Experten sind sich uneins
Wäre die Zertifikatspflicht im Büro überhaupt legal?

Sollen Firmen prüfen dürfen, ob ihre Angestellten geimpft, getestet oder genesen sind? Diese Fragen stellen sich momentan die Arbeitgeber, die Gewerkschaften und der Bundesrat. Letzterer ist sich seiner Sache plötzlich nicht mehr sicher.
Publiziert: 27.08.2021 um 19:02 Uhr
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Leere Arbeitsplätze, das will niemand mehr. Um einen erneuten Lockdown abzuwenden, will der Arbeitgeberverband das Covid-Zertifikat ihrer Angestellten prüfen können.
Foto: keystone-sda.ch
Fabio Giger

Noch im Mai hielt der Bundesrat fest, dass der Einsatz des Covid-Zertifikats am Arbeitsplatz kein Thema ist. Der aktuellste Verordnungsentwurf, der derzeit in der Vernehmlassung ist, sagt allerdings etwas anderes.

Die Firmen sollen kontrollieren dürfen, ob ihre Beschäftigten ein Covid-Zertifikat haben, also geimpft, genesen oder getestet sind. Das heisst: Der Arbeitgeber darf das Zertifikat prüfen, sofern dies «der Festlegung angemessener Schutzmassnahmen oder der Umsetzung des Testkonzepts dient».

Wirtschaft prescht vor

Der Bundesrat tut dies auch auf Druck der Wirtschaftsverbände. So preschte vor einem Monat Arbeitgeberpräsident Valentin Vogt (60) mit der Forderung vor, dass Arbeitgeber bei steigenden Fallzahlen von ihren Beschäftigten Nachweise über regelmässige Tests, Impfung oder Genesung verlangen dürften. Damit wolle man einen erneuten Lockdown abwenden.

«Aufgrund der Unsicherheiten in der Arbeitswelt, in welchen Konstellationen und Bereichen das Zertifikat verwendet werden darf, soll mit einer Verordnungsbestimmung Klarheit geschaffen werden», schreibt das Bundesamt für Gesundheit (BAG) auf Anfrage von «SRF».

«Zertifikatspflicht juristisch ohne weiteres möglich»

Die Gewerkschaften üben Kritik an diesen Plänen. Dort vermutet man einen versteckten Impfzwang. Es sei nicht zielführend, dass die Impfquote mittels Zwang vom Arbeitgeber auf die Arbeitnehmenden erhöht wird, sagt der schweizerische Gewerkschaftsbund. Man befürworte die Impfung. Statt einer Zertifikatspflicht müsse man aber das Impfen weiter vereinfachen.

Bislang dürfen Zertifikate nur in Ausnahmefällen angesetzt werden, etwa in Spitälern und Pflegeheimen. Aus rechtlicher Sicht sei eine solche Pflicht zwar heikel, aber durchaus umsetzbar, sagt der emeritierte HSG-Professor Thomas Geiser (68). «Wenn der Bundesrat die Kompetenz hat, solche Vorschriften zu erlassen, ist das ohne weiteres möglich», sagt er zu «SRF».

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