Isolation, Lohnfortzahlung – der grosse Quarantäne-Check
Warum Reisen in Risikoländer jetzt besonders problematisch sind

BLICK beantwortet die wichtigsten Fragen zu den Regeln zur Isolation, der Quarantäne und der Einreise.
Publiziert: 05.09.2020 um 10:29 Uhr
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Aktualisiert: 21.09.2020 um 16:08 Uhr
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Es ist unklar, wie Rückkehrer vom Flughafen in die Quarantäne gehen sollen.
Foto: keystone-sda.ch
Aline Leutwiler

Alle Reisende, die aus Risikoländern in die Schweiz zurückkehren, müssen direkt in Quarantäne. Doch wie kommen sie überhaupt nach Hause? Sollen sie den ÖV nehmen und potenziell einige Mitfahrende anstecken oder doch mit dem Taxi fahren? Der Taxifahrer wiederum könnte ja auch wieder weitere Menschen anstecken.

Fragen wie diese sind momentan allgegenwärtig. Die neue rechtliche Lage zur Quarantäne, der Isolation oder Einreiseregeln verursacht viel Unsicherheit. BLICK beantwortet darum die wichtigsten Fragen.

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Was muss ich tun, wenn ich Symptome aufweise?

Es ist wichtig, sich sofort strikt an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten. Das BAG ermahnt, zu Hause zu bleiben. Man soll den Arzt kontaktieren oder einen Coronavirus-Check des BAG absolvieren. So erhält man weitere Informationen.

Wo liegt der Unterschied zwischen Isolation und Quarantäne?

In Isolation müssen Personen, die sich mit Corona angesteckt haben. In Quarantäne gehen Menschen, die Kontakt zu einer infizierten Person hatten, aus einem Risikoland zurückkehren oder im Verdacht sind sich angesteckt zu haben. Je nach Begriff unterscheiden sich die Regeln.

Wie lange geht die Isolation?

Die Isolation dauert mindestens zehn Tage, seitdem die Symptome erstmals auftauchen. Wie viel länger die Isolation geht, hängt von den Testergebnissen ab. Man darf frühestens 48 Stunden nach einem negativen Testergebnis aus der Quarantäne. Lässt man sich nicht testen, darf man das Haus erst verlassen, wenn die Symptome nach zehn Tagen abgeklungen sind.

In jedem Fall steht man während der Isolation in Kontakt mit den kantonalen Behörden. Diese bestätigen, dass man das Haus erneut verlassen darf.

Wie lange dauert die Quarantäne?

Die Quarantäne dauert zehn Tage, sofern keine Corona-Symptome in dieser Zeit auftreten. Das verlangt das BAG.

Darf ich noch aus dem Haus?

Nein. Wer in Isolation oder Quarantäne ist, darf das Haus nicht verlassen. Ausnahmen gelten, um sich testen zu lassen oder einen Arzt aufzusuchen. Zu anderen Personen im Haushalt ist strikt Abstand einzuhalten. Alle Mitbewohner müssen laut BAG die eigene Gesundheit genau beobachten. Lebensmittel und Anderes soll man sich durch Familie, Freunde oder einen Lieferservice zur Haus- oder Zimmertür bringen. Eigentlich sind auch Spaziergänge unerlaubt.

Muss meine Familie auch in Quarantäne?

Wenn die anderen Haushaltsmitglieder streng von der Person in Quarantäne getrennt leben, dann müssen sie nicht in Quarantäne. Entscheidend sind ein separates Schlaf- und Badezimmer.

Kriege ich noch Lohn?

Wer in Isolation ist, hat gesicherte Lohnfortzahlung. Der Arbeitgeber ist also verpflichtet, den Lohn für mindestens drei Wochen weiterzubezahlen.

