Ab September ist Schluss mit Telefon-Terror
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Es drohen Bussen:Ab September ist Schluss mit Telefon-Terror

Grenzkontrollen, Eier, Gotthard-Basistunnel
Das ändert sich im September in der Schweiz

Im September gibt es wieder zahlreiche Änderungen. Experten rechnen mit einer Leitzinssenkung durch die Nationalbank, im Gotthard-Basistunnel wird der Betrieb wieder vollständig aufgenommen. Hier erfährst du, was sich alles in der Schweiz ändert.
Publiziert: 31.08.2024 um 11:49 Uhr
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Aktualisiert: 24.09.2024 um 17:25 Uhr
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Ab 2. September soll der Betrieb im Gotthard-Basistunnel wieder vollständig aufgenommen werden.
Foto: keystone-sda.ch

Auf einen Blick

  • Verstärkte Grenzkontrollen laufen aus
  • Gotthardweströhre wird wieder freigegeben
  • Importkontingent für Eier steigt um 43 Prozent
Die künstliche Intelligenz von Blick lernt noch und macht vielleicht Fehler.
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Alexander TerweyTagesleiter Desk
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Grenzkontrollen

Wegen erhöhter Terrorgefahr während der Fussball-Europameisterschaft in Deutschland, der Olympischen Sommerspiele in Frankreich und anderer Grossveranstaltungen, hat der Bundesrat im Mai beschlossen, den Schutz der Schweizer Grenzen bis 8. September 2024 zu verstärken. Die Massnahmen beinhalten «fokussierte, gezielte und risikobasierte Kontrollen», sowie intensivere Waren- und Personenkontrollen an den Grenzübergängen und im grenznahen Gebiet, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Derzeit ist noch keine Verlängerung der verstärkten Kontrollen über den 8. September hinaus beschlossen.

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Gotthard-Basistunnel

Mehr als ein Jahr nach der verheerenden Entgleisung eines Güterzugs im Gotthard-Basistunnel soll der Betrieb im September vollständig wiederaufgenommen werden. Gemäss SBB können Reise- und Güterzüge den Basistunnel voraussichtlich ab dem 2. September 2024 wieder ohne Einschränkungen befahren. «Damit verkehren alle Züge wieder mit Fahrzeiten wie vor der Entgleisung», heisst es in einer Mitteilung. Um sicherzugehen, dass alle Anlagen und Systeme reibungslos funktionieren, führen die SBB seit Mitte August einen Test- und Probebetrieb durch. Dabei wird insbesondere die Fahrbahn getestet.

Reisende dürfen sich freuen: Sie gelangen künftig etwa wieder in weniger als zwei Stunden von Zürich nach Lugano. Erstmals bieten die SBB dann auch einen vollständigen Halbstundentakt im Fernverkehr zwischen der Deutschschweiz und dem Tessin an. Zudem verkehren künftig auch wieder die Direktzüge aus der Schweiz nach Bologna und Genua sowie der Eurocity Basel–Luzern–Milano und die Verbindung Frankfurt–Zürich–Milano.

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Telefon-Terror durch Versicherungen

Ab 1. September 2024 dürfen Versicherungen nicht mehr unerwünscht potenzielle Kundinnen und Kunden anrufen. Der Bundesrat hat im August eine Verordnung verabschiedet, welche die sogenannte telefonische Kaltakquise untersagt. Gemäss Verordnung dürfen Versicherer keinen Kontakt mehr mit Personen aufnehmen, die noch nie bei ihnen versichert waren oder seit mehr als drei Jahren nicht mehr bei ihnen versichert sind. Neben Krankenkassen gilt die Regelung auch für alle anderen Versicherungen.

Versicherungsvermittler müssen künftig zudem bei einem Beratungsgespräch ein Protokoll erstellen, welches von der Kundin oder dem Kunden unterzeichnet werden muss. Darüber hinaus gilt neu eine Obergrenze für die Entschädigung der Vermittlertätigkeit. Sie ist in der sozialen Krankenversicherung auf 70 Franken pro versicherte Person und in der Zusatzversicherung auf 16 Monatsprämien pro abgeschlossenes Produkt beschränkt.

Wer gegen diese Reglungen verstösst, dem drohen bis zu 100'000 Franken Busse.

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Bodycams bei SBB-Transportpolizei

Ab September führen die SBB für die Transportpolizei Bodycams ein. Die Videokameras, die am Körper getragen werden, sollen in Konfliktsituationen deeskalierend wirken und «zur Sicherheit von Reisenden und Mitarbeitenden im öffentlichen Verkehr beitragen», so die SBB. Jede Patrouille wird demnach mit mindestens einer Bodycam ausgestattet. Schweizweit sind 200 Polizistinnen und Polizisten auf den Arealen des öffentlichen Verkehrs und in Zügen im Einsatz. Sie tragen aber auch an jährlich über 500 Grossveranstaltungen und Sportanlässen zur Sicherheit im Bahnumfeld bei.

Die Bodycam zeichnet gemäss SBB nicht durchgehend auf, sondern wird bei Einsätzen ausgelöst. Dies sei wiederum für das Gegenüber deutlich erkennbar. Die Aktivierung der Bodycam werde zudem jeweils mündlich angekündigt, sofern es in der jeweiligen Situation möglich ist. Wichtig: Auch das Gegenüber kann die Aktivierung der Bodycam verlangen.

