Gleitzeit, Viertagewoche oder Jobsharing
Diese flexiblen Arbeitszeitmodelle musst du kennen

Immer mehr Angestellte arbeiten hierzulande Teilzeit. Dabei gibt es auch andere Arbeitszeitmodelle, die mehr Flexibilität bieten. Blick stellt dir die wichtigsten vor.
Publiziert: 03.01.2024 um 16:19 Uhr
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Aktualisiert: 03.01.2024 um 18:38 Uhr
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Im Büro können beispielsweise Gleitzeiten die Arbeit flexibler gestalten.
Foto: Keystone
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Milena KälinRedaktorin Wirtschaft

Über die Hälfte der Erwerbstätigen in der Schweiz arbeiten Vollzeit – damit ist es hierzulande das gängigste Arbeitszeitmodell. 37 Prozent der Beschäftigten waren 2022 Teilzeit tätig, zeigen Zahlen des Bundesamts für Statistik. Hauptgründe: mehr Zeit für Familie und Freizeit.

Das geht aber auch anders: Flexiblere Arbeitsmodelle sind insbesondere seit der Corona-Pandemie immer beliebter geworden. Die Berner Entsorgungsfirma Schwendimann AG hat per Anfang 2024 beispielsweise die wöchentliche Arbeitszeit von 42 auf 38 Stunden reduziert – bei gleichbleibendem Lohn.

Blick zeigt dir die wichtigsten flexiblen Arbeitszeitmodelle:

Gleitzeit

Die Angestellten können sich ihre Arbeitszeit frei einteilen. Dabei müssen sie die Sollarbeitszeit einhalten. Meist müssen sie sich auch an Block- oder Kernarbeitszeiten halten. Immer wichtiger wird auch, dass man die Arbeit – wenn möglich – von zu Hause aus erledigen kann.

Jobsharing

Beim Jobsharing teilen sich zwei oder mehrere Personen eine Vollzeitstelle. Zusammenarbeit ist also ein Muss. Das gibt es auch im Management-Bereich – dann ist von Topsharing die Rede.

Vertrauensarbeitszeit

Immer mehr Arbeitnehmer setzen auf die Vertrauensarbeitszeit. Dabei wird die Arbeitszeit nicht erfasst. Stattdessen stehen die vereinbarten Ziele im Vordergrund – die Arbeitszeit darf selbst eingeteilt werden. Es bietet sich vor allem an, wenn Angestellte die Arbeit in hohem Masse selbstständig erledigen. Das Risiko: Mehrarbeit muss nicht ausbezahlt werden.

Viertagewoche

Beliebter wird auch die Viertagewoche. Anstatt fünf Tage muss man auch bei einer Vollzeit-Anstellung nur vier Tage pro Woche arbeiten – bei gleichbleibendem Lohn. Damit die Tage nicht zu lang werden, wird die Wochenarbeitszeit auf beispielsweise 36 Stunden reduziert.

Diese Arbeitszeitregelungen gelten

Die Höchstarbeitszeit ist in Artikel 9 des Arbeitsgesetzes geregelt: Büroangestellte sowie Arbeitnehmende in industriellen Betrieben und im Detailhandel dürfen maximal 45 Stunden pro Woche arbeiten. Mitarbeitende auf dem Bau, im Gastgewerbe oder in Gesundheitsberufen arbeiten maximal 50 Stunden die Woche. Kontrolliert wird das von kantonalen Arbeitsinspektoraten.

Die tatsächliche Arbeitszeit liegt aber einiges tiefer. Eine Auswertung von Statista zeigt, dass die durchschnittliche Arbeitszeit im Dienstleistungssektor in der Schweiz 2022 zwischen 41,1 und 42,5 Stunden lag. Am längsten gearbeitet wird dabei im Gastgewerbe oder im Verkehr und der Lagerei – am wenigsten lang in der Information und Kommunikation sowie in der Erziehung.

Die Höchstarbeitszeit ist in Artikel 9 des Arbeitsgesetzes geregelt: Büroangestellte sowie Arbeitnehmende in industriellen Betrieben und im Detailhandel dürfen maximal 45 Stunden pro Woche arbeiten. Mitarbeitende auf dem Bau, im Gastgewerbe oder in Gesundheitsberufen arbeiten maximal 50 Stunden die Woche. Kontrolliert wird das von kantonalen Arbeitsinspektoraten.

Die tatsächliche Arbeitszeit liegt aber einiges tiefer. Eine Auswertung von Statista zeigt, dass die durchschnittliche Arbeitszeit im Dienstleistungssektor in der Schweiz 2022 zwischen 41,1 und 42,5 Stunden lag. Am längsten gearbeitet wird dabei im Gastgewerbe oder im Verkehr und der Lagerei – am wenigsten lang in der Information und Kommunikation sowie in der Erziehung.

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