Im Prozess um das Ausspähen von Personal und Kundschaft ist Ikea in Frankreich zu einer Geldstrafe von einer Million Euro verurteilt worden. Das Gericht befand den französischen Ableger des schwedischen Möbelhausgiganten der gewohnheitsmässigen Sammlung personenbezogener Daten mit betrügerischen oder unrechtmässigen Mitteln schuldig, wie die Deutsche Presse-Agentur von der Staatsanwaltschaft Versailles bei Paris erfuhr. Das Urteil blieb hinter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück.
Ikea Frankreich teilte auf Anfrage mit, man habe die Entscheidung zur Kenntnis genommen. Sie erlaube, nun nach vorne zu blicken. Man habe die Geschehnisse, welche die Werte und ethischen Standards des Unternehmens stark verletzt hätten, immer entschieden verurteilt, sich entschuldigt und Reformen eingeleitet, die auch heute das Verhalten leiteten.
50'000 Euro Strafe für Geschäftsführer
In dem Prozess wurden auch ein ehemaliger Geschäftsführer von Ikea Frankreich zu einer Haftstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe über 50'000 Euro verurteilt. Sein Anwalt kündigte der Nachrichtenagentur AFP zufolge an, in Berufung gehen zu wollen. Ein weiterer früherer Verantwortlicher erhielt 18 Monate auf Bewährung und eine Geldstrafe von 10'000 Euro.
Das Enthüllungsblatt «Canard enchaîné» hatte 2012 über eine systematische Bespitzelung berichtet. Die Sicherheitsabteilung der französischen Ikea-Tochter hatte demnach 2003 eine private Sicherheitsfirma beauftragt, dem Unternehmen teils vertrauliche Daten über Personal sowie Bewerberinnen und Bewerber zu übermitteln – etwa Angaben zu möglichen Vorstrafen oder Bankauszüge.
Illegale Verwendung von Personaldaten
Ähnliche Auskünfte sollen auch zur Kundschaft verlangt worden sein, die mit Ikea im Rechtsstreit lag. Die Gewerkschaft FO erstattete daraufhin Anzeige gegen unbekannt wegen der illegalen Verwendung von Personaldaten. Der schwedische Konzern distanzierte sich von den vorgeworfen Praktiken. Ikea Frankreich leitete eine interne Untersuchung und Reformen ein. (pbe/SDA)