Gopfried Stutz
Von Rentnern, die angeblich das Kapital verjubeln

Jede dritte Person, die Ergänzungsleistungen zur AHV erhält, hat bei der Pensionierung das Kapital der 2. Säule bezogen.
Publiziert: 24.10.2020 um 01:09 Uhr
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Aktualisiert: 24.10.2020 um 16:20 Uhr
Claude Chatelain, Publizist und Wirtschaftsjournalist.
Foto: Paul Seewer
Claude Chatelain

Als der Ständerat im Mai 2017 über die Reform der Ergänzungsleistungen debattierte, erklärte der St. Galler Paul Rechsteiner: «Es muss der Grundsatz gelten, dass jemand, der ein Leben lang gearbeitet oder Kinder erzogen hat, im Alter von den Renten der AHV und der Pensionskasse anständig leben kann.»

Dieser Grundsatz ist gut und recht. Doch in manchen Fällen bleibt es beim Grundsatz. So auch bei jener Kollegin, über die ich vor kurzem an dieser Stelle berichtet habe. Sie liess sich das Kapital auszahlen, weil die Renten nicht ausreichten, um ihren bescheidenen Lebensunterhalt zu finanzieren. Bis 80 sollte das Geld reichen; sagte sie mir, sie werde eh nicht 80.

Statistisch liesse sich ihre Aussage widerlegen. Vielleicht wollte sie einfach nur sagen: «Ich will gar nicht älter werden als 80». Und sollte sie doch älter werden, nähme sie dann Ergänzungsleistungen, sagte sie mir. Für etwas seien sie ja da.

Ganz meine Meinung. Freilich sehen das ganz viele einflussreiche Personen anders. «Es geht gar nicht, sich das Kapital der 2. Säule auszahlen zu lassen, dieses zu verprassen und dann Ergänzungsleistungen zu beantragen». So und ähnlich tönte es im Bundesparlament, als das EL-Gesetz beraten wurde. Von vielen schwarzen Schafen war die Rede.

Der Bundesrat wollte deshalb den Bezug des Pensionskassenkapitals einschränken. Nur jenes Geld, das im Rahmen des Überobligatoriums angespart wird, sollte man sich als Kapital auszahlen lassen dürfen. Das Geld des gesetzlichen Obligatoriums müsse hingegen als Rente bezogen werden.

Der Bundesrat erhoffte sich damit eine Entlastung der Ergänzungsleistungen. Er wollte verhindern, dass man sich das ganze Pensionskassenguthaben auszahlen lässt, das Geld verprasst, nur um dann Ergänzungsleistungen zu beantragen. Am Schluss kam der Bundesrat mit seinem Anliegen dann doch nicht durch. Auf Anfang 2021 tritt das heftig debattierte EL-Gesetz in Kraft.

In der Parlamentsdebatte war also vorab von jenen Rentnerinnen und Rentnern die Rede, die das bezogene Pensionskapital «verspielen», «verprassen» oder «verjubeln». Kaum aber von jenen, die sich das Kapital auszahlen lassen, weil die Rente zu wenig hergibt. Mit dem Kapital können sie zumindest 10 bis 15 Jahre anständig leben.

Interessant ist noch folgendes: Jede dritte Person, die EL zur AHV erhält, liess sich bei der Pensionierung das Kapital der 2. Säule auszahlen. Zu unterstellen, all diese würden das Geld der 2. Säule verprassen, verjubelten und verspielen, finde ich respektlos. Viele haben das Kapital einer Rente vorgezogen, weil die Summe der beiden Renten – der AHV und eben der Pensionskasse – zum Leben nicht ausreichen. Jedenfalls nicht zu einem Leben, das einem noch einigermassen lebenswert erscheint. Sie entscheiden sich deshalb für das Kapital. Ich würde es nicht anders machen.

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