Bei der angeordneten Quarantäne kommt es darauf an. Wer im Homeoffice arbeiten kann oder vom Arbeitgeber in das Risikoland entsendet wurde, erhält weiterhin normal Lohn. Wer dies nicht tun kann, hat Anspruch auf Erwerbsausfallsentschädigung. Diese wird nicht durch den Arbeitgeber, sondern die AHV-Ausgleichskasse bezahlt.

Dies passiert nicht automatisch, sondern muss bei der entsprechenden Ausgleichskasse beantragt werden. Der Erwerbsersatz beträgt 80 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens.

Wieso erhalten nicht alle Erwerbsersatz?

Wer freiwillig in ein Land gereist ist, das bereits auf der Risikoliste stand, hat keinen Anspruch auf Erwerbsersatz. Auch Personen in freiwilliger Quarantäne können keinen Erwerbsersatz geltend machen.

Kriege ich noch Lohn, wenn mein Geschäft schliessen muss?

Schliesst das Geschäft temporär, wirkt die Kurzarbeit. Man erhält dann weiterhin 80 Prozent seines ursprünglichen Lohnes. Die Kurzarbeitsentschädigung gilt auch weiter, wenn man sich in Quarantäne begeben muss.

Wieso ist der 1. September wichtig für die Kurzarbeit?

Ab dem 1. September darf die Kurzarbeit statt maximal 12 Monate bis zu 18 Monate dauern. Bis Ende Dezember bleibt das Kurzarbeitsverfahren vereinfacht. Die Ausweitung der Anspruchsgruppen endete auch am 1. September. Nun haben Personen, die auf Abruf arbeiten, keinen Anspruch mehr auf Kurzarbeit.

Kann ich die Kurzarbeit ablehnen?

Ja, man kann die Kurzarbeit ablehnen. Realistischerweise steigt dann allerdings das Risiko, entlassen zu werden.

Darf ich aus Angst zu Hause bleiben?

Grundsätzlich darf man nicht einfach so von der Arbeit fern bleiben. Am besten versucht man in diesem Fall, Homeoffice mit dem Arbeitgeber auszumachen. Und sonst muss man sich Ferien nehmen.

Kann der Arbeitgeber bestimmen wo ich hingehe?

Der Arbeitgeber darf weder Freizeitbeschäftigungen noch Reisen in Risikoländer verbieten. Man darf also gegen den Willen des Arbeitgebers an Partys oder ins Ausland gehen. Die Zeit in der Quarantäne wird dann allerdings nicht mehr bezahlt.

Was passiert, wenn ich aus einem Risikoland zurückkehre?

Wenn Sie aus einem Land in die Schweiz reisen, das auf der Risikoliste des BAG steht, müssen Sie direkt nach der Ankunft in Quarantäne. Auch wenn Sie keine Symptome aufweisen oder mit einer infizierten Person in Kontakt waren, müssen Sie während zehn Tagen in Quarantäne. Innerhalb von zwei Tagen müssen Sie sich beim Kanton melden und ihre Quarantäne bestätigen.

Muss ich auch in Quarantäne, wenn ich durch ein Risikoland fahre?

Entscheidend ist die Dauer des Aufenthalts im Risikoland. Wer weniger als 24 Stunden im Risikoland ist, der muss nicht in Quarantäne.

Ab wann gilt die Quarantäne für Rückkehrer?

Die Quarantäne gilt erst ab dem Inkrafttreten der Quarantäneliste. Wer also vor diesem Datum noch einreist, muss nicht in Quarantäne.

Wird kontrolliert, ob ich die Quarantäne einhalte?

Die kantonalen Behörden können stichprobenartig Kontrollen durchführen. Die Kontaktdaten erhalten sie von Passagierdaten bei Flug- und Busreisen. Bei Missachtung der Regeln kann eine Busse von bis zu 10'000 Franken ausgesprochen werden.

Wie kommt man nun vom Flughafen in die Quarantäne?

Das BAG gibt keine klaren Richtlinien vor. Wichtig ist, dass man sich an die Hygieneregeln hält, Abstand wahrt und eine Maske trägt, bis man sicher angekommen ist.

Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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