Ein Mini-Klassentreffen im «Flügelrad» in Olten. Zwei Kolleginnen, ein Kollege und ich. Die eine Kollegin, nennen wir sie Margrit, nutzte die Gunst der Stunde, um mit mir ihre Vorsorge zu besprechen. Sie hat sie vorbildlich geplant.
Doch ein Szenario macht meiner Kollegin Sorgen: «Was passiert mit dem Vermögen meines Mannes, wenn ich zum Beispiel einen Hirnschlag erleide und ins Pflegeheim muss? Was passiert mit unserem gemeinsamen Haus? Gibt es Pflegeversicherungen?»
Ja, es gibt Pflegeversicherungen. Sie sind aber höchstens begüterten Menschen zu empfehlen, die ihren Kindern zuliebe verhindern wollen, dass das gesamte Erbe bei einem Pflegeaufenthalt flöten geht.
Für Normalsterbliche gibt es Ergänzungsleistungen (EL), falls das Renteneinkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Pflegeheim ist das schnell mal der Fall. Also schauen wir, wie das mit den EL funktioniert.
Sind die Ausgaben höher als die Einnahmen, so werden die EL die Lücke schliessen. Wobei man natürlich nicht beliebig Ausgaben geltend machen kann, sondern nur die anerkannten Ausgaben.
Nun muss auch noch das Vermögen berücksichtigt werden. Ab einer bestimmten Grösse erhöht es die anrechenbaren Einnahmen. Das bedeutet, dass wegen der höheren Einnahmen die Differenz zu den Ausgaben verkleinert wird oder gänzlich verschwindet.
Bei Ehepaaren wird ein Zehntel des Vermögens den Einnahmen angerechnet, allerdings erst ab einem Freibetrag von 60'000 Franken. Beispiel: Bei einem Vermögen von 100'000 Franken würde ein Zehntel von 40'000 als Einnahmen angerechnet, sprich 4000 Franken pro Jahr.
Bei Eigenheimbesitzern beträgt der Freibetrag nicht 60'000, sondern 172'500 Franken. Hier muss man wissen, dass die Hypothekarschuld vom Steuerwert der Liegenschaft abgezogen werden kann. So viel zum Grundsätzlichen.
Lebt ein Ehegatte im Heim oder Spital, ist vieles anders, leider aber nicht minder kompliziert. Einnahmen und Vermögen werden zusammengerechnet und zu gleichen Teilen den Ehegatten zugerechnet. Die Ausgaben hingegen werden separat erhoben.
Lebt der eine Ehepartner im Heim, der andere im eigenen Haus, so erhöht sich der Freibetrag auf 360'000 Franken. Nur das Vermögen, das über den Freibetrag hinausgeht, wird bei der Berechnung der EL angerechnet.
Schön wärs, wenn ich hier mit den Erläuterungen abschliessen könnte. Doch die Räte haben eben erst das EL-Gesetz geändert: Lebt der eine Ehegatte im Spital oder Heim, so wird das Vermögen nach Abzug der Freibeträge künftig nicht mehr hälftig geteilt, sondern zu drei Vierteln dem Ehegatten im Heim und zu einem Viertel dem Ehegatten zu Hause zugerechnet.
Zu kompliziert? Tut mir leid, nicht mein Fehler.