Allerdings gilt für derartige Fälle zivilrechtlich eine Verjährung von zehn Jahren, womit die Ansprüche der Aduno, die heute Viseca heisst, bereits im Jahr 2017 erloschen sind. Strafrechtlich hingegen beträgt die Verjährungsfrist 15 Jahre.
Entscheidendes Datum ist der 4. April 2007. Damals unterschrieb Stocker als Aduno-CEO den Kaufvertrag für die Commtrain, von der er und Vincenz heimlich Aktien hielten. Damit bliebe den Aduno-Vertretern noch bis zum Frühjahr Zeit, um ihre Forderungen geltend zu machen. Am 4. April gilt der Commtrain-Aduno-Deal als verjährt.
Das Investnet-Manöver, bei dem die Raiffeisen-Genossenschaft als Geschädigte auftritt, wurde später abgewickelt, zwischen 2012 und 2015.
Solidarhaftung
In dieser Frage gilt für Vincenz und Stocker das Prinzip der Solidarhaftung: Entscheidend ist, wer zahlen kann. Auch deshalb wird der Prozess die Frage klären müssen, wie es um die Finanzen des einstigen Bündner Starbankers steht. Gut möglich also, dass Stocker, je nach Urteil des Gerichts, tiefer in die Tasche greifen muss als sein ehemaliger Boss Vincenz. Ohnehin liegt die vorgeworfene Schadenssumme bei Stocker höher.
Vincenz und Stocker – für beide gilt die Unschuldsvermutung – weisen sämtliche Vorwürfe von sich. Vertreter der Privatkläger wollten auf Anfrage von SonntagsBlick keine Stellung nehmen.
Geldschaden für Aduno?
Die Firma Aduno brachte mit ihrer Strafanzeige vom 20. Dezember 2017 gegen Vincenz und Stocker den Prozess, der übermorgen beginnt, erst ins Rollen. Dem Vernehmen nach war die Triebfeder für Viseca bzw. Aduno in erster Linie der mutmassliche Geldschaden.
Vincenz verwies 2017 gegenüber den Aduno-Anwälten auf drei Gutachten, die ihn entlasten würden. Hätte er sich stattdessen bereits damals kooperationswillig gezeigt und einen Schaden anerkannt, so berichten Insider, hätte sich die einstige Lichtgestalt des Schweizer Finanzplatzes den Strafprozess und die dreimonatige U-Haft erspart.