In Neuseeland Schafe zählen, auf einer Schweizer Alp käsen oder beim Yoga in Indien seine Kundalini erwecken – egal, was das Traumprogramm ist, eine berufliche Auszeit will gut vorbereitet sein. Der erste Schritt ist, dass die Chefin damit einverstanden ist. Nicht alle Arbeitgeber sind begeistert von solchen Ideen; verbreitet ist die Angst, dass die fleissigen Angestellten merken, dass sie lieber etwas anderes mit ihrem Leben anfangen wollen, und schliesslich kündigen.
Doch immer mehr Firmen sehen die Vorteile eines Time-outs: erholte Angestellte, die neue Ideen und Elan zur Arbeit zurückbringen. Man sollte dazu gemeinsam die wichtigsten Punkte schriftlich festhalten: Von wann bis wann ist man weg, wie viel der Zeit gilt als Ferien, wie viele Überstunden werden kompensiert, und welcher Anteil ist unbezahlt?
Sobald das erledigt ist, kommt der kompliziertere Teil: die Versicherungen.
Unfallversicherung
Wer angestellt ist und mehr als acht Stunden wöchentlich arbeitet, ist automatisch gegen Nichtberufsunfälle versichert. Bei einer Auszeit läuft die Deckung 31 Tage weiter. Für maximal sechs weitere Monate kann man eine sogenannte Abredeversicherung abschliessen. Für etwa 45 Franken, je nach Versicherung. Damit sind Lohnausfall- und Heilungskosten versichert. Das ist bei der Unfallversicherung via Krankenkasse anders: Sie ist zwar günstiger, übernimmt aber nur die Heilungskosten und keinen Lohnausfall. Zudem werden Selbstbehalt und Franchise fällig.
Das ist ein Beitrag aus dem «Beobachter». Das Magazin berichtet ohne Scheuklappen – und hilft Ihnen, Zeit, Geld und Nerven zu sparen.
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Krankentaggeld
Viele Firmen haben eine Krankentaggeldversicherung für die Angestellten abgeschlossen, obwohl das in der Schweiz nicht obligatorisch ist. Man kann bei der Personalabteilung oder direkt bei der Versicherung fragen, welche Regelungen bei einem unbezahlten Urlaub gelten. Einige decken die Auszeit automatisch mit, andere bieten eine Nachdeckung, wieder andere stellen den Schutz ein. Dann kann man sich privat absichern – das ist aber in der Regel relativ teuer.
Pensionskasse
Wenn man nicht mehr arbeiten kann, zahlt der Risikoteil der Pensionskasse Invalidenleistungen, zusätzlich zu einer IV-Rente. Das ist entscheidend – denn die IV-Rente reicht kaum zum Leben. Sie beträgt aktuell maximal 2450 Franken monatlich.
Arbeitnehmer sind für einen Monat nach Beginn der Auszeit gegen Tod und Invalidität versichert – so lautet die gesetzliche Mindestanforderung. Die meisten Pensionskassen bieten aber bessere Lösungen an. Welche Versicherungsmöglichkeiten es während eines Sabbaticals bei der Pensionskasse gibt, hängt vom jeweiligen Reglement ab. Am besten erkundigt man sich bei der Kasse oder bei der Personalabteilung der Firma.
AHV
Wer weniger als neun Monate im Jahr oder weniger als 50 Prozent der üblichen Arbeitszeit arbeitet, meldet sich am besten bei der AHV-Zweigstelle der Gemeinde. Dann vergleicht die Ausgleichskasse, ob die Beiträge aus der verbleibenden Erwerbstätigkeit mindestens die Hälfte der Beiträge ausmachen, die man als Nichterwerbstätige zahlen müsste. Wenn es weniger ist oder wenn die jährlichen Beiträge inklusive Arbeitgeberbeiträgen niedriger als 514 Franken sind (entspricht einem Bruttojahreseinkommen von 4851 Franken), muss man Beiträge wie Nichterwerbstätige leisten.
Versicherungen abschliessen, Wohnung untervermieten, im Notfall abgesichert sein, die Familie berücksichtigen: Ein längerer Aufenthalt im Ausland will gut vorbereitet sein. Der neue Ratgeber «Auszeit. Länger im Ausland – so gelingts» aus der Beobachter Edition bietet einen kompakten Überblick über alle wichtigen Punkte. Das Buch im praktischen Pocket-Format ist für 24 Franken erhältlich.
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Krankenkasse
Sofern man im Ausland keinen neuen Wohnsitz begründet, bleibt man bei der Krankenkasse versichert. Und zwar unabhängig davon, ob man sich in der Schweiz abmeldet oder nicht. Damit ist man in den EU- und Efta-Ländern zu den gleichen Leistungen versichert wie die dortigen Einwohner. Wichtig: die Versicherungskarte einpacken – auf der Rückseite befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte.
Ausserhalb der EU/Efta zahlt die Grundversicherung maximal den doppelten Betrag dessen, was dieselbe Behandlung in der Schweiz kosten würde. In Hochpreisländern wie etwa den USA, Kanada, Japan oder Australien reicht das nicht; die Kosten können deutlich höher sein als in der Schweiz. Hier sollte man unbedingt eine Zusatzversicherung bei der Krankenkasse abschliessen.
Reiseversicherung
Wenn man ins Ausland verreist, kann sich eine Jahresreiseversicherung lohnen. Sie besteht aus einer Reiseassistance- und einer Annullierungskostenversicherung.
Die Reiseassistance ergänzt die Deckung von Krankenkasse und Unfallversicherung etwa bei Rettungs-, Reise- und Transportkosten. Denn über die Unfallversicherung des Arbeitgebers sind nur maximal 29’640 Franken gedeckt. Und die Grundversicherung der Krankenkasse übernimmt für medizinische Transporte und Rettungen lediglich 50 Prozent bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 500 Franken, und das nur in der Schweiz.
Die Annullierungskostenversicherung zahlt, wenn man selbst oder eine nahestehende Person erkrankt oder verunfallt. Oder wenn man zu Hause sein muss, weil eingebrochen wurde oder es einen Elementarschaden gab. Die Details stehen in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung kann man während des unbezahlten Urlaubs nicht selber weiterbezahlen. Trotzdem kann es sein, dass man auch nach einer längeren Auszeit noch anspruchsberechtigt ist. Massgebend ist, ob man zum Zeitpunkt der Anmeldung beim RAV während der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate in der Schweiz gearbeitet hat.
Privathaftpflichtversicherung
Diese Versicherung lohnt sich immer – ob man zu Hause bleibt oder verreist. Sie zahlt zum Beispiel, wenn man ein Loch in den Hotelteppich gemacht oder mit dem Velo jemanden touchiert hat. Die private Haftpflichtversicherung gilt in der Regel weltweit.