Nach Paukenschlag im Fall Vincenz
Staatsanwaltschaft reicht Beschwerde ein

Das Obergericht des Kantons Zürich wies die Anklage der Staatsanwaltschaft gegen Ex-Raiffeisen-Boss Pierin Vincenz und weitere Angeklagte zurück. Eine Schmach – die die Staatsanwaltschaft so nicht hinnehmen will.
Publiziert: 20.02.2024 um 20:24 Uhr
1/4
Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel beim Raiffeisen-Prozess am Zürcher Bezirksgericht im Jahr 2022: Er wird mit der Oberstaatsanwaltschaft den Rückweisungsentscheid des Obergerichts anfechten.
Foto: keystone-sda.ch
RMS_Portrait_AUTOR_293.JPG
Jean-Claude RaemyRedaktor Wirtschaft

Heute Morgen kam es zum Knall in der Zürcher Gerichtslandschaft. Das Obergericht hob ein Urteil gegen den früheren Raiffeisen-Banker Pierin Vincenz (67) sowie weitere Mitangeklagte auf, sprach dieser eine Entschädigung zu und rügte die Anklageschrift in ungewöhnlich scharfen Worten.

Eine Schmach für die Zürcher Staatsanwaltschaft. Doch diese will das nicht einfach so hinnehmen. Inzwischen hat sie sich per Medienmitteilung zur Zurückweisung des Verfahrens geäussert.

Staatsanwaltschaft gelangt ans Bundesgericht

Eingangs hält die Staatsanwaltschaft fest, dass das Obergericht seinen Beschluss noch nicht eröffnet habe und die Informationen nur über Medien und über eine anonymisierte Fassung des Beschlusses im Internet zugänglich waren. Seltsam.

Dann weist die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe, wonach die Anklageschrift «zu ausführlich» war und ein Nebenbeschuldigter die Anklage nicht in seiner Muttersprache Französisch erhalten habe, entschieden zurück. Und zwar, weil die Anklage von allen Parteien verstanden und gezielt hinterfragt worden sei. Und auch der französischsprachige Beschuldigte habe an der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Zürich bestätigt, die Anklageschrift verstanden und mit seiner Verteidigung besprochen zu haben.

Aus diesen Gründen sie die «äusserst aufwendige» Wiederholung des gesamten erstinstanzlichen Verfahrens aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht angebracht. Demnach wird sie gegen den Rückweisungsentscheid beim Bundesgericht Beschwerde einreichen.

Die Staatsanwaltschaft wird wegen des laufenden Verfahrens keine weiteren Informationen bekannt geben oder Interviews geben.

Fehler gefunden? Jetzt melden

Was sagst du dazu?

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.