Bewegung im Fall von Ex-Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz (68): Das Bundesgericht setzt das Urteil des Zürcher Bezirksgerichts wieder in Kraft, denn es hat die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gutgeheissen. Diese hat sich gegen die Kritik des Zürcher Obergerichts an der Anklageschrift gewehrt.
Damit ist klar: Das erstinstanzliche Urteil ist wieder gültig. Das Bezirksgericht Zürich hatte Pierin Vincenz zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Das Obergericht muss nun den Fall selbst beurteilen.
Das Obergericht hatte wegen angeblicher Mängel der Anklageschrift das Verfahren an die erste Instanz zurückgewiesen. Das wollte die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft nicht auf sich sitzen lassen und hat dagegen Beschwerde eingereicht. Das Bundesgericht kommt nun aber zum Schluss, dass die Anklageschrift nicht zu bestanden und der Anspruch Übersetzung nicht verletzt worden sei.
Aufhebung nichtig
Das ist eine spektakuläre Wende im Fall Vincenz, der seit Februar 2018 die Schweiz in Atem hält. Vincenz und Beat Stocker verbrachten über 100 Tage in Untersuchungshaft und wurden im April 2022 zu Gefängnisstrafen und hohen Geldbussen verurteilt. Das Obergericht Zürich wollte ursprünglich den Fall im Juli 2023 beurteilen, hob aber im Februar 2024 das Urteil des Bezirksgerichts Zürich auf.
Damit hätte der Fall ganz neu aufgerollt werden müssen, es hätte Jahre bis zu einem erneuten Urteil dauern können. Nun könnte es schneller gehen, da das Obergericht nun einen Termin für das Berufungsverfahren ansetzen muss.