Das Kreditkartenunternehmen Visa kann die bei Händlern erhobenen Gebühren auf Debitkarten vorläufig nicht höher als von der Wettbewerbskommission (Weko) vorgesehen ansetzen. Das Bundesverwaltungsgericht wies am Dienstag eine vorsorgliche Massnahme zurück. Es stützte damit einen Weko-Entscheid.
Ende 2023 hatte die Weko eine Untersuchung wegen der sogenannten Interchange Fees von Visa eröffnet. Visa wollte diese Gebühr, die bei Debitkartentransaktionen vom Händler zur Bank fliesst, auf welche die Karte läuft, nach einer Senkung auf EU-Niveau höher ansetzen. Das Weko-Sekretariat befand das für nicht angemessen.
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Visa ersuchte in der Folge die Weko, die höhere Gebühr für zulässig zu erklären, bis die Untersuchung abgeschlossen ist. Die Weko wies das mit der Begründung ab, ein solcher Schritt wäre kartellgesetzwidrig.
Unternehmen müssen Saktionsrisiko selbst tragen
Diese Zwischenverfügung focht Visa beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen an. Wie das Gericht mitteilte, ging es Visa mit dem Gesuch an die Weko einzig darum, während der Untersuchung ohne Sanktionen davonzukommen.
Eine im Eigeninteresse angestrebte Freistellung von Sanktionen widerspreche indessen dem Kartellgesetz. Dieses sehe vor, dass Unternehmen auch das Sanktionsrisiko tragen müssen. Zudem befand das Verwaltungsgericht, die vorläufige kartellrechtliche Einschätzung des Weko-Sekretariats vermittle eine hinlängliche Rechtssicherheit.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei keine gute Nachricht für Schweizer Händler, schrieb Visa in einer Reaktion am Dienstagabend. Visa habe die Interchange-Gebühren für Debit-Zahlungen bereits im Juli vergangenen Jahres auf ein Niveau gesenkt, das jenem der EU entspreche. Schweizer Händler profitierten davon jedoch wegen Rechtsunsicherheit nicht umfassend. (SDA/mth)