Neue Verzögerung im Fall Vincenz
Waren Staatsanwälte befangen?

Die Verteidigung von Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz versucht, das Verfahren weiter zu verzögern. Eine Beschwerde ans Bundesgericht zielt darauf ab, die Staatsanwälte wegen angeblicher Befangenheit abzulehnen.
Publiziert: 09.03.2025 um 12:00 Uhr
|
Aktualisiert: 10.03.2025 um 11:26 Uhr
1/4
Pierin Vincenz (links) zusammen mit seinem Anwalt Lorenz Erni auf dem Weg ins Zürcher Bezirksgericht.
Foto: Keystone

Auf einen Blick

  • Vincenz-Anwälte wollen Verfahren verzögern, Beschwerde ans Bundesgericht eingereicht
  • Staatsanwalt und Experte haben zusammengearbeitet
  • Verteidigung sieht Verfahrensfehler
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
RMS_Portrait_AUTOR_928.JPG
Christian KolbeRedaktor Wirtschaft

Die Irrungen und Wirrungen im Fall Pierin Vincenz (68) sind um eine Wende reicher: Die Anwälte des ehemaligen Raiffeisen-Chefs wollen gemäss «SonntagsZeitung» das Verfahren um ihren Mandanten erneut in die Länge ziehen. Laut einer Beschwerde ans Bundesgericht, die der Zeitung vorliegt, will die Verteidigung die zuständigen Staatsanwälte wegen Befangenheit ablehnen.

Es ist nachvollziehbar, dass die Verteidigung der Angeklagten alles dran setzt, dass ihre Mandanten nicht ins Gefängnis müssen. Die Haftstrafe ist seit dem jüngsten Urteil des Bundesgerichts, das das erstinstanzliche Urteil des Zürcher Bezirksgerichts vor zwei Wochen wieder in Kraft gesetzt hatte, wieder etwas wahrscheinlicher geworden.

Verfahrensfehler wegen Experten?

Andererseits könnte eine weitere Verzögerung des Verfahrens für die Angeklagten auch belastend sein, nicht zuletzt auch, weil sie keinen Zugriff auf ihre Vermögenswerte haben.

Konkret geht es in der jüngsten Beschwerde darum, dass Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel (60) mit seinem ehemaligen Doktorvater Andreas Donatsch (73) zusammengearbeitet habe, der als Experte beigezogen wurde. Vincenz-Verteidiger Lorenz Erni (74) sieht darin einen Verfahrensfehler. Die Staatsanwaltschaft halte dagegen, dass Donatsch als renommierter Strafrechtsprofessor lediglich eine interne Absicherung geboten habe, was das Zürcher Obergericht* bereits bestätigt habe.

*In einer früheren Fassung dieses Textes hiess es, dass Richter Christoph Spiess von der zweiten Strafkammer zuständig ist für den Fall. Das war nicht richtig.

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.