Nach Zugunglück im Gotthard
So erklärt sich die Zuger Radbruch-Firma

Ein kaputtes Rad eines Bahnwagens, der zum Zuger Transwaggon-Konzern gehört, verursachte den Unfall im Gotthard. Das sagt jedoch bislang wenig über die Unfallschuld aus. Die Involvierten kommunizieren extrem vorsichtig.
Publiziert: 28.09.2023 um 17:27 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2023 um 21:19 Uhr
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Ein entgleister Güterwagen hat das Spurwechseltor im Gotthard-Bahntunnel beschädigt. Wer haftet dafür?
Foto: Keystone
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Jean-Claude RaemyRedaktor Wirtschaft

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (Sust) hat ihren Zwischenbericht zum Bahnunfall im Gotthard-Basistunnel vom 10. August 2023 vorgelegt. Diesem zufolge brach ein Fragment einer Radscheibe der vordersten Achse des 11. Wagens weg. Das führte zu einem Achsenbruch und nach einer weiteren Verkettung von Ereignissen zur Entgleisung der Wagen 11 bis 26.

Einere wichtige Frage lautet: Wer ist letztlich für den Unfall und für die damit verbundenen Schäden verantwortlich? Das beantwortet der Sust-Zwischenbericht nicht konkret.

Weitere Untersuchungen gefordert

Das gebrochene Rad stammt von einem Wagen der schwedischen Firma Transwaggon AB, eine Tochtergesellschaft der in Zug ansässigen Transwaggon AG. Die Gesellschaft ist auf die Herstellung und Vermietung von Eisenbahn-Güterwagen spezialisiert. Sie gehört zu gleichen Teilen dem Hamburger Waggonvermieter VTG GmbH und der Waggonconsult AG in Zug, die von der Gründerfamilie um den jetzigen CEO Per-Anders Benthin gehalten wird. 

Die Transwaggon-Gruppe beantwortet keine detaillierten Fragen von Blick, hat aber eine formelle Stellungnahme zum Sust-Zwischenbericht veröffentlicht. Dieser zufolge begrüsst sie die Analyse der Sust. Er berichtige «irrtümliche Angaben zum Unfallgeschehen» – etwa, dass der 11. Wagen das Sicherheitstor beschädigt habe, was gemäss Sust nicht der Fall war. Es steht aber fest, dass es zu einem Radbruch an Wagen 11 kam und infolge eines Bruchs der Zug ab dem 14. Wagen auf ein ablenkendes Gleis geriet und in das 100 Tonnen schwere Sicherheitstor schlug. Die Wagen 11, 12, 13 und 14 gehören der Transwaggon.

Die Firma Transwaggon hält aber fest: «Es widerspricht den Erfahrungen aus dem Sektor, dass an einer Weiche nicht der entgleiste Wagen selbst abgelenkt wird, sondern dass dies erst drei Wagen später passiert.» Die Sust könne eine vollständige Klärung des Unfallhergangs und der Unfallursachen erst in ihrem Abschlussbericht liefern. Deshalb seien weitere gründliche Untersuchungen erforderlich.

Eiertanz bei den Involvierten

Auch die SBB beantworten keine Detailfragen und verweisen auf eine schriftliche Stellungnahme. Sie begrüsse die von der Sust zuhanden des Bundesamts für Verkehr vorgeschlagenen Massnahmen zur Erhöhung der Sicherheit. Und hält vorsorglich fest: SBB Cargo besitze keine Wagen mit dem betroffenen Radtyp.

Im Klartext: Beide Unternehmen distanzieren sich so weit wie möglich von der Haftungsfrage. Schliesslich handelt es sich um einen Millionenschaden.

Transwaggon verweist darauf, dass es im Güterbahnsystem ein «Verantwortungsdreieck» gibt. Dazu gehören die Infrastrukturbetreiber, die Eisenbahnverkehrsunternehmen (also die Güterbahnen) und die Wagenhalter (zu denen Transwaggon gehört).

Erst mit dem Schlussbericht werde es für die Akteure im Verantwortungsdreieck erkennbar sein, wer den Pflichten ungenügend nachgekommen ist.

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