Auf einen Blick
Wie gut ist die eigene Pensionskasse (PK)? Diese Frage zu beantworten, ist nicht nur für Angestellte schwer, sondern auch für Firmen. Das VZ Vermögenszentrum hat deshalb im Frühling 2024 einen Branchenvergleich von PK-Lösungen publiziert.
Für viele KMU, die sich vom VZ beraten lassen, sei es wichtig, zu wissen, was in ihrer Branche Standard ist, sagt Simon Tellenbach, Leiter Firmenkunden. «Wir nehmen an, dass der Fachkräftemangel dazu geführt hat, dass man Pensionskassenleistungen vielleicht mehr vergleicht als früher.»
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Versicherter Lohn spielt grosse Rolle
Laut Ria Schiess, einer der Autorinnen der VZ-Studie, wurden die Vorsorgepläne von über 900’000 Versicherten in 27 Branchen analysiert. Dabei zeigen sich riesige Unterschiede zwischen den Branchen.
Was bewertet wurde:
- der versicherte Lohn
- die Höhe der Sparbeiträge
- die Leistungen bei Invalidität und Tod
- die Finanzierung der Sparbeiträge
- die Finanzierung der Risikoprämien
- die Finanzierung der Verwaltungskosten (also ob der Arbeitgeber mehr als die Hälfte dieser Kosten trägt)
Auf die Frage des Beobachters nach dem wichtigsten Kriterium antwortet Schiess: in der Regel der versicherte Lohn, da sich die Leistungen und die Sparbeiträge darauf beziehen.
Den Umwandlungssatz, der oft im Zentrum der öffentlichen Diskussion steht, hat das VZ bewusst nicht in die Bewertung einbezogen. Denn dieser könne sich schnell ändern. Für die Beurteilung der Altersleistungen sollte vor allem die Höhe der Sparbeiträge berücksichtigt werden. Auch auf eine Rangliste hat das VZ verzichtet – zu unterschiedlich seien die jeweiligen Bedürfnisse von Firmen und Versicherten.
Überflieger und Tieftaucher bei Branchen
Trotzdem: Es gibt Gewinner und Verlierer. Am besten schneiden die Branchen Pharma und Biotech, Finanzdienstleistungen, Treuhand und Wirtschaftsprüfung, die öffentliche Verwaltung und Anwaltskanzleien ab.
Mehr zu Pensionskassen
Schlusslicht ist die Gastronomie. Aber auch in der Coiffeur- und Kosmetikbranche, bei Druck und Verpackung und in der Produktion sind die Leistungen kaum besser als im Gastgewerbe.
Mehr ist nicht immer besser
Allerdings muss eine grosszügigere Lösung nicht immer die beste sein. Zum Beispiel muss laut VZ immer auch der Durchschnittslohn in einer Branche berücksichtigt werden. In der Gastronomie sind die Löhne tief. Deshalb wird das Ziel, aus den Renten der ersten und der zweiten Säule gemeinsam 60 Prozent des letzten Lohns zu erreichen, bereits weitgehend mit der AHV erreicht.
Man kann auch zu gute Leistungen haben – zumindest wenn man die Invalidenrente der PK betrachtet. Hier kann es zu einer Überversicherung kommen. Denn die Rente der Invalidenversicherung und die PK-Invalidenrente dürfen zusammen nicht mehr als 90 Prozent des letzten Lohns betragen.
Umwandlungssatz: Bestimmt, wie das Alterskapital in eine jährliche Rente umgewandelt wird. Bei 6,8 Prozent und 100’000 Franken gibt es pro Jahr 6800 Franken Rente.
Obligatorium: Der Teil des Altersguthabens, der aufgrund gesetzlicher Mindestvorschriften gebildet wird.
Überobligatorium: Der Teil des Altersguthabens, der über das gesetzliche Minimum hinausgeht.
Eintrittsschwelle: Damit man in einer Pensionskasse versichert ist, muss man bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mindestens 22’050 Franken erzielen.
Koordinationsabzug: Um AHV und zweite Säule zu «koordinieren», werden auf den ersten 25’725 Franken des Jahreslohns keine Lohnabzüge erhoben. Diesen Lohnanteil versichert bereits die AHV.
Mindestzins: Mindestverzinsung der Guthaben im Obligatorium – und zwar nur dort.
Deckungsgrad: Sagt aus, zu wie viel Prozent die Verpflichtungen einer PK mit Vermögenswerten gedeckt sind.
Umwandlungssatz: Bestimmt, wie das Alterskapital in eine jährliche Rente umgewandelt wird. Bei 6,8 Prozent und 100’000 Franken gibt es pro Jahr 6800 Franken Rente.
Obligatorium: Der Teil des Altersguthabens, der aufgrund gesetzlicher Mindestvorschriften gebildet wird.
Überobligatorium: Der Teil des Altersguthabens, der über das gesetzliche Minimum hinausgeht.
Eintrittsschwelle: Damit man in einer Pensionskasse versichert ist, muss man bei einem Arbeitgeber einen Jahreslohn von mindestens 22’050 Franken erzielen.
Koordinationsabzug: Um AHV und zweite Säule zu «koordinieren», werden auf den ersten 25’725 Franken des Jahreslohns keine Lohnabzüge erhoben. Diesen Lohnanteil versichert bereits die AHV.
Mindestzins: Mindestverzinsung der Guthaben im Obligatorium – und zwar nur dort.
Deckungsgrad: Sagt aus, zu wie viel Prozent die Verpflichtungen einer PK mit Vermögenswerten gedeckt sind.
Sonst werden sie gekürzt, und man hat dann die ganze Zeit eigentlich zu hohe Risikoprämien gezahlt. «Wer Anspruch auf mehrere Kinderrenten hat, ist in der Regel schnell überversichert», heisst es in der Studie.
Hohe Sparbeiträge reduzieren Nettolohn
Nicht immer sind möglichst hohe Sparbeiträge auch erwünscht, weil sie den Nettolohn schmälern. Wer für die Zukunft spart, hat in der Gegenwart weniger im Portemonnaie.
Fazit: Eine stark ausgebaute Vorsorge ist zwar ein Wettbewerbsvorteil – aber es kann auch nachvollziehbare Gründe geben, die gegen eine Maximalvariante sprechen.