Sollten mir einmal die Ideen für Kolumnen ausgehen, dann schreibe ich über Ergänzungsleistungen (EL). Zusatzfragen zu diesem komplexen Thema wären mir gewiss. Solche gab es auch nach meiner Kolumne vom 24. Januar, in der ich anhand eines Beispiels aufzeigte, mit wie viel EL man rechnen kann. Für eine alleinstehende Person mit einem Renteneinkommen von 3000 Franken kam ich auf 4000 Franken im Jahr, 333 Franken im Monat.
Ich schrieb, dass Einzelpersonen mit einem Vermögen über 100'000 Franken keinen Anspruch auf EL hätten. Mit Hab und Gut von exakt 100’0000 Franken hingegen schon, wobei das Vermögen bei der Berechnung der EL mitberücksichtigt wird.
Ein Rentner aus Bremgarten fühlt sich veräppelt, als er meine Zeilen liest. «Müssen all die EL-Bezüger reduzierte oder gar keine Steuern entrichten?», fragt er mich. Er habe 100’000 Franken in eine Leibrente investiert und «so quasi meine EL selber finanziert, anstelle vom Staat EL zu beziehen». Als Dank werde er vom Staat noch bestraft, indem er die Rente zu 100 Prozent zu versteuern habe. Er fragt mich, ob es nicht besser gewesen wäre, das Ersparte zu verpulvern und EL zu beantragen.
Zuerst einmal: Leibrenten sind nur zu 40 Prozent, nicht zu 100 Prozent als Einkommen zu versteuern.
Zweitens: Ja, Ergänzungsleistungen muss man nicht versteuern. Das übrige Renteneinkommen hingegen schon. Und noch etwas ist gut zu wissen: EL-Bezüger müssen die Krankenkassenprämie nicht selber bezahlen, was wiederum um die 4500 Franken ausmacht. Das gilt auch für Franchise und Selbstbehalt. Auch von Zahnarztkosten und Serafe-Gebühren bleiben EL-Bezüger verschont.
Wie mir der alleinstehende Rentner schreibt, kommt er auf eine monatliche Rente von 4100 Franken aus der ersten und der zweiten Säule. Für Miete und Nebenkosten zahlt er 1500 Franken im Monat.
Dank der lebenslänglichen Rentenversicherung, die er für 100'000 Franken abgeschlossen hat, erhält er nach seinen Angaben 418 Franken im Monat.
Hätte es sich also finanziell gelohnt, die 100'000 Franken zu verpulvern und dann Ergänzungsleistungen zu beantragen? Nein. Denn mit einem Monatseinkommen von 4100 Franken hätte er gemäss dem Berechnungstool der AHV vermutlich gar keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Es ist eben ein Unterschied, ob man monatlich auf ein Renteneinkommen von 3000 oder 4100 Franken kommt. Ich sage bewusst: Finanziell hätte es sich nicht gelohnt – vom moralischen Aspekt nicht zu sprechen.