Italien verschärft die Regeln für den Besuch vieler Einrichtungen. Bereits ab Mittwoch, 1. September, treten sie in Kraft. Schlüssel für den Zutritt ist der Green Pass, wie im Nachbarland das von der EU eingeführte Anti-Covid-Zertifikat genannt wird. Den gibt es aber nicht für Ausländer, da es hierfür eine italienische Gesundheitskarte braucht.
Geimpfte, Genesene und getestete Touristinnen und Touristen aus der Schweiz reicht das digitale Covid-Zertifikat, wie es hierzulande ausgestellt ist. Das bestätigt der Bund auf seiner Website (hier). Auch ein vergleichbares Dokument aus Papier, das einen der drei Gs nachweist, taugt für den Nachweis. Laut Italiens Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und internationale Zusammenarbeit brauchen Sie folglich keinen grünen Pass.
Hierfür braucht es neu zusätzlich das Covid-Zertifikat, um Zutritt zu erhalten:
- Schiffe und Fähren (interregional, mit Ausnahme der Verbindungen in der Meerenge von Messina)
- Züge für die Personenbeförderung im Inter-City-, Inter-City-Nacht- und Hochgeschwindigkeitsverkehr
- interregionale Autobusse
- Inlandflüge
- Charter-Busse
Aus dem Zertifikat muss hervorgehen, dass Sie mindestens eine Impfdosis erhalten haben oder innerhalb der letzten 48 Stunden negativ auf einen Molekular- oder Schnelltest getestet wurden oder innerhalb der letzten sechs Monate von Covid-19 geheilt worden sind.
Aber Achtung: «Ein Covid-Zertifikat, welches nur die erste Impfung von zwei vorgesehenen Impfungen bestätigt, ist hingegen nicht ausreichend, für die Einreise nach Italien aus dem Ausland», hält der Bund fest.
Bereits seit dem 6. August 2021 braucht es in Italien ein Covid-Zertifikat für:
- Gastronomiebetriebe (Innenbereich)
- Aufführungen, Museen, Sportveranstaltungen, Freizeitparks
- Thermen, Wellnessbereiche und Schwimmbädern (auch von Beherbergungsbetrieben, beschränkt auf Innenbereiche)
Wer an der Strandbar, oder anderswo unter freiem Himmel seinen Espresso trinken will, hat nichts zu befürchten. Hier wird nicht kontrolliert, ob jemand getestet, geimpft oder genesen ist. Kein Zertifikat braucht es für den Zugang und die Übernachtung im Hotel. Und auch der ÖV in der Stadt (U-Bahn, Busse) sind von der Zertifikatpflicht ausgenommen.