Jetzt auch Jura knallhart
Spitalpersonal darf nur noch mit Covid-Zertifikat arbeiten

Die Westschweizer Kantone Jura und Genf lassen nichts anbrennen: Das Spital- und Heimpersonal muss künftig geimpft oder genesen sein. Wer sich nicht impft, muss sich mittels Spucktest wöchentlich auf das Coronavirus testen lassen.
Publiziert: 19.08.2021 um 13:51 Uhr
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Aktualisiert: 19.08.2021 um 16:35 Uhr
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Das Spital- und Gesundheitspersonal in den Kantonen Genf und Jura muss ein Covid-Zertifikat haben, um arbeiten zu dürfen.
Foto: keystone-sda.ch

Im Kanton Jura brauchen Angestellte in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen ab dem 1. September 2021 ein Covid-Zertifikat. Das hat die Kantonsregierung diese Woche beschlossen. In Genf tritt diese Regelung schon ab Montag in Kraft.

Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich jede Woche mindestens einmal testen lassen. Damit will der Kanton Jura kranke und gefährdete Personen vor einer Corona-Ansteckung schützen.

Genf verlangt Zertifikat auch von Besuchern

Betroffen sind alle Spitäler, Heime und Spitex-Organisationen, wie das Onlineportal «Medinside» schreibt. Die wöchentlichen Tests müssten die Spitäler und Heime selbst organisieren. Halten sich Angestellte nicht daran, interveniere der Kantonsarzt. Muss ungeimpftes Pflegepersonal im Kanton Jura in Quarantäne, erhält es nur noch 80 Prozent des Lohns.

In Genf gilt die Zertifikatspflicht auch für Besucher. Das Zertifikat wird am Spitaleingang überprüft. Der Kanton Jura überlässt es den Spitälern und Heimen, ob sie das Covid-Zertifikat von Besuchern verlangen. (gif)

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