Die Wohnungsmieten steigen im Rekordtempo und fressen Herr und Frau Schweizer zunehmend ein Loch ins Portemonnaie. Schlimmer geht nimmer? Doch! Nämlich dann, wenn die Monatsmiete gleich doppelt abgebucht wird. Das ist vor kurzem gleich mehreren Mieterinnen und Mietern von Liegenschaften des Immobilienverwalters Livit widerfahren.
Ein Mieter, der sich an Blick gewandt hat, ärgert sich gewaltig über das «riesigen Chaos bei der Livit». Dem Betroffenen aus Binz ZH, der anonym bleiben möchte, wurden Anfang Februar über das Lastschriftverfahren gleich zwei Monatsmieten vom Konto abgebucht – für Januar und Februar. Dabei hatte er den Monat Januar bereits bezahlt.
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Mehrere Liegenschaften betroffen
Von dieser Doppelabbuchung war nicht nur er betroffen. Recherchen von Blick zeigen: Neben allen Anwohnern der Livit-Liegenschaft in Binz sind auch Mieter von Immobilien in Bülach ZH und Dietikon ZH betroffen. In einem Schreiben an die Anwohner, das Blick vorliegt, wird ein «Systemfehler» dafür verantwortlich gemacht. Doch das stimmt nicht ganz. «Die doppelten Abbuchungen entstanden durch eine fehlerhafte Transaktion eines Mitarbeitenden», erklärt Barbara Buchegger, Sprecherin von Livit, auf Nachfrage.
Insgesamt 95 Mieterinnen und Mieter waren vom Vorfall betroffen. Wenn die Mieten so hoch sind, dass selbst der Mittelstand oft ganz genau budgetieren muss, was noch drin liegt, dann ist ein solcher Fehler besonders schmerzhaft. Die doppelte Abbuchung dürfte folglich bei einigen Betroffenen beim Blick auf das Bankkonto für einen Schockmoment gesorgt haben.
Was können Mieterinnen und Mieter tun, wenn ihnen der Mietzins über das Lastschriftverfahren doppelt abgebucht wird? «Betroffene sollten sich in solchen Fällen an ihren Vermieter wenden und den zu viel bezahlten Betrag zurückfordern», sagt Fabian Gloor (38), Jurist beim Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz. Die Anspruchsgrundlage dafür sei die ungerechtfertigte Bereicherung im Sinne von Art. 62 im Schweizerischen Obligationenrecht. Reagiert die Verwaltung nicht, dann können die Betroffenen die doppelt bezahlte Miete mit einer künftigen Miete verrechnen. «In diesem Fall sollten die Mieter die Verrechnungsabsicht noch vor Fälligkeit der nächsten Miete schriftlich und eingeschrieben der Verwaltung mitteilen», sagt Gloor. Dorothea Vollenweider
Was können Mieterinnen und Mieter tun, wenn ihnen der Mietzins über das Lastschriftverfahren doppelt abgebucht wird? «Betroffene sollten sich in solchen Fällen an ihren Vermieter wenden und den zu viel bezahlten Betrag zurückfordern», sagt Fabian Gloor (38), Jurist beim Mieterinnen- und Mieterverband Deutschschweiz. Die Anspruchsgrundlage dafür sei die ungerechtfertigte Bereicherung im Sinne von Art. 62 im Schweizerischen Obligationenrecht. Reagiert die Verwaltung nicht, dann können die Betroffenen die doppelt bezahlte Miete mit einer künftigen Miete verrechnen. «In diesem Fall sollten die Mieter die Verrechnungsabsicht noch vor Fälligkeit der nächsten Miete schriftlich und eingeschrieben der Verwaltung mitteilen», sagt Gloor. Dorothea Vollenweider
Immerhin: Livit hat nach eigenen Angaben «schnell» reagiert. «Am Tag nach der doppelten Abbuchung hat die Verwaltung die Mieterinnen und Mieter über die Fehlbuchung und die Rücküberweisung informiert», sagt Buchegger. Der doppelt abgebuchte Betrag wurde unterdessen zurück überwiesen. Alles wieder in Ordnung also?
Beim betroffenen Mieter, der sich an Blick gewendet hat, bleiben Zweifel. Ihm wurden eigenen Angaben zufolge 120 Franken zu viel zurückerstattet. Immerhin fällt diese Fehlabbuchung zugunsten der Mieterschaft aus.