Nebenkosten-Schock in Lucens VD
Paar stellte Heizung ab – und muss trotzdem 3000 Franken zahlen

Ein Paar im Waadt wollte mit ausgeschalteter Heizung im Winter Nebenkosten sparen. Nun trifft sie der Nebenkostenschock. Ein Blick in den Mietvertrag hätte geholfen. Die beiden haben völlig umsonst gefroren.
Publiziert: 20.12.2023 um 21:32 Uhr
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Die hohen Energiepreise haben im letzten Winter die Heizkosten massiv in die Höhe getrieben.
Foto: Keystone

Ein Paar in Lucens VD hat im letzten Winter völlig umsonst gefroren: Aus ökologischen Gründen und aus Angst vor dem Nebenkosten-Hammer haben sie die Heizung in ihrer Wohnung abgeschaltet, wie «20 Minuten» berichtet. Im September folgte dann der Schock: Das Paar soll für die Nebenkosten eine Rechnung von über 3000 Franken begleichen. 

Die Summe bringt das Paar finanziell an seine Grenzen. Er ist Lehrling, sie Studentin. Hätten sie sich vorgängig über die Nebenkostenabrechnung informiert, hätten sich die beiden das Frösteln jedoch sparen können. Die Verwaltung weist die Heizkosten den einzelnen Wohnungen nach deren Fläche zu. Das wird von vielen Verwaltungen so gehandhabt. Nebenkosten dürfen nach dem effektiven Verbrauch oder pauschal in Rechnung gestellt werden. Entsprechend erklärt der Mieterverband Asloca gegenüber «20 Minuten», dass eine erfolgreiche Beschwerde gegen die Abrechnung in diesem Fall nahezu unmöglich sei.

Ein Blick in den Mietvertrag hilft

Verwaltungen können mit Nebenkosten-Pauschalen ihren Aufwand bei der Abrechnung reduzieren. Ein prüfender Blick in den Mietvertrag kann sich aber dennoch lohnen: Eigentümer oder Verwaltungen dürfen Kosten nur dann abrechnen, wenn diese Positionen explizit im Mietvertrag aufgeführt sind. Bei allgemeinen Formulierungen wie «übrige Betriebskosten» müssen Mieter diese nicht übernehmen.

Strittig sind hier beispielsweise die Grundgebühren fürs Wasser. Sind diese nicht im Mietvertrag aufgeführt, haben bereits mehrfach Gerichte die Abwälzung auf Mieter als unzulässig eingestuft. 

Wer die Nebenkosten prüfen will, kann sich dabei an folgende Liste halten:

Zulässige Nebenkosten

  • Heizkosten und Warmwasser
  • Wasser sowie Abwasser
  • Service-Abos für Heizung, Lift oder weitere Geräte
  • Kehricht
  • Hauswart (Lohn, allgemeine Reinigungsarbeiten, Umgebungsarbeiten)
  • Treppenhausreinigung
  • Allgemeinstrom
  • Waschmaschine (nur Strom- und Wasserverbrauch)
  • Gebühren für TV- oder Kabelanschluss
  • Winterdienst wie Schneeräumung
  • Verwaltungskosten im Zusammenhang mit den Nebenkosten

Unzulässige Nebenkosten

  • Reparaturen an Heizung, Lift, Waschmaschine oder am Gebäude
  • Ersatzteile von Maschinen
  • Investitionen oder Einzahlungen in den Erneuerungsfonds
  • Umbauten, Renovationen
  • Neubepflanzung oder Umgestaltungen im Garten
  • Liegenschaftssteuern
  • Prämien für Gebäudeversicherungen
  • Gebühren der öffentlichen Hand, die nicht direkt mit Verbrauch und
  • Betrieb zusammenhängen (Beispiel: Strassenerschliessung)
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