Heute Morgen kam es zum Knall in der Zürcher Gerichtslandschaft. Das Obergericht hob ein Urteil gegen den früheren Raiffeisen-Banker Pierin Vincenz (67) sowie weitere Mitangeklagte auf, sprach dieser eine Entschädigung zu und rügte die Anklageschrift in ungewöhnlich scharfen Worten.
Eine Schmach für die Zürcher Staatsanwaltschaft. Doch diese will das nicht einfach so hinnehmen. Inzwischen hat sie sich per Medienmitteilung zur Zurückweisung des Verfahrens geäussert.
Staatsanwaltschaft gelangt ans Bundesgericht
Eingangs hält die Staatsanwaltschaft fest, dass das Obergericht seinen Beschluss noch nicht eröffnet habe und die Informationen nur über Medien und über eine anonymisierte Fassung des Beschlusses im Internet zugänglich waren. Seltsam.
Dann weist die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe, wonach die Anklageschrift «zu ausführlich» war und ein Nebenbeschuldigter die Anklage nicht in seiner Muttersprache Französisch erhalten habe, entschieden zurück. Und zwar, weil die Anklage von allen Parteien verstanden und gezielt hinterfragt worden sei. Und auch der französischsprachige Beschuldigte habe an der Hauptverhandlung vor dem Bezirksgericht Zürich bestätigt, die Anklageschrift verstanden und mit seiner Verteidigung besprochen zu haben.
Aus diesen Gründen sie die «äusserst aufwendige» Wiederholung des gesamten erstinstanzlichen Verfahrens aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht angebracht. Demnach wird sie gegen den Rückweisungsentscheid beim Bundesgericht Beschwerde einreichen.
Die Staatsanwaltschaft wird wegen des laufenden Verfahrens keine weiteren Informationen bekannt geben oder Interviews geben.