Bald sind Herbstferien. Wer nicht zu Hause bleibt, muss mehr als sonst aufpassen. Steigende Corona-Neuansteckungen in Feriendestinationen, dazu sich ständig ändernde Einreiserestriktionen schränken die Wahlfreiheit ein.
Zum Beispiel Frankreich: das Lieblingsferienland verzeichnet aktuell so viele Neuansteckungen wie seit Ausbruch der Corona-Krise nicht mehr. Die Schweiz und Frankreich führten seit Tagen Gespräche. Ab Montag ist das Land nun auf der Quarantäne-Liste – mit Ausnahmen: Erstmals besteht für Rückkehrer nur für gewisse Regionen eines Landes Quarantäne-Pflicht.
Ferienanbieter spüren Unsicherheit
Reiseveranstalter leiden unter der Unsicherheit. Gerade deswegen sind sie aber auch gefragt. Doch Sie können die Fragen der Konsumenten nur eingeschränkt beantworten.
Wo gibt es denn noch Ferien ohne Risiken? Schwer zu sagen. Soll ich für meinen Ferientrip Quarantäne in Kauf nehmen? Das hängt ab, ob man auch im Homeoffice arbeiten kann. Bleibe ich im Herbst besser in der Schweiz, obwohl auch dort einige Kantone punkto Neuansteckungen bereits im Risiko-Modus sind? Jeder Zweite in der Schweiz will tatsächlich die Ferien im eigenen Land verbringen gemäss einer aktuellen Befragung. Das beliebteste Reisemittel ist laut dieser das eigene Auto.
BLICK macht den Check für drängende Fragen, die sich Herbstferien-Bucher nun stellen.
Was muss ich vor meiner Reise abklären?
Reiseprofi Walter Kunz (59), Chef des Schweizer Reise-Verbands, rät: «Erst buchen, wenn die Storno-Bedingungen für eine Reise geklärt sind. Damit vermeiden Sie Überraschungen.» Im Blick müsse man die Ein- und Ausreiseformalitäten der gewünschten Destination haben. Er weiss: «Die Reiseplanung ist extrem schwierig, weil wir wegen der permanent ändernden Quarantäne-Liste des BAG keine Planungssicherheit haben.»
Wo informiere ich mit über die Risikoländer-Liste des Bundes?
Es ist wichtig, dass das Zielland vor Abreise noch nicht auf der Liste des BAG steht. Ansonsten verliert man den Anspruch auf Erwerbsersatz, wenn man in der Schweiz in Quarantäne muss. Ausserdem sollten die neusten Reisehinweise beachtet werden. Hier hilft die Quarantäneliste des Bundes weiter, die rund alle zwei Wochen erneuert wird. Zusätzliche Informationen hält das BAG auf seiner Webseite bereit.
Muss ich die Swiss Covid App im Ausland aktiviert lassen?
Man darf die App weiter laufen lassen, doch deren Nützlichkeit ist nicht mehr gegeben. Im Ausland haben zu wenige die Tracing-App, als dass eine Verfolgung der Ansteckungskette möglich wäre.
Kann ich voraussagen, welche Länder auf der Risiko-Liste landen?
Um die Fallzahlen eines Landes mitzuverfolgen, besucht man am besten die Seite der WHO, die über die neusten Fallzahlen informiert. So lässt sich etwa abschätzen, ob das Land bald auf die Quarantäneliste kommen könnte.
Was passiert, wenn mein Reiseland auf der Risiko-Liste landet?
Wer sich im Land aufhält, das neu auf der Quarantäneliste landet, muss zwei Dinge wissen. Erstens ist Erwerbsersatz gesichert, wenn man Zuhause in der Schweiz nicht ins Homeoffice kann. Zweitens gilt die neue Quarantäneliste nicht ab sofort, sondern ab dem Datum, das das BAG mit der neuen Quarantäneliste bekannt gibt. Es bleibt also die Möglichkeit vorher in die Schweiz zurückzureisen, um der Quarantäne zu umgehen.
Was muss ich tun, wenn ich am Flughafen ankomme?
Vom Flughafen in der Schweiz muss man direkt in Quarantäne. Wie man nach Hause kommt, lässt das BAG offen. Vorzugsweise nehmen Sie ein Taxis oder lassen sich mit dem Auto abholen. Innerhalb von zwei Tagen muss man sich bei seinem Heimkanton melden. Dort erhält man weitere Informationen.
Wie läuft die Quarantäne ab?
Die Quarantäne dauert zehn Tage, sofern keine Corona-Symptome in dieser Zeit auftreten. Das verlangt das BAG. Man darf das Haus nicht verlassen und sollte keinen Kontakt zu seinen Mitbewohnern pflegen, wenn diese nicht auch in Quarantäne sind. In dieser Zeit steht man in Kontakt mit den kantonalen Behörden. Nach Ablauf der zehn Tage darf man normal arbeiten gehen, sofern man keine Corona-Symptome hat.
Erhalte ich Lohn in Quarantäne?
Bei der angeordneten Quarantäne kommt es darauf an. Wer im Homeoffice arbeiten kann oder vom Arbeitgeber in das Risikoland entsendet wurde, erhält weiterhin normal Lohn.
Wer dies nicht tun kann, hat Anspruch auf Erwerbsausfallsentschädigung. Diese wird nicht durch den Arbeitgeber, sondern die AHV- Ausgleichskasse bezahlt. Dies passiert nicht automatisch, sondern muss bei der entsprechenden Ausgleichskasse beantragt werden. Der Erwerbsersatz beträgt 80 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens.
Wer wissentlich in ein Risikoland gereist ist, hat keinen Anspruch auf Erwerbsersatz.
Ich habe Corona-Symptome, was nun?
Bleiben Sie Zuhause und kontaktieren Sie ihren Arzt telefonisch. Diese schlägt Ihnen das weitere Vorgehen vor.
Wird die Quarantäne kontrolliert?
Ja. Die kantonalen Behörden können stichprobenartig Kontrollen durchführen. Die Kontaktdaten erhalten sie von Passagierdaten bei Flug- und Busreisen. Bei Missachtung der Regeln kann eine Busse von bis zu 10'000 Franken ausgesprochen werden.
Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.
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