Für die Debit-Mastercard gelten ab sofort neue Gebühren. Das teilt die Wettbewerbskommission (Weko) am Donnerstag mit. Händler müssen in Zukunft weniger Gebühren, sogenannte Interchange Fees, abdrücken, wenn die Kundinnen und Kunden mit einer Debitkarte von Mastercard bezahlen. Dabei kommt es aber darauf an, ob man direkt mit der Karte bezahlt oder beispielsweise mit Apple Pay. Blick beantwortet die wichtigsten Fragen.
Wie hoch sind die neuen Gebühren?
Zahlen die Kundinnen und Kunden stationär im Laden und halten die Debit-Mastercard physisch ans Kartenlesegerät, fallen beim Händler neu Interchange Fees von 0,12 Prozent an. Ab 300 Franken sind es maximal 30 Rappen. Im Durchschnitt sind das Gebühren von 0,1 Prozent.
Zuvor zahlten die Händler rund 20 Rappen pro Transaktion. «Das ist ein Schritt in die richtige Richtung», sagt Dagmar Jenni (56), Direktorin der Swiss Retail Federation. Der Verband hatte die komplette Abschaffung der Interchange Fees verlangt. Diese sind nur ein Teil der gesamten Kommission, die der Händler an den Zahlungsdienstleister bezahlen muss. Insgesamt zahlt ein Händler bei einem Einkauf von 50 Franken 16 Rappen Gebühren. 6 Rappen davon fallen auf die Interchange Fees zurück.
Gibt es Ausnahmen?
Zahlt der Kunde jedoch online oder bezahlt im Laden mit Apple oder Samsung Pay, also einer hinterlegten Karte, fallen höhere Interchange Fees an. Der Händler muss für die Zahlung nach wie vor 0,31 Prozent Gebühren bezahlen. Im November 2025 werden diese auf 0,28 Prozent gesenkt.
Die Swiss Retail Federation kann diese Diskrepanz nicht nachvollziehen. Schliesslich seien die Interchange Fees bei hinterlegten Karten somit dreimal so hoch wie sonst. «In diesem Ausmass ist das nicht zu rechtfertigen», so Jenni.
Mehr zu Zahlungsmitteln
Die Weko erklärt, dass der Entscheid auf ein anderes Verfahren zurückgehe. Zahlt man mit einer hinterlegten Debitkarte, löse das weitere Kosten aus. «Zudem wird vorwiegend mit der Debitkarte direkt bezahlt und nicht mit einem mobilen Gerät», erklärt Frank Stüssi (52), stellvertretender Direktor bei der Weko. In mehr als 90 Prozent der Fälle komme der tiefere Satz zur Anwendung. Bei Twint funktioniere die Abrechnung nochmals anders und nicht über die Debitkarte.
Was ändert sich für die Konsumentinnen und Konsumenten?
«Von tieferen Kartengebühren beim Einkauf können auch die Konsumenten profitieren, sofern der Handel die Vorteile auch weitergibt», so der Konsumentenschutz. Dieser fordert deshalb, dass die Preise für die Konsumenten mit den sinkenden Gebühren ebenfalls sinken.
Der Detailhandels-Verband unterstützt diese Forderung jedoch nicht. «Bisher sind die Händler für die Gebühren aufgekommen, nicht die Konsumenten. Es ist deshalb auch klar, dass die Senkung der Gebühren nun den Händlern zusteht», sagt Jenni.
Auch die Weko erwartet keine grossen Auswirkungen für die Konsumenten. «Händler dürfen das Produkt günstiger anbieten, wenn man in bar bezahlt» so Stüssi. Aber auch Bargeldtransaktionen kosten die Händler Geld.
Was ändert sich damit für die Händler?
Die Händler müssen jetzt weniger Kommission bezahlen. «Die neuen Gebühren reduzieren die Interchange Fee beim Präsenzgeschäft um 40 Prozent», erklärt Jenni.
Das zählt aber nur für die Debitkarte von Mastercard. . «Auch für Visa sollten die Fees so schnell wie möglich angepasst werden», so Jenni. Visa hat die Gebühren letzten Juli zwar bereits angepasst – der Zahlungsdienstleister befindet sich aber nach wie vor in Verhandlungen mit der Weko.
Weshalb kommt es zur Anpassung?
Seit die neue Debitkarte im Januar 2023 eingeführt wurde, gab es lediglich eine vorübergehende Regelung bis zu einem Marktanteil von 15 Prozent. Die Händler haben in der Übergangsphase zuletzt Interchange Fees von rund 12 Rappen pro Transaktion gezahlt. Rückwirkend wird daran nichts geändert – die Kosten tragen die Händler. Für die Vorgängerin der neuen Debitkarte – die Maestro-Karte – gab es diese Gebühren nicht.