Im Februar dieses Jahres wurde das Urteil gegen Ex-Raiffeisen-Boss Pierin Vincenz (68) überraschend aufgehoben. Damals hatte das Obergericht der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, nicht sauber gearbeitet zu haben. Die Staatsanwaltschaft liess die Vorwürfe aber nicht auf sich sitzen.
Nun kommen erstmals Details zur 66-seitigen Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen das Obergericht ans Licht. Diese findet nämlich, der Prozess sei ohne sachliche Gründe aufgehoben worden. So steht es in der Beschwerde, die der «SonntagsZeitung» vorliegt.
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Die Aufhebung des Urteils nennt die Staatsanwaltschaft Verzögerungstaktik. In der Sache nicht entscheiden zu wollen, entspreche gar einer «Rechtsverweigerung». Die Zeitung zitiert unter anderem folgendermassen: «Es ist offensichtlich falsch und irreführend, dass die Vorinstanz (Obergericht) die Schimäre (das Hirngespinst) in die Welt setzt, das Bezirksgericht habe substanzielle Schuldsprüche gefällt, obwohl es erkannt habe, dass die Anklage bloss pauschale Vorwürfe erhebe.»
Entscheid bis Ende Jahr erwartet
Die Staatsanwaltschaft weist unter anderem den Vorwurf zurück, die Anklageschrift sei zu «ausschweifend». Beispielsweise sei die Auflistung von monatlichen Verkaufszahlen einer der übernommenen Firmen nicht nötig. Die Staatsanwaltschaft findet jedoch, damit wäre sie gezwungen gewesen, «die Anklageschrift zu verschlechtern». Zudem bemängelt die Staatsanwaltschaft, durch die Medien vom aufgehobenen Urteil gegen Vincenz erfahren zu haben.
Sie wehrt sich zudem gegen den Vorwurf, die Anklageschrift nicht auf Französisch übersetzt zu haben. Schliesslich habe der französischsprachige Beschuldigte an der Hauptverhandlung vor Gericht bestätigt, die Anklageschrift verstanden zu haben.
Nun entscheidet das Bundesgericht bis Ende Jahr, wie es im Fall Vincenz weitergehen soll. Ursprünglich wurde dieser am 12. April 2022 für schuldig erklärt und zu drei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt. Auch sein Geschäftspartner und ehemalige Aduno-CEO, Beat Stocker, wurde für schuldig befunden. Das Urteil lautet unter anderem auf Betrug, ungetreue Geschäftsbesorgung und mehrfache passive Privatbestechung.