Diese Corona-Massnahmen gelten seit dem 6. Dezember
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Masken- und Zertifikatspflicht wird ausgedehnt
Diese Massnahmen gelten seit heute Montag

Der Bundesrat zieht die Corona-Schrauben an. Ab heute Montag gelten Zertifikats- und Maskenpflicht an weiteren Orten. Wer auf 2G statt 3G setzt, profitiert von Erleichterungen. Die Übersicht über die neuen Massnahmen.
Publiziert: 06.12.2021 um 09:14 Uhr
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Aktualisiert: 06.12.2021 um 17:21 Uhr
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Gesundheitsminister Alain Berset und der Bundesrat beschlossen am Freitag verschärfte Corona-Massnahmen.
Foto: keystone-sda.ch
Sarah Frattaroli

Die Schweiz hat vergangene Woche einen Allzeitrekord bei den Corona-Infektionen erreicht. Die Spitäler sind zum Teil bereits voll belegt, besonders auf den Intensivstationen wird es knapp. Während im nahen Ausland zum Teil scharfe Regeln gelten, verzichtet der Bundesrat allerdings auf einschneidende Verschärfungen. Dennoch hat er am Freitag ein Massnahmenpaket auf den Weg gebracht, das heute Montag in Kraft tritt. Die Verschärfungen in der Übersicht.

Zertifikatspflicht: Für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie sportlichen und kulturellen Aktivitäten, die drinnen stattfinden. Ausgenommen ist der Profisport. Im Freien gilt die Zertifikatspflicht ab 300 Personen. Für private Treffen in Innenbereichen gilt eine dringende Empfehlung, das Zertifikat einzusetzen.

Maskenpflicht: Überall, wo es eine Zertifikatspflicht gibt, gilt auch Maskenpflicht. Ausgenommen sind private Treffen. Ausserdem gibts Ausnahmen, unter anderem für den Sport.

Konsum nur im Sitzen: Wo Maskentragen nicht möglich ist, gelten Ersatzmassnahmen: eine Sitzpflicht für die Konsumation im Restaurant oder das Erheben der Kontaktdaten bei Kultur- und Sportaktivitäten.

2G-Beschränkungen: Clubs, Restaurants, Kinos, Fitnesscenter und Co. können den Zugang auf Geimpfte und Genesene (2G) beschränken. Dafür können sie auf die Maske und die Sitzpflicht verzichten. Das gilt auch für Veranstaltungen drinnen und draussen.

Arbeitsplatz: Dringliche Homeoffice-Empfehlung und Maskenpflicht am Arbeitsplatz (drinnen).

Einreisebestimmungen: Seit Samstag ist die Quarantäneliste des Bundesamts für Gesundheit (BAG) Geschichte. Im Gegenzug gilt ein schärferes Testregime. Wer in die Schweiz einreist, braucht zwingend einen negativen PCR-Test. Vier bis sieben Tage nach der Einreise muss ein zweiter Test gemacht werden. Die Testkosten müssen die Einreisenden selbst bezahlen.
Ungeimpfte Personen dürfen aus Risikoländern oder -regionen ausserhalb des Schengen-Raums zu privaten Zwecken nur noch in Härtefällen einreisen. Betroffen sind namentlich Besuche oder touristische Reisen.

Testen: Antigen-Schnelltests sind nur noch 24 statt 48 Stunden gültig. PCR-Tests bleiben 72 Stunden gültig. Anders als ursprünglich geplant, verzichtet der Bundesrat auf eine Testpflicht an den Schulen. Die Kantone hatten sich dagegen gewehrt.

Private Treffen: Der Bund empfiehlt bei privaten Treffen ab elf Personen die Zertifikatspflicht. Vorschrift, wie ursprünglich geplant, ist dies allerdings nicht.

Was nicht mehr gilt: Es gibt keine Kapazitätsbeschränkungen mehr – zum Beispiel für Gottesdienste, Unis oder Veranstaltungen draussen.

Die neuen Massnahmen sind bis zum 24. Januar befristet.

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