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Import von Eiern

Ab 1. September 2024 dürfen mehr für den Konsum bestimmte Eier in die Schweiz importiert werden. Der Bundesrat will so die Versorgung der Konsumentinnen und Konsumenten mit Eiern sicherstellen. Demnach wird das Importkontingent bis zum Jahresende um 7500 Tonnen beziehungsweise 43 Prozent auf 24'928 Tonnen erhöht.

Hintergrund der Änderung sind veränderte Konsumgewohnheiten. In den Pandemiejahren 2020 und 2021 hatte sich die Nachfrage nach Eiern schlagartig erhöht. 2022 konsumierten Schweizerinnen und Schweizer 186 Eier pro Kopf. Gemäss Bund ist die Nachfrage weiterhin hoch. In den vergangenen Jahren war das Importkontingent immer wieder zeitweise erhöht worden. Dabei ist die inländische Eierproduktion in den vergangenen 10 Jahren ebenfalls um 35 Prozent gestiegen.

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Invasive Pflanzen

Ab 1. September 2024 dürfen gewisse invasive gebietsfremde Pflanzen nicht mehr in der Schweiz auf den Markt gebracht werden. Der Bundesrat verbietet künftig den Verkauf, das Verschenken und die Einfuhr solcher Pflanzen. Dazu zählen etwa der Schmetterlingsstrauch, der Kirschlorbeer oder der Blauglockenbaum. Wer solche Pflanzen bereits in seinem Garten hat, muss diese jedoch nicht entsorgen.

Gleichzeitig erweitert der Bundesrat das sogenannte Umgangsverbot. «Es regelt, dass verschiedene invasive gebietsfremde Pflanzen in der Umwelt grundsätzlich nicht mehr verwendet werden dürfen», schreibt der Bundesrat dazu in einer Mitteilung. Betroffen seien etwa der Götterbaum und die Kletterliane Kudzu. «Die Anpassungen der Verordnung sollen verhindern, dass zusätzliche invasive gebietsfremde Pflanzen in die Umwelt gelangen und sich dort weiter ausbreiten.»

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Leitzins

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) dürfte im September erneut den Leitzins senken. Damit rechnen jedenfalls Analysten. Die UBS schreibt etwa in einer Mitteilung vom 24. Juli: «In den USA und in der Eurozone rechnen wir mit graduellen Zinssenkungen. In der Schweiz erwarten wir im September 2024 eine Zinssenkung von heute 1,25 Prozent auf 1 Prozent.» Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) rechnet in ihrer jüngsten Prognose ebenfalls damit, dass die SNB den Leitzins am 26. September 2024 auf 1 Prozent senken wird. Und auch die Experten des VZ Vermögenszentrums gehen von einer Senkung um 0,25 Prozentpunkte aus.

Vor allem die Inflationszahlen, die am 3. September veröffentlicht werden, dürften ausschlaggebend für einen Zinsschritt sein. «Falls sich die Teuerung abschwächt oder nicht wieder erhöht, sehe ich einen klaren Spielraum für eine weitere Senkung», erklärt Sarah Lein (44), Professorin für Makroökonomie an der Universität Basel, gegenüber Blick. «Gibt es allerdings eine negative Überraschung, zieht die Teuerung wieder an, stehen die Chancen dafür schlecht.»

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Preise am Autoverlad Lötschberg

Die Preise am Autoverlad Lötschberg steigen per 1. September 2024 – erstmals seit zehn Jahren. Wer künftig mit dem Auto via Lötschberg ins Wallis will, muss gemäss Transportunternehmen BLS 1 Franken beziehungsweise 1,5 Franken mehr zahlen. Von Montag bis Donnerstag kostet der Autoverlad für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen neu 28 Franken, von Freitag bis Sonntag neu 31 Franken. Grund für die Erhöhung seien «angepasste Finanzierungsvorgaben beim Rollmaterial», so die BLS.

Beim Online-Kauf gibt es laut dem Unternehmen jedoch einen Rabatt von 2 Franken – das sind 50 Rappen mehr als bisher. Das Wochenendticket kostet somit online nur 29 Franken.

Das musst du noch im September wissen

Disney+ unterbindet Account-Sharing 

Der Streamingdienst Disney+ geht gegen das unzulässige Teilen der eigenen Accountdaten vor. Bisher ist es möglich, die eigenen Accountdaten an Familienangehörige ausserhalb des eigenen Haushalts, Freunde und Bekannte weiterzugeben, damit diese gleichzeitig, und ohne zu bezahlen, Disney+ nutzen können. Das soll sich ab September ändern.

Schon in den Nutzungsbedingungen vom September 2023 heisst es: «Sofern nicht anderweitig durch Ihre Abo-Optionen erlaubt, dürfen Sie Ihr Konto nicht mit Personen ausserhalb Ihres Haushalts teilen.» Und weiter: «Wenn wir ein unzulässiges Account-Sharing feststellen, können wir angemessene technische Massnahmen ergreifen, um die Nutzung des Kontos ausserhalb Ihres Haushalts zu unterbinden.»

Neu schreibt Disney+ in seinen aktualisierten Nutzungsbedingungen: «Zur Klarstellung: Zusatzmitglieder dürfen ihr Konto nicht mit einer anderen Person teilen.» Man meint es also ernst. Gleichzeitig will Disney+ seinen Nutzern ab September weltweit ein entsprechendes Abomodell anbieten, welches das Teilen der eigenen Accountdaten ermöglicht – gegen einen entsprechenden Aufpreis. Der Streaming-Dienst orientiert sich dabei am Marktführer Netflix, der schon länger unzulässiges Account-Sharing unterbindet.